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Scheidung online

Häufig sind Menschen beruflich sehr stark eingebunden oder sie sind sich mit ihrem Noch-Ehepartner bereits gütlich über die Güterverteilung nach der Ehe einig geworden. In den meisten Fällen soll die Scheidung auch einfach nur so schnell und einfach wie möglich vollzogen werden. In diesen Fällen könnte sich die Erteilung eines Scheidungsauftrages auf dem Online-Weg lohnen. Diese Option existiert erst seit wenigen Jahren, birgt jedoch einige Vorteile im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren.

Unterlagen für die Scheidung online übermitteln

Die Bezeichnung Online Scheidungen ist etwas irreführend. Schließlich impliziert er, dass Scheidungen Online durchgeführt werden können, was so nicht stimmt.

Bei einer Online-Scheidung erfolgt die komplette Fallerteilung auf dem Online-Weg. Man sucht sich eine Rechtsvertretung aus und muss im ersten Schritt in der Regel ein Formular mit den für den Fall wichtigsten Angaben ausfüllen. Dazu gehören beispielsweise auch Angaben zum Nettoeinkommen beider Eheleute und der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder im Haushalt. Wichtig ist auch, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und ob es möglicherweise einen Notarvertrag gibt, der einen Verzicht auf Versorgungsausgleich oder Rentenausgleich beinhaltet. Zu den Standardangaben zählen ebenso allgemeine Angaben wie Namen und Adressen, Heiratsdatum, Trennungsdatum usw.

Auch Online-Scheidungen unterliegen natürlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Die gemachten Angaben sind streng vertraulich und müssen dementsprechend behandelt werden.

Wenn alle an die Kanzlei übersandten Angaben korrekt sind und es von beiden Seiten keine Rückfragen mehr gibt, kann der Scheidungsantrag innerhalb von 24 Stunden bei Gericht eingehen. Natürlich ist es aber auch möglich, die Handlungsvollmacht noch nicht zu erteilen und um Rückruf zu bitten, um alles Folgende zunächst zu besprechen.

Kosten einer Online-Scheidung

Auch Anwälte, die Online-Scheidungen bearbeiten, müssen nach der einschlägigen Gebührenordnung abrechnen. Aus diesem Grund gibt es bei seriösen Anwälten auch bei Scheidungen Online keinen Festpreis. Die Scheidungskosten richten sich, wie bei jedem normalen Verfahren auch nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Das bedeutet auch: je niedriger das Einkommen, desto niedriger die Anwaltskosten.

Viele Anwälte, die sich für Online-Scheidungen zur Verfügung stellen, bieten jedoch Nachlässe an, die die Gesamtkosten der Scheidung auf eine relativ niedrige Höhe drücken können. Wenn sich ein Ehepaar zum Beispiel einvernehmlich scheiden lassen möchte, fällt natürlich viel weniger Arbeit als bei einem sogenannten Rosenkrieg an. Abschläge von bis zu 25 Prozent sind in einem solchen Fall durchaus möglich. Weitere Kosten lassen sich zum Beispiel sparen, wenn man auf seiner eigenen Homepage auf die Anwaltshomepage verlinkt. Auch wenn die Kanzlei Ihrer Wahl dieses Angebot nicht gleich macht: sprechen Sie Ihren Anwalt ruhig einmal darauf an.

Sollten sich die Anwaltskosten doch in Höhen bewegen, die Sie vorher nicht absehen konnten und die Sie zu sehr belasten, ist es bei den meisten Anwälten auch möglich, den fälligen Betrag in Raten abzutragen. Tipp: zahlen Sie erst dann das Honorar, wenn Ihnen das Aktenkennzeichen Ihres Prozesses bekannt ist. Erst dann können Sie sicher sein, dass alles seinen geregelten Gang geht. Und achten Sie bei den Anwaltskosten darauf, dass Ausgaben wie Porto- und Telefonkosten bereits durch eine natürlich möglichst geringe Pauschale abgedeckt sind. Ist das nicht der Fall, bezahlen Sie jedes Gespräch, jeden Brief einzeln. In vielen Fällen ist eine bundesweite Vertretung vor Gericht möglich, auch wenn der Anwalt nicht vor Ort ist. Meist übertragen sie den Fall – für Sie kostenlos – einem Kollegen vor Ort. Somit entstehen kaum Fahrtkosten und die Gesamt-Anwaltskosten können so niedrig wie möglich gehalten werden.

Prozesskostenhilfe bei der Scheidung Online

Natürlich ist es prinzipiell auch bei einer Online-Scheidung möglich, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Hierbei werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Anwaltskosten zunächst vom Gericht bezahlt. Die Kosten, die damit auch unter den herkömmlich berechneten Beträgen liegen, werden später ratenweise an das Gericht zurückgezahlt. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Mindestgrenze oder hat der Antragsteller hohe Schulden, kann der Prozess auch völlig kostenfrei sein. Die Beihilfe entfällt, wenn nur ein Ehegatte Geringverdiener oder durch Schulden belastet ist. Der besser verdienende Ehepartner muss in diesem Fall zur Begleichung der Schuld herangezogen werden.

Zur Beantragung der Gerichtskostenbeihilfe werden Unterlagen wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, eine Kopie des Mietvertrages und in Kopie auch Unterlagen über Verbindlichkeiten benötigt. Dadurch entsteht natürlich mehr Aufwand, was sich negativ auf den zeitlichen Rahmen und die Anwaltskosten auswirkt.

Fazit zur Scheidung online

Prinzipiell kann man sagen: wenn man nach ausführlicher Recherche den optimalen Partner für das Einreichen der Scheidung gefunden hat, bergen Online-Scheidungen bedeutende Vorteile. Sie sind bundesweit durchführbar und in der Regel können sie schnell und einfach durchgeführt werden. Gerade wenn man sich mit seinem Ehepartner schon über die wichtigsten Punkte geeinigt hat, kann solch eine Scheidung auch einvernehmlich und fair ablaufen. Da kein Besuch beim Anwalt ansteht sparen Scheidungen Online nicht nur Zeit, sie sparen auch eine Menge Geld.