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Vaterschaftsfeststellungsklage

  • 18.08.2021
  • Jana Hacker

Lässt sich der Vater eines Kindes nicht mit Sicherheit bestimmen, kann die Vaterschaft im Zuge einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsklage belegt werden (§ 1600d BGB). Eine solche Klage kann angestrebt werden, wenn ein Mann sich weigert, eine Vaterschaft anzuerkennen bzw. die Mutter einer Anerkennung der Vaterschaft nicht zustimmt.

Vaterschaft: Definition

Aus Sicht des Gesetzes (§ 1592 BGB) ist der Vater eines Kindes der Mann, der

  • zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
  • die Vaterschaft anerkennt bzw.,
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt und belegt wurde.

Voraussetzungen für eine Vaterschaftsfeststellungsklage

Damit eine Vaterschaftsfeststellungsklage angestrebt werden kann, muss zunächst sichergestellt werden, dass das betreffende Kind keinen rechtlichen Vater hat. Besteht bereits eine Vaterschaft für das Kind, muss die bestehende Vaterschaft erst im Rahmen eines Verfahrens zur Vaterschaftsanfechtung für unwirksam erklärt werden.

Antrag auf Feststellung der Vaterschaft

Um eine Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, muss man einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. In diesem Antrag müssen Name und weitere personenbezogene Daten des potentiellen Vaters, der Kindsmutter und des Kindes angegeben werden.

Begründung notwendig

Zusätzlich muss eine Begründung für den Antrag vorgelegt werden. Diese liegt im Regelfall darin, dass der betroffene Mann im Empfängniszeitraum mit der Mutter Geschlechtsverkehr hatte. Als Empfängniszeitraum gilt die Zeit vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des betreffenden Kindes (§ 1600d BGB).

Gutachten durch Sachverständigen

Im Regelfall ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen zusätzlich als Beweis für die Vermutung der Vaterschaft einzuholen.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Mutter des Kindes
  • potentielle Vater
  • Kind bzw. ein Beistand des Jugendamts, falls das Kind minderjährig ist

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft muss beim zuständigen Familien- bzw. Amtsgericht eingereicht werden.

Ablauf der Vaterschaftsfeststellungklage

Nachdem der Antrag auf Vaterschaftsfeststellung eingegangen ist, wird sowohl der Kläger als auch der Beklagte vor Gericht angehört. Hier haben beide Parteien die Möglichkeit, aus ihrer Sicht zu schildern, wieso eine Vaterschaft in Frage bzw. nicht in Frage kommt. Gegebenenfalls können auch weitere Zeugen zu der Anhörung geladen werden, die die Aussagen einer Partei bekräftigen bzw. entkräften.

Trotz eventueller Schamgefühle, sind die Parteien (Mutter und potentieller Vater) im Rahmen dieser Anhörung zur Auskunft über die Entstehung der Schwangerschaft bzw. sexueller Kontakte im Empfängniszeitraum verpflichtet.

Abstammungsgutachten

Im Anschluss daran bestimmt das Gericht im Regelfall einen Sachverständigen und ordnet zunächst die Erstellung eines Abstammungsgutachtens an. Dieses Gutachten wird gemeinhin auch als Vaterschaftstest bezeichnet.

Blut- oder Speichelentnahme

Hierbei wird die DNA des Kindes mit der des Vaters verglichen, um ein Verwandtschaftsverhältnis zu belegen bzw. zu widerlegen. Normalerweise erfolgt dies über eine Blut- oder Speichelentnahme des betreffenden Kindes und Vaters durch den Sachverständigen.

Dieser Prozess wird für das Gericht minuziös dokumentiert und die Betroffenen haben ihm Folge zu leisten. In manchen Fällen werden auch Fingerabdrücke genommen und Fotos von den zu testenden Personen gemacht.

Einverständnis

Wenn ein Vaterschaftstest ohne gerichtliche Anordnung durchgeführt werden soll, ist dafür das Einverständnis aller Beteiligten erforderlich. Ist das betreffende Kind noch minderjährig, muss das Einverständnis der Mutter eingeholt werden.

Vaterschaftsfeststellung: Urteil

Nachdem die Vaterschaft festgestellt bzw. widerlegt wurde, spricht das Gericht basierend auf dem Ergebnis des Abstammungsgutachtens ein Urteil und teilt mit, ob eine Vaterschaft rechtlich als erwiesen anzusehen ist.

Beim Vaterschaftsfeststellungsverfahren besteht kein Anwaltszwang.

Einzuhaltende Frist

In der Regel gibt es keine einzuhaltenden Fristen für eine Vaterschaftsfeststellungsklage. Allerdings sind bei einer bereits bestehenden Vaterschaft die Fristen für eine Anfechtung dieser Vaterschaft zu beachten.

In einem solchen Fall besteht eine Frist von 2 Jahren. Diese Frist beginnt mit Zeitpunkt der Kenntnisnahme über die Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen.

Kosten

Die Kosten eines Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung bemessen sich am Verfahrenswert. Dieser beträgt gemäß § 47 FamGKG 2.000 €. Die Kosten für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest variieren und können bis zu 1.000 € betragen. So können inklusive Gerichts-und Anwaltskosten sowie den Gebühren für ein Abstammungsgutachten Gesamtkosten von bis zu 2.000 € entstehen.

Wer trägt die Kosten?

Es gibt aktuell keine klaren Kostenregelungen, da es in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren keinen Sieger bzw. Besiegten gibt. Das Gericht hat in einem solchen Verfahren gemäß § 81 FamFG einen großen Ermessensspielraum.

Häufig werden die Gesamtkosten unter den Beteiligten aufgeteilt, können allerdings auch nur einer Partei vollständig auferlegt werden. Dies entscheidet sich abhängig vom Einzelfall.

Stellt sich im Laufe des Prozesses heraus, dass der Scheinvater nicht der Vater des Kindes ist, können ihn die Kosten dennoch zumindest teilweise auferlegt werden.

Einzig Minderjährigen können in diesem Verfahren keine Kosten auferlegt werden.

Rechtsfolgen

Wird im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage eine Vaterschaft bewiesen, wird sie anerkannt. Dies zieht zahlreiche Pflichten und Rechtsfolgen für den Vater nach sich:

Darüber hinaus ist das Kind

  • berechtigt, den Nachnamen des Vaters zu tragen,
  • berechtigt, nach Tod des Vaters Erbschaftsansprüche geltend zu machen,
  • berechtigt, nach dem Tod des Vaters Halbwaisenrente zu beziehen,
  • sorgepflichtig gegenüber dem Vater.

Wie lange dauert eine Vaterschaftsfeststellungsklage?

Es gibt grundsätzlich keine einzuhaltende Frist bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage. Die Dauer des Verfahrens ist vielmehr von der Kooperation aller Beteiligten abhängig. Es kann somit einige Wochen, aber auch Jahre dauern.

Was kostet eine Vaterschaftsfeststellungsklage?

Der Verfahrenswert in Abstammungssachen beträgt gemäß § 47 FamGKG 2.000 Euro. Die Kosten für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest variieren unter Laboren und können bis zu 1.000 € betragen. Daher können inklusive Gerichts-und Anwaltskosten sowie den Gebühren für ein Abstammungsgutachten Gesamtkosten von bis zu 2.000 € entstehen.

Wie wird die Vaterschaft festgestellt?

Der Nachweis über eine Vaterschaft erfolgt im Zuge der Vaterschaftsfeststellungsklage über ein Abstammungsgutachten bzw. einen DNA-Test. Hierbei wird die DNA des Kindes mit der des Vaters verglichen, um ein Verwandtschaftsverhältnis zu belegen bzw. zu widerlegen. Normalerweise erfolgt dies über eine Blut- oder Speichelentnahme des betreffenden Kindes und Vaters durch den Sachverständigen.