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Sorgerechtserklärung – Sorgeerklärung

Eine Sorgerechtserklärung oder auch Sorgeerklärung kann klare Verhältnisse schaffen, wenn es um das Sorgerecht eines gemeinsamen Kindes geht.

Welche Funktion hat die Sorgerechtserklärung?

Eine Sorgerechtserklärung ist eine Vereinbarung zwischen den unverheirateten Eltern eines Kindes, die schriftlich und rechtlich bindend festhält, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht tragen. Die Gesetzesgrundlage bilden hierbei §1626 BGB bzw. §126a Abs.1 Nr.1 BGB.

Die genaue Definition des Sorgerechts und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten sind unter Sorgerecht – Elterliche Fürsorge nachzulesen.

Sorgerechtserklärung für unverheiratete Paare

Eine Sorgerechtserklärung muss nur erfolgen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Verheiratete Eltern haben automatisch bei der Geburt ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht, wohingegen das Kind bei unverheirateten Eltern zunächst nur unter der Sorge der Mutter steht.

Lässt sich ein Paar mit einem gemeinsamen Kind scheiden, besteht im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht weiter. Eine Sorgeerklärung ist nicht nötig.

Wichtig: Die Sorgerechtserklärung ist nicht zu verwechseln mit der Vaterschaftsanerkennung. Nur, weil die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wurde, bedeutet dies nicht, dass dem Vater auch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Sorgerechtserklärung rechtswirksam sein kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Eltern sind bei Geburt des Kindes unverheiratet
  • Die Mutter trägt zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht
  • Die Mutter stimmt der Sorgeerklärung zu
  • Es liegt kein richterlicher Beschluss über das Sorgerecht vor

Wichtig: Die Eltern müssen für das gemeinsame Sorgerecht nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

In welchen Fällen das alleinige Sorgerecht beantragt werden kann und wie das abläuft erfahren Sie unter Alleiniges Sorgerecht.

Mutter stimmt nicht zu

Weigert sich die Mutter, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu teilen, kann der Vater seit 2013 von einem Gesetz Gebrauch machen, das es ihm erlaubt, auch ohne die Zustimmung der Mutter, das Sorgerecht zu erhalten (§ 1626a BGB).

Der Vater kann in diesem Fall das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann 6 Wochen Zeit Gründe vorzulegen, weshalb der Vater nicht das gemeinsame Sorgerecht erhalten soll.

Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, wird dem Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.

Wo wird die Sorgeerklärung abgegeben?

Die Sorgeerklärung kann beim Notar oder beim Jugendamt von beiden Eltern abgegeben werden, muss allerdings öffentlich beurkundet sein (§1626d Abs. 1 BGB).

Das bedeutet, dass ein Notar oder eine Urkundsperson des Jugendamts die Erklärung offiziell bestätigen muss, bevor sie ihre Wirksamkeit erhält.

Minderjähriger Elternteil

Sollte einer der Eltern minderjährig sein, muss ein gesetzlicher Vertreter (Vormund oder Eltern) der Sorgerechtserklärung schriftlich zustimmen. Auch die Zustimmung muss öffentlich beurkundet werden.

Kosten

Die öffentliche Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenfrei. Wird die Erklärung jedoch beim Notar öffentlich beurkundet, werden Kosten erhoben.

Die Notarkosten errechnen sich gemäß des Gerichts-und Notarkostengesetzes am Geschäftswert des Verfahrens. Pro Kind liegt dieser bei 5.000 Euro, womit die Kosten für eine Beurkundung bei etwa 80 Euro liegen.

Wann wird die Sorgerechtserklärung abgegeben?

Die Sorgerechtserklärung kann zu jedem Zeitpunkt und auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Wird das gemeinsame Sorgerecht bereits vor der Geburt erklärt, wird der Vater auch in die Geburtsurkunde eingetragen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für die Sorgerechtserklärung an sich bedarf es keiner Unterlagen, allerdings müssen die folgenden Ausweisdokumente bei der öffentlichen Beurkundung vorgelegt werden:

  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Vor Geburt des Kindes: Mutterpass; nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes

Wissen Sie eigentlich, was Sorgerecht und Umgangsrecht voneinander unterscheidet? Lesen Sie mehr zum Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht.

Woher bekomme ich die Sorgerechtserklärung?

Die Sorgerechtserklärung wird von einem Notar oder dem zuständigen Jugendamt öffentlich beurkundet und kann bereits vor der Geburt abgegeben werden.

Welche Unterlagen braucht man als Vater für die Sorgerechtserklärung?

Um die Sorgerechtserklärung abzugeben müssen bei der öffentlichen Beurkundung der Personalausweis und die Geburtsurkunde (beider Eltern) mitgebracht werden, sowie der Mutterpass (vor Kindesgeburt) bzw. die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt).

Was kostet es das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?

Eine öffentliche Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenfrei. Eine öffentliche Beurkundung beim Notar bringt Kosten in Höhe von etwa 80 Euro mit sich, die sich am Geschäftswert (5.000 Euro pro Kind) errechnen.