Der schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe zu beenden, ist die einvernehmliche Scheidung. Beide Ehegatten sind sich einig über die Themen, die in vielen Fällen zum Rosenkrieg führen. So lassen sich für alle Beteiligten nicht nur Kosten, sondern auch jede Menge Nerven sparen.
Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kommt es nicht zum Rechtsstreit. Die Ehepartner sind sich über die folgenden Punkte einig:
- Trennungsunterhalt
- Aufteilung des Hausrats
- Aufteilung des Vermögens und des Zugewinnausgleichs
- Wohnverhältnisse
- Umgangsrecht und Kindesunterhalt
Die Einigung über die vorstehenden Punkte kann vertraglich festgehalten werden. Mehr dazu unter Scheidungsfolgenvereinbarung.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist wesentlich günstiger als eine Scheidung im Streit. Die Ehepartner sind sich bereits über alles einig und deshalb muss nichts über Anwälte erstritten werden. Daraus folgt, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Anwalt beauftragt werden muss und gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG nicht einer für jeden Ehegatten. Der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt kann die Scheidung einreichen und der andere Ehepartner muss dazu nur zustimmen.
Achtung: Hierbei ist aber zu beachten, dass der Anwalt nur denjenigen vertritt, der ihn beauftragt hat und somit nur dessen Interessen vertritt.
Orientierung am Verfahrenswert
Die weiteren Scheidungskosten werden anhand des Verfahrenswerts bemessen, den das Gericht festlegt. Hierfür werden Vermögens-und Einkommenswerte der Ehepartner zusammengerechnet. Bestehende Unterhaltsansprüche werden abgezogen und der sich ergebende Wert mit drei multipliziert. Beispielrechnung:
Einkommen Ehemann | 2.800 € |
Einkommen Ehefrau | 1.200 € |
Gesamteinkommen | 4.000 € |
abzgl. Unterhaltsanspruch (2 x 250 €) | – 500 € |
Nettoeinkommen | 3.500 € |
Nettoeinkommen x 3 | 10.500 € |
Wie viel eine Scheidung im Streitfall kostet erfahren Sie unter Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung.
Was braucht man für eine einvernehmliche Scheidung?
Um eine einvernehmliche Scheidung zu bewerkstelligen müssen die Eheleute sich über wichtige Punkte einigen können: Aufteilung des Hausrats, des Vermögens und des Zugewinnausgleichs, die zukünftigen Wohnverhältnisse sowie zu leistende Unterhaltszahlungen für den Ehegatten oder aus der Ehe resultierende Kinder.
Wie viel kostet einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung ist grundsätzlich günstiger als die Scheidung im Streitfall, da hier ein Anwalt ausreicht. Handelt es sich bspw. um einen Streitwert von 4.000 Euro (ermittelt aus Nettoeinkommen der Ehegatten abzgl. ggfs. Unterhaltsansprüche, dann multipliziert mit 3), dann kostet die Scheidung etwa 1.130 Euro. Dabei gehen 3/4 an den Anwalt und 1/4 an das Gericht.