Die Kosten für die Beratung und das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind davon abhängig, ob die Vereinbarung lediglich von einem Notar aufgesetzt wurde, oder ob auch ein Rechtsanwalt als beratendes Mittel tätig geworden ist. Der Streitwert bzw. Geschäftswert der zu klärenden Scheidungsfolgesachen hat ebenfalls einen Einfluss auf die entstehenden Kosten für das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Scheidungsfolgenvereinbarung – Kosten beim Anwalt
Wird ein Rechtsanwalt als beratendes Mittel beauftragt, berechnen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn der Rechtsanwalt jedoch eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzt und bestimmte Scheidungsfolgesachen konkret im Vertrag geregelt werden, ist der Wert der Scheidungsfolgesachen maßgeblich. Man spricht hier auch vom Streitwert – je nach den zu regelnden Scheidungsfolgesachen kann schnell eine nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühr zusammenkommen.
Übersicht Berechnung des Streitwerts beim Rechtsanwalt
- Beim Versorgungsausgleich kann der RA 10% des 3-fachen Monatsnettos beider Ehegatten (ohne Freibeträge) pro auszugleichendem Versorgungsanrecht in Kosten stellen.
- Für den Zugewinnausgleich ist die Höhe der geltend gemachten Forderung maßgebend.
- Bei der Vereinbarung von Kindes- und nachehelichem Unterhalt kann das 12-fache des monatlichen Unterhalts berechnet werden.
- Angelegenheiten, die Haushaltssachen betreffen, können maximal mit bis zu 3.000 Euro abgerechnet werden.
- Die Ehewohnung betreffende Regelungen können maximal mit bis zu 3.000 Euro in Rechnung gestellt werden.
- Sorge- und Umgangsrechtangelegenheiten sind maximal bis jeweils 3.000 Euro abrechnungsfähig.
Tipp: Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, kann es sich lohnen, mit dem Anwalt (am besten ein Rechtsanwalt für Familienrecht) ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Notar in vielen Fällen dennoch notwendig
Wenn ein Anwalt mit der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung beauftragt wird, muss die Vereinbarung in vielen Fällen – nämlich dann, wenn die Scheidungsfolgesachen formbedürftig sind – zusätzlich noch vom Notar beurkundet werden. In diesem Fall entstehen also Kosten für den Rechtsanwalt und zusätzlich auch für den Notar.
Scheidungsfolgenvereinbarung – Kosten beim Notar
Die Kosten der notariellen Beurkundung (inkl. Beratung) einer Scheidungsfolgenvereinbarung orientieren sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hier ist der Geschäftswert, also der Vermögenwert, über den die Entscheidung getroffen werden soll, ausschlaggebend.
Im Normalfall berechnet der Notar die zweifache Gebühr. Wenn der Aufwand komplexer und dadurch höher ist, kann jedoch auch mehr abgerechnet werden.
Übersicht Notarkosten mit 2,0-facher Gebühr (zuzüglich 19% Umsatzsteuer)
Geschäftswert | Notargebühr |
---|---|
bis 25.000 EUR | 230 EUR |
bis 50.000 EUR | 330 EUR |
bis 260.000 EUR | 1.070 EUR |
bis 500.000 EUR | 1.870 EUR |
Die Notarkosten sind in vielen Fällen erheblich günstiger als die Kosten eines Rechtsanwalts (ganz gleich, ob die Kosten individuell vereinbart oder lt. RGV abgerechnet wurden).
Die Beratung eines Notars orientiert sich nicht an den einzelnen Interessen eines Ehepartners
Bei der Beratung durch einen Notar gilt es zu beachten, dass dieser im Rahmen der Beurkundung beide Ehepartner zu gleichen Teilen über ihre jeweiligen Rechte und Pflichte beraten muss. Er darf nicht als Interessenvertreter eines Partners auftreten, sondern kann lediglich Vereinbarungen beurkunden, die für beide Partner in Ordnung und nicht von Nachteil sind.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen angemessen bewertet werden, sollte ein Anwalt zur Beratung aufgesucht werden. Denn lediglich ein Rechtsanwalt ist dazu in der Lage, die Interessen seines Mandanten bestmöglich und einseitig – ohne die Interessen des anderen Partners zu beachten – zu bewerten. Daher sollte sich auch insbesondere der finanziell schwächere Partner von einem Anwalt, der ihn allein vertritt, beraten lassen.
Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtsanwalt oder Notar? Im Idealfall beide!
Im Idealfall wird die Scheidungsfolgenvereinbarung zuerst von einem Anwalt für Familienrecht aufgesetzt. Dabei achtet der Anwalt stets darauf, die Interessen seines Mandanten bestmöglich im Vertrag hervorzuheben. Im Anschluss wird die Vereinbarung – je nach Scheidungssache – entweder noch notariell beurkundet und/oder vom Familiengericht anerkannt und zu Protokoll gegeben. Sollte die Vereinbarung noch vom Notar beurkundet werden, prüft dieser den Vertrag neutral und berät beide Parteien unparteiisch.
Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
Die für die Scheidungsfolgenvereinbarung entstehenden Kosten sind zum einen davon abhängig, von wem (Anwalt, Notar, eigenständig) die Vereinbarung aufgesetzt wird, zum anderen orientieren sich die Kosten am Vermögen und Einkommen der Ehepartner (Streitwert bzw. Geschäftswert). Die Kosten einer Scheidungsvereinbarung sind daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Berechnungsbeispiel:
In der Scheidungsfolgenvereinbarung soll der Zugewinnausgleich einvernehmlich aufgeteilt werden.
- Der Ehemann hat in der Ehe 50.000 Euro gespart.
- Die Ehefrau konnte 15.000 Euro ansparen.
- Das gemeinsame Vermögen liegt somit bei 65.000 Euro.
- Laut dem Gesetz müsste der Mann seiner Noch-Ehefrau 17.500 Euro auszahlen, sodass beide über einen Zugewinn i. H. v. 32.500 Euro verfügen.
Das scheidungswillige Ehepaar regelt in der Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich, dass der Mann seiner Frau 10.000 Euro auszahlt und der Zugewinnausgleich damit abgegolten ist.
Der Geschäftswert, über den in der Vereinbarung entschieden wird, liegt bei 65.000 Euro. Die Gebühren für den Notar belaufen sich aus diesem Grund auf 384,00 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und Auslagen (Telefon, Porto).
Die scheidungswilligen Eheleute können in der Scheidungsfolgenvereinbarung übrigens auch festlegen, wer in welcher Höhe für die Scheidungskosten aufkommt.
Scheidungsfolgenvereinbarung von der Steuer absetzen
Aufwendungen, die für die Klärung von Scheidungsfolgesachen (Scheidungsfolgenvereinbarung) entstehen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nur in den seltensten Fällen können die Kosten für eine Scheidung in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Wie teuer ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die bei der Scheidungsfolgenvereinbarung entstehenden Kosten sind zum einen davon abhängig, von wem (Anwalt, Notar, Selbstständig) die Vereinbarung aufgesetzt wird. Zudem orientieren sich die Kosten am Vermögen und Einkommen der Ehepartner (Streitwert bzw. Geschäftswert). Die Kosten einer Scheidungsvereinbarung variieren daher von Fall zu Fall.
Wer zahlt Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung tragen in der Regel beide Ehepartner zu gleichen Teilen. Individuelle Vereinbarungen können jedoch abweichen.