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Schonvermögen beim Elternunterhalt

Vermögen muss nicht vollständig für Elternunterhalt eingesetzt werden. Ein Teil davon gilt als Schonvermögen und bleibt von Unterhaltsforderungen „verschont“.

So heißt es in § 1603 Abs.1 BGB:

„Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.“

Nachfolgend erklären wir, was beim Elternunterhalt unter Schonvermögen fällt.

Schonvermögen beim Elternunterhalt: Was gehört dazu?

Ein Kind soll aufgrund von Unterhaltszahlungen an seine Eltern keine dauerhafte Senkung seines Lebensstandards erfahren. Beim Schonvermögen handelt es sich um Vermögen, das von der Anrechnung für Elternunterhalt ausgeschlossen ist.

Die Grafik enthält ebenfalls den zu berücksichtigen Selbstbehalt. Dieser dient wie das Schonvermögen auch der Existenzsicherung Unterhaltspflichtiger. Wie er speziell im Elternunterhalt geregelt ist erfahren Sie unter Selbstbehalt beim Elternunterhalt – Eigenbedarf.

Angemessenes Wohneigentum

Wohneigentum ist besonders geschützt, wofür die Grundlage im Urteil vom 7. August 2013 (Az. XII ZB 269/12) geschaffen wurde.

Achtung: Ist die Immobilie jedoch unangemessen, können Kinder sogar zum Verkauf verpflichtet werden.

Wie groß darf meine Wohnung sein?

Als Richtwert für eine angemessene Immobilie gelten 130 qm bei einem Vierpersonenhaushalt. Pro einer Person weniger werden 20qm abgezogen.

Dieser Richtwert entstand auf Grundlage des Beschlusses vom Oberlandesgericht Koblenz am 6.09.2013, 13 WF 745/13.

Eigennutzung – Anrechnung der angesparten Mietkosten

Bei Mieteigentum und Eigennutzung werden die eingesparten Mietkosten angerechnet (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az. XII ZR 17/11).

Dabei wird nicht die übliche Ortsmiete berechnet, sondern die ersparten Mietkosten. Diese Regelung wirkt sich jedoch nachteilig auf Immobilienbesitzer aus, da auch Zins und Tilgungskosten von der ersparten Miete abgezogen werden.

Angemessene Altersvorsorge

Alle Rücklagen für die private Alterssicherung in Höhe von rund fünf Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens werden nach Urteil (BGH vom 7.08.2013, Az. XII ZB 269/12) bei der Unterhaltsermittlung nicht angerechnet. Bei Altersrücklagen werden zudem zusätzlich 4 % Verzinsung jährlich zugestanden.

Selbstständigen werden regelmäßig bis zu 25 % ihres Einkommens als Altersvorsorge zugesprochen. Wie viel des Vermögens tatsächlich in das Schonvermögen fällt, wird immer im Einzelfall entschieden. Im Zweifelsfall kann eine gerichtliche Überprüfung der Angaben und des Vermögens stattfinden.

Was gilt als Altersvorsorge?

  • Vermögenswerte zur Altersvorsorge wie Lebensversicherung und Riester Rente
  • Wertpapiere
  • Mieteinkünfte
  • Rücklagen auf Sparbüchern

Angemessene Rücklagen

Als Schonvermögen können ebenfalls Rücklagen für gerechtfertigte Sanierungsarbeiten für Wohneigentum oder Rücklagen für ein neues Auto geltend gemacht werden.

Sanierungsarbeiten

In einem Fall wurden 167.000 Euro als zulässige Rücklage für Sanierungsarbeiten an der eigenen Immobilie zugelassen (AZ II-9 UF 190/11).

Dieser Wert gilt nicht als allgemeiner Richtwert aber zeigt, dass derartige Rücklagen durchaus als Schonvermögen berücksichtigt werden können. Die Höhe wird immer im Einzelfall bestimmt.

Neuanschaffung eines Autos

Außerdem können Rücklagen für eine Neuanschaffung eines Autos angerechnet werden, wenn die Anschaffung wegen bevorstehender hoher Reparaturkosten wirtschaftlich erscheint und das Auto z.B. für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird (berufsbedingte Aufwendungen).

Angemessenes Barvermögen

Das sogenannte unverwertbare Vermögen im Barwert von 5.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Barbetragsverordnung) bleibt anrechnungsfrei. Ehepaare dürfen 10.000 Euro behalten.

Sonstiges Schonvermögen

  • Versicherungsbeiträge
  • Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder
  • Berufsbedingte Aufwendungen
  • Vermögen aus öffentlichen Zuwendungen (Hilfe für behinderte Menschen)
  • Aufwende für Berufsausbildung oder Weiterbildung
  • Besitze, die geistige, künstlerische oder wissenschaftliche Bedürfnisse befriedigen

Wie hoch darf das Vermögen bei Elternunterhalt sein?

Kinder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 100.000 Euro sind von der Zahlungspflicht zum Elternunterhalt befreit.

Wird Vermögen auf Elternunterhalt angerechnet?

Angemessenes Barvermögen (10.000 Euro für Ehepaare) sowie Ersparnisse und Rücklagen für beispielsweise den Kauf eines neuen Autos oder Sanierungsarbeiten werden nicht auf den Elternunterhalt angerechnet und zählen zum Schonvermögen. Die Höhe wird im Einzelfall bestimmt.

Was zählt zum Schonvermögen bei Heimunterbringung?

Bei der Heimunterbringung steht Pflegebedürftigen ein Schonvermögen von 5.000 Euro pro Person zu.