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Unterhaltstitel ändern – Abänderungsklage

  • Letzte Aktualisierung: 20.04.2021
  • Redakteur: Peter Piekarz

Verlangt eine unterhaltsberechtigte Person Unterhalt, wird der Zahlbetrag in einem Unterhaltstitel festgesetzt. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten. Ändern sich dessen Einkommensverhältnisse, kann er verlangen, dass seine Unterhaltsverpflichtung angepasst wird. Der Weg führt über eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO).

Beide Parteien sind klageberechtigt

Klageberechtigt ist jede Partei, die sich auf die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweils anderen Partei beruft. Klagt der Unterhaltsverpflichtete, hat sich meist sein Einkommen verringert; klagt der Unterhaltsberechtigte, hat sich das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten meist erhöht.

Um den Unterhaltstitel ändern zu lassen, muss der Kläger nachweisen, dass sich die dem Unterhaltstitel zu Grunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich zu seinen Lasten verändert haben. Dabei kann er sich nur auf Gründe berufen, die zum Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung noch nicht bestanden haben und die er auch nicht hätte geltend machen können.

Sind die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse festgestellt worden, kann der Unterhalt nicht vollständig neu ermittelt werden. Vielmehr kommt nur eine entsprechende Anpassung an die veränderten Verhältnisse in Betracht.

Voraussetzungen für eine Abänderungsklage

Ändern sich die Verhältnisse auf Seiten der Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltberechtigten, bleibt ein bestehender Unterhaltstitel zunächst unberührt. Um den zu zahlenden Unterhalt abzuändern kann eine Abänderungsklage beim Familiengericht eingereicht werden. Bevor zur Klage gegriffen wird sollte jedoch eine einvernehmliche Einigung angestrebt werden.

Wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse

Voraussetzung für eine Abänderungsklage ist eine wesentliche Veränderung der Einkommensverhältnisse. Als Faustregel gilt, dass sich die Monatsbeträge um mindestens 10 Prozent ändern (bezogen auf die Höhe des Unterhalts). Bei ohnehin geringen Einkommen können auch geringere Prozentsätze ausreichen.

Beispiel: Der unterhaltspflichtige Ex-Mann bezieht durch einen Jobwechsel ein deutlich höheres Gehalt als zuvor. Die unterhaltsberechtigte Ex-Frau erfährt dies und versucht sich mit dem Ex-Mann auf eine höhere Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind zu einigen. Dieser verweigert eine Steigerung der Zahlung, weshalb sie zur Klage schreitet.

Unterhaltstitel ändern bei steigendem Kindesalter

Handelt es sich beim festgelegten Unterhalt um Kindesunterhalt, muss eine altersgemäße Steigerung des Kindesunterhalts gemäß des gesteigerten Bedarfs orientiert an der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt werden.

Lesen Sie mehr zum Thema Kindesunterhalt & Düsseldorfer Tabelle

Weiteres Kind als Voraussetzung für eine Abänderung

Wird nach Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder Unterhalt gezahlt, ist dieser gleichmäßig auf die Kinder aufgeteilt. Kommt nun ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind dazu, reduziert sich der Unterhalt pro Kind, weshalb eine Änderung des Unterhaltstitels notwendig wird.

Mehr zu den gängigen Unterhaltsbeträgen für mehrere Kinder in der Düsseldorfer Tabelle

Änderung muss nachhaltig sein

Soll eine Abänderungsklage erfolgreich sein, muss es sich bei der Änderung der Einkommensverhältnisse um eine nachhaltige Änderung handeln. So reicht eine Arbeitslosigkeit von nur wenigen Monaten regelmäßig nicht aus. Allgemein muss ein Festhalten an der ursprünglichen Vereinbarung bei Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar sein.

Unterhaltstitel ändern ist rückwirkend nicht möglich

Eine rückwirkende Abänderung ist nicht möglich. Die Abänderung ist erst ab dem Zeitpunkt zulässig, in dem die Abänderungsklage beim Gericht eingereicht wird.

Beispiel: Der Unterhaltspflichtige hat durch einen Jobwechsel mit Gehaltserhöhung ein deutlich gesteigertes Einkommen. Dieser Jobwechsel ist bereits im Mai 2020 erfolgt. Die unterhaltsberechtigte Ex-Frau hat davon im Januar 2021 erfahren und daraufhin Abänderungsklage eingereicht. Trotz Einkommenssteigerung des Ex-Mannes seit Mai 2020, ist die Abänderung erst ab Januar 2021 gültig, da erst dann Klage eingereicht wurde.

Vorsicht bei Jugendamtstitel!

Die Abänderungsklage kann sich auf jeden Titel beziehen. Wurde der Minderjährigenunterhalt in einer Urkunde des Jugendamtes festgesetzt, kommt es darauf an, wer die Festsetzung veranlasst hat (BGH Urt.v.4.5.2011,AZ. XII ZR 70/09).

Es ist zu unterscheiden, ob beide Parteien den Unterhalt einvernehmlich vereinbart haben, dann gelten die Grundsätze der Abänderungsklage. Wurde die Urkunde hingegen einseitig vom Unterhaltsschuldner errichtet, muss bei einer späteren Neubewertung der Unterhaltsverpflichtung die Bindungswirkung des damit verbundenen Schuldanerkenntnisses des Unterhaltsschuldners Beachtung finden. Der Unterhaltsberechtigte hingegen kann ohne Weiteres per Abänderungsklage den Unterhaltstitel ändern lassen und höhen Unterhalt verlangen.

Alternative: vereinfachtes Abänderungsverfahren

Soweit sich Änderungen nur im Zusammenhang mit Kindergeld ergeben, kommt statt einer Abänderungsklage nur ein vereinfachtes Abänderungsverfahren nach § 249 FamFG (früher § 645 ZPO) zum Zuge, sofern sich aus dem Titel erkennen lässt, wie sich das Kindergeld auf den Unterhalt ausgewirkt hat.

Was kann ich gegen einen Unterhaltstitel tun?

Soll gegen einen Unterhaltstitel vorgegangen werden, kann nach dem gescheiterten Versuch einer einvernehmlichen Einigung Klage beim Familiengericht eingereicht werden. Lesen Sie mehr zu den zu erfüllenden Voraussetzungen.

Kann ich einen Unterhaltstitel ändern lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Änderung des Unterhaltstitels erwirkt werden. Dazu zählt eine wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse (mind. um 10%), durch Älterwerden eines Kindes gesteigerter Unterhaltsbedarf sowie die Geburt eines weiteren unterhaltsberechtigten Kindes.

Kann Unterhaltstitel rückwirkend geändert werden?

Nein, der Unterhaltstitel wird immer erst ab Zeitpunkt der Einreichung der Abänderungsklage geändert. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.