Zum Inhalt springen

Aufenthaltsbestimmungsrecht – Rechte und Pflichten

  • Letzte Aktualisierung: 10.11.2021
  • Redakteur: Jana Hacker

Als Elternteil hat man das Recht und die Pflicht stets für das Wohlergehen seines Kindes zu sorgen. Im Alltag müssen Eltern viele Entscheidungen für ihre Kinder treffen, darunter fällt auch die Bestimmung des Aufenthalts. Wir erklären, was es damit auf sich hat und was ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und maßgeblich in § 1631 BGB verankert. Das Sorgerecht gliedert sich in die Vermögenssorge und die Personensorge.

Letztere betrifft das Recht und die Pflicht, für das Wohl des minderjährigen Kindes zu sorgen (§ 1626 BGB) und beinhaltet unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihm nach dürfen Eltern den dauerhaften oder kurzfristigen räumlichen Aufenthaltsort ihres minderjährigen Kindes bestimmen.

Welche Rechte habe ich?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, das Recht zu entscheiden, wo sich das Kind kurz- oder langfristig aufhält. Es beinhaltet entsprechend die folgenden Aspekte:

  • Recht auf Bestimmung des Wohnortes und Umzugs
  • Recht auf Bestimmung der Urlaubsziele
  • Recht auf Bestimmung der Orte von Freizeitaktivitäten
  • Recht auf Bestimmung der Schule

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Als Teil des Sorgerechts hat grundsätzlich derjenige das Aufenthaltsbestimmungsrechts, der auch das Sorgerecht trägt.

Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Scheidung

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, bestimmt auch nur dieser Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes. Wenn sich beide Eltern nach einer Scheidung oder Trennung das Sorgerecht teilen, haben im Regelfall auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nicht selten führt dies allerdings zu Streitigkeiten zwischen den Getrennten, besonders, wenn darüber entschieden werden soll, wo das Kind lebt. Umzüge und Urlaube bergen hierbei besonders viel Streitpotential! Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, muss das Familiengericht entscheiden.

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen den getrennten Eltern, lässt sich in manchen Fällen das Sorgerecht vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abtrennen.

Dies erfolgt im Regelfall über den Klageweg oder den Antrag beim Familiengericht. Das Familiengericht entscheidet sich vor allem dann für eine rechtliche Trennung, wenn die Gefahr besteht, dass sich ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland absetzt (OLG Hamm, Beschl. v. 15.11.2010 , Az.: 8 WF 240/10).

Wichtig: Hat ein Elternteil alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, hat der andere Elternteil dennoch das Umgangsrecht und darf sein Kind regelmäßig sehen.

Wie Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen können erfahren Sie unter Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist an das Sorgerecht gekoppelt und obliegt auch nach der Trennung beiden Elternteilen. Gibt es keine Einigung zwischen den Elternteilen, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt behandelt werden um die strittige Frage gerichtlich zu klären.

Was darf ich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten bestimmen können. Wird einem Elternteil gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, entfallen diese Rechte für den anderen Elternteil.

Kann 14 jährige den Aufenthalt selbst bestimmen?

Nein, unter 18-jährige dürfen nicht selbst gegen den Willen der Eltern den Aufenthalt bestimmen. Beantragt ein Elternteil allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, muss das Kind ab dem 14. vollendeten Lebensjahr dazu angehört werden und kann dementsprechend mitentscheiden.