Zum Inhalt springen

Selbstbehalt beim Elternunterhalt

  • Letzte Aktualisierung: 10.02.2023
  • Redakteur: Peter Piekarz

Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Niemand soll aufgrund von Unterhaltszahlungen selbst in finanzielle Not geraten.

Der Selbstbehalt wird vom bereinigten Nettoeinkommen abgerechnet und kann nicht für Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen werden. Der abgerechnete Betrag bleibt somit von Unterhaltsforderungen unangetastet.

Selbstbehalt bei Elternunterhalt

Die „Düsseldorfer Tabelle“ setzt die Maßstäbe für die Höhe des Selbstbehaltes beim Elternunterhalt. Unter dem Punkt D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB findet sich die Erläuterung zu den zugesprochenen Selbstbehalten.

Es wird zwischen Selbstbehalt für Alleinstehenden und Familien (Ehepaaren) unterschieden. Die Berechnungsgrundlage für Elternunterhalt ist das bereinigte Nettoeinkommen.

Angehörigen-Entlastungsgesetz – Neue Einkommensgrenze seit 2020

Der Bundestag hat das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) am 07.11.2019 beschlossen. Diese regelt den Elternunterhalt seit 2020 neu, wodurch viele pflegende Angehörige ab dem nächsten Jahr finanziell entlastet werden.

Das Gesetz sieht seit dem 1. Januar 2020 eine Einkommensgrenze in Höhe von 100.000 Euro Brutto vor, wodurch sich Kinder schätzungsweise in 90 Prozent aller Fällen nicht mehr an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen müssen.

Wichtig: Es gilt weiterhin, dass grundsätzlich auch Vermögen und Einkünfte aus Vermögen für Elternunterhalt heranzuziehen ist. Wenn das Einkommen unter der 100.000 Euro Grenze liegt, diese jedoch mit verwertbarem Vermögen überstiegen wird, haftet das Kind ggfs. mit einem Teil dieses Vermögens. 

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Dabei handelt es sich um Einkommen aus einer Beschäftigung (wozu auch Rentenleistungen, Unterhaltszahlungen und Kindergeld zählen), von welchem bereits alle Steuern, Sozialabgaben, Beiträge für Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen abgezogen sind.

Höhe Selbstbehalt bei alleinstehenden Kindern

Vom bereinigten Nettoeinkommen des Kindes wird nach der Düsseldorfer Tabelle bei Alleinstehenden ein Selbstbehalt von 2.000 Euro abgezogen.

Seit dem 01. Januar 2020 gilt bei Alleinstehenden mit einem Einkommen von über 100.000 Euro jährlich ein Selbstbehalt von 2.000 Euro netto monatlich.

Der Betrag beinhaltet unter anderem folgende Posten:

  • Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
  • Rundfunkgebühren
  • Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro.

Wenn die tatsächlichen Miet- und Nebenkosten höher liegen, müssen diese nachgewiesen werden. Dann sind diese ebenfalls abziehbar. Darüber hinaus kommt noch 50 % des insgesamt darüber liegenden Nettoeinkommens pauschal zum Selbstbehalt hinzu.

Rechenbeispiel zum Selbstbehalt bei alleinstehenden Kindern vor 2020

Bereinigtes Nettoeinkommen3.200 Euro
–          Selbstbehalt1.800 Euro
–          Pauschaler Abzug von 50 %700 Euro
Maximaler Elternunterhalt (ohne Berücksichtigung von sonstigen Freibeträgen)700 Euro (0,00 Euro seit 01.01.2020)

Erläuterung: Ein Alleinstehender verdient 3.200 Euro netto monatlich. Davon wird ein Selbstbehalt von 1.800 Euro netto abgezogen: Es verbleiben 1.400 Euro, wovon die Hälfte (700 Euro) zusätzlich zum Selbstbehalt gerechnet wird. Somit verbleibt letztendlich maximal ein Elternunterhalt von 700 Euro netto monatlich.

Höhe Selbstbehalt bei verheirateten Kindern

Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der Selbstbehalt für Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen von über 100.000 Euro jährlich 3.600 Euro im Monat. Er setzt sich aus 2.000 Euro Selbstbehalt für das unterhaltspflichtige Kind und 1.600 Euro für den Ehepartner zusammen.

Zuvor lag der erhöhte Selbstbehalt bei 3.240 Euro netto monatlich, welcher sich aus 1.800 Euro Selbstbehalt für das unterhaltspflichtige Kind und 1.440 Euro Selbstbehalt für den Ehegatten des Kindes zusammensetzt.

Der Betrag beinhaltet unter anderem folgende Posten:

  • Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
  • Rundfunkgebühren
  • Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 380 Euro.

Auch hier können höhere tatsächliche Miet- und Nebenkosten nachgewiesen werden, damit diese vollständig abzuziehen sind. Darüber hinaus kommt noch 45 % des insgesamt darüber liegenden Nettoeinkommens pauschal zum Selbstbehalt hinzu.

Wichtig: Unverheiratete Paare können den erhöhten Selbstbehalt nicht in Anspruch nehmen (BGH, Beschluss vom 9. März 2016, Az. XII ZB 693/14).

Rechenbeispiel zum Selbstbehalt bei verheirateten Kindern vor 2020

Bereinigtes Nettoeinkommen5.000 Euro
–          Selbstbehalt3.240 Euro
–          Pauschaler Abzug von 45 %792 Euro
Maximaler Elternunterhalt (ohne Berücksichtigung von sonstigen Freibeträgen)968 Euro (0,00 Euro ab 01.01.2020)

Ein Ehepaar verdient zusammen 5.000 Euro netto monatlich. Davon wird ein Selbstbehalt von 3.240 Euro netto abgezogen: Es verbleiben 1.760 Euro, wovon 45 % (792 Euro) zusätzlich zum Selbstbehalt gerechnet wird. Somit verbleibt maximal ein Elternunterhalt von 968 Euro netto monatlich.

Berücksichtigung der Ehegatten

Mit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde zwar die Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern auf 100.000 Euro hochgesetzt, jedoch haften ihre Ehegatten weiterhin auch bei einem Einkommen unter dieser Grenze. 

Im FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz heißt es dazu: „Von einer Übertragung der neuen Regelung zum Unterhaltsrückgriff auch auf Ehegatten wird wegen deren besonderen gegenseitigen familiären Einstandspflicht (§ 27 Abs. 2 SGB XII) abgesehen.“

Höhe Selbstbehalt bei nichtehelichen Kindern

Der angemessene Selbstbehalt für ein nichteheliches Kind (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB) beträgt 1.200 Euro, wobei es irrelevant ist, ob das unterhaltspflichtige uneheliche Kind erwerbstätig ist oder nicht.

Weiterführende Informationen zur Berechnung des Elternunterhaltes finden Sie auf unserer Seite Elternunterhalt Berechnung.

Wann muss ich Elternunterhalt zahlen?

Seit dem 01. Januar 2020 sind Kinder, deren jährliches Bruttoeinkommen weniger als 100.000 Euro beträgt von der Zahlung des Elternunterhaltes befreit.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Elternunterhalt?

Der Selbstbehalt für alleinstehende unterhaltspflichtige Kinder mit einem Einkommen von über 100.000 Euro brutto jährlich beträgt 2.000 Euro monatlich. Der Selbstbehalt für Verheiratete beträgt 3.600 Euro und gliedert sich in 2.000 Euro für den Unterhaltspflichtigen und 1.600 Euro für seinen Ehepartner.