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Unterhaltsrecht

  • Letzte Aktualisierung: 25.05.2023
  • Redakteur: Peter Piekarz

Wer sich einmal mit dem Thema Unterhalt auseinander setzen muss wird schnell feststellen, dass das Unterhaltsrecht ein relativ breites und durchaus komplexes Rechtsgebiet ist. Die groben Züge können im Abschnitt Familienrecht der §§ 1601 bis 1615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nachgelesen werden. Die letzte große Reform des Unterhaltsrechts ist schon ein paar Jahre her und fand 2008 statt. Auf www.unterhalt.net stellen wir Ihnen Informationen zum Unterhaltsrecht in leicht verständlicher Form zur Verfügung.

Wann muss Unterhalt gezahlt werden?

Ein Unterhaltsanspruch kann aus verschiedenen Gründen entstehen, dabei geht es jedoch immer um die Sicherung des Lebensbedarfs. Unterhaltspflichtig sind in der Regel Verwandte in gerader Linie sowie Ehegatten und Ex-Ehegatten (gleiches gilt für eingetragene Partnerschaften).

Diese Arten des Unterhalts gibt es:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt

Kindesunterhalt

Der Unterhalt für Kinder hat einen hohen Stellenwert im Unterhaltsrecht. Insbesondere für ein minderjähriges Kind muss die Unterhaltspflicht in Form des Mindestunterhalts erfüllt werden.

Dabei sind Minderjährige und privilegiert Volljährige im ersten Rang. Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern sowie alle anderen Verwandten in gerader Linie müssen sich mit einem möglichen Unterhaltsanspruch hinten anstellen.

Wichtig: Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Leben beide Eltern zusammen mit dem Kind, gibt es hier keine Unklarheiten. Trennen sich die Elternteile oder waren sie gar nicht erst ein Paar, so muss der Elternteil den Kindesunterhalt leisten, bei dem das Kind nicht lebt. Eine Ehe der Eltern bzw. eine Trennung durch Scheidung ist für den Kindesunterhalt unerheblich.

Düsseldorfer Tabelle als Leitfaden

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die an den Oberlandesgerichten als Leitfaden zur Ermittlung des Unterhalts herangezogen wird. Maßgeblich ist zunächst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, also beispielsweise des Vaters, wenn das Kind bei der Mutter lebt.

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle) fand zum 01. Januar 2023 statt. Im Vergleich zu 2022 wurden die Unterhaltsbeträge angehoben. Außerdem wurden die Einkommensgruppen erweitert, sodass die Tabelle nun nicht mehr nach 5.500 Euro endet, sondern bis zu einem Einkommen in Höhe von 11.000 Euro weitergeführt wird. Die Bedarfskontrollbeträge blieben unverändert, wurden jedoch ebenfalls passend zu den Einkommensgruppen erweitert.

Ehegattenunterhalt

Grundsätzlich sind Ehegatten sich untereinander zum Unterhalt verpflichtet. Diese Verpflichtung ändert sich auch in Trennung und nach Scheidung nicht.

Ist ein Ehegatte während der Trennung bzw. nach der Scheidung nicht in der Lage sein Leben selbst zu finanzieren bzw. nicht selbstständig den ehelichen Standard zu erreichen, hat er bei Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten ggfs. Ansprüche auf Unterhaltszahlungen wie den Trennungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Gebrechen, Erwerbslosigkeit sowie Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt oder den Aufstockungsunterhalt.

Achtung: Geht aus der Beziehung ein gemeinsames Kind hervor, besteht unabhängig von der Ehe Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre.

Weitere Details zu den verschiedenen Unterhaltsarten sind unter Ehegattenunterhalt nachlesbar.

Elternunterhalt

Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn diese pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 wurden die Einkommensgrenzen angepasst: Kinder müssen nun erst Elternunterhalt leisten, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € oder mehr haben.

Reform des Unterhaltsrechts

Bei der letzten großen Reform des Unterhaltsrecht 2008 gab es zwei grundlegende Ziele: einmal die Stärkung des Anspruchs von minderjährigen Kindern mit dem Mindestunterhalt. Gleichzeitig wurden auch beim Ehegattenunterhalt, insbesondere beim nachehelichen Unterhalt strenge Regeln gesetzt, die auf die Erwerbstätigkeit des getrennten Ehegatten abzielen.

Aber gerade die Richtung mit den Ehegatten hatte für viel Aufsehen gesorgt, da hier die Dauer der Ehe nicht berücksichtigt wurde. Und gerade Mütter wurden hier schlechter gestellt, die sich um ihre Kinder kümmerten, während der Vater als Alleinverdiener fungierte.

Weiterführende Informationen dazu unter Eigenverantwortung – gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt.

Begrenzung des Unterhalts

Die Befristung des Unterhalts nach einer Scheidung wurde mit der Reform des Unterhalts 2013 bereits im Jahre 2012 in Angriff genommen. Hieraus ergeben sich Änderungen im § 1578 b Abs. I BGB, die die ehebedingten Nachteile im Unterhaltsrecht berücksichtigen sollen. Diese Änderungen sind notwendig, um deutsches Recht an das EU-Recht anzupassen.

Zukünftig soll beim Ehegattenunterhalt bzw. Geschiedenenunterhalt auch eine lange Ehedauer bei der Befristung des Unterhalts Berücksichtigung finden – wobei man bei einer langen Ehe von gut 15 Jahren und mehr ausgehen kann.

Wo ist das Unterhaltsrecht geregelt?

Das Unterhaltsrecht ist ein breitgefächertes und komplexes Rechtsgebiet. Die §§ 1601 bis 1615 des BGB bilden dabei die grobe gesetzliche Grundlage.

Wann hat man Recht auf Unterhalt?

Das Recht auf Unterhaltsleistungen kann aus verschiedenen Gründen bestehen. So sind minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder immer unterhaltsberechtigt ihren Eltern gegenüber, während Trennungsunterhalt und die verschiedenen Arten nachehelichen Unterhalts immer mit einer vorangegangenen bzw. bestehenden Ehe verknüpft sind.

Wie berechnet man den Kindesunterhalt?

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes relevant. Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle fand zum 01. Januar 2023 statt.