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Unterhaltsrechner 2024 / 2025 – Kindesunterhalt berechnen

  • 03.12.2024
  • Peter Piekarz

Mit unserem Unterhaltsrechner für 2025 und früheren Fassungen der Düsseldorfer Tabelle können Sie online die Berechnung des Kindesunterhalts vornehmen. Darüber hinaus bietet unsere Rechner die Möglichkeit, auch die Höhe von z. B. Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt zu ermitteln.

Kindesunterhalt berechnen – Erhöhung zum 01.01.2025

Die offizielle Düsseldorfer Tabelle 2025 wurde am 29.11.2024 veröffentlicht. Die Werte basieren auf der siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 204 I Nr. 359) die ab dem 01.01.2025 gelten. Der Mindestunterhalt steigt nach dieser Verordnung zum Jahreswechsel 2024/ 2025 um durchschnittlich 0,53 Prozent.

Für 2024 gilt weiterhin die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsrechner 2024 (und 2025)

Berechnungsgrundlage:
wählen Sei das Jahr der Berechnung
Berufstätigkeit der unterhaltspflichtigen Person
berufstätig
arbeitslos
Nettoeinkommen unterhaltspflichtige Person
monatliches Einkommen in Ganzzahl
Anrechenbare Aufwendungen (info)
Ganzzahl, z.B. Fahrkosten, Kleidung, Darlehen, etc.
Nettoeinkommen Unterhaltsempfänger
monatliches Einkommen in Ganzzahl

Kind 1

Je nachdem, welchen Unterhalt Sie errechnen möchten, müssen Sie zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen in den Rechner eingeben. Von diesem Nettoeinkommen werden im Rechner-Tool noch automatisch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro). 

Sollten Sie höhere berufsbedingte Aufwendungen haben, so tragen Sie diese bitte in das Feld ein. womit anschließend vom verminderten Betrag gerechnet wird. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und werden im Unterhaltsrechner nicht daraufhin geprüft. Auch Schulden sind vom Einkommen abzuziehen. Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Rechner.

Lesen Sie Informationen zur Unterhaltsberechnung

Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts

Die Grundlage zur Ermittlung des Kindesunterhalts bietet als Richtschnur die Düsseldorfer Tabelle. Um einen Überblick über die erste Einkommensstufe zu erhalten, hier ein Auszug:

gültig ab 01.01.2025

NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.900 482 554 649 693 1.200/ 1.450

gültig ab 01.01.2024

NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.900 480 551 645 689 1.200/ 1.450

Wie wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Von diesen Beträgen wird bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte und bei Volljährigen voll in Abzug gebracht. Die Kindergeldanrechnung funktioniert im Unterhaltsrechner automatisch und muss nicht gesondert nachgeholt werden.

Letztmalig wurde das Kindergeld zum 01.01.2023 angepasst, so dass alle Kinder gleichermaßen jeweils 250 Euro monatlich erhalten. Für 2025 ist zwar eine Erhöhung auf 255 Euro monatlich in der politischen Diskussion, jedoch wurde noch nichts beschlossen. Auch die Frage nach der Kindergrundsicherung bleibt weiterhin offen.

Kindergeldmonatlich
je Kind250 Euro

Weitere Unterhaltsberechnungen

Mit dem Unterhaltsrechner können Sie nicht nur Kindesunterhalt berechnen, sondern auch weiteren Unterhalt berechnen:

Weitere Rechner auf unterhalt.net: Scheidungskosten Rechner

Dies ist auch der Grund, weshalb das Einkommen des Unterhaltsgläubigers abgefragt wird. Zugrunde gelegt wird dabei die Anwendung der 45%-Methode des Differenzeinkommens zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsempfänger. Die sog. 3/7-Methode galt noch bis Ende 2021.

Um für volljährige Kinder Kindesunterhalt berechnen zu können, wird zusätzlich das Nettoeinkommen des Unterhaltsempfängers benötigt, da ab Eintreten der Volljährigkeit beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet sind und sich den errechneten Barunterhalt im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander teilen müssen.

Komplexe Berechnungsabläufe

Bei der Berechnung des Unterhalts gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Zum einen die Rangfolge – minderjährige sowie privilegiert volljährige Kinder sind stets an erster Stelle zu bedienen, vor Ehegatten/ erziehenden Elternteilen und nicht privilegierten Volljährigen.

Selbstbehalt zur Sicherung des Existenzminimums

Zudem müssen die verschiedenen Selbstbehalte berücksichtigt werden, die sich ebenfalls nach der Rangordnung des Unterhaltsbedürftigen richten. Diese Werte bilden die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und sollen das Existenzminimum sichern. Diese Werte werden automatisch im Unterhaltsrechner berücksichtigt.

Welche Selbstbehalte aktuell gelten erfahren Sie unter Selbstbehalt beim Unterhalt – Eigenbedarf.

Ohne vollen Unterhalt kommt es zum Mangelfall

Je nach Höhe des Einkommens und Anzahl der Kinder kann es also durchaus passieren, dass nach der Erfüllung der Unterhaltspflicht für die Kinder kein weiterer Unterhalt mehr gezahlt werden kann, da sonst der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen unterschritten würde.

Können nicht alle Unterhaltsberechtigten mangels Einkommen mit dem vollen Unterhalt versorgt werden, erfolgt eine quotenmäßige Verteilung (Mangelfallrechnung).

Beispiel zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall

Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 2.150 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2025 folgende Unterhaltsbeträge ergeben:

  1. Kind (16 Jahre): 524 €
  2. Kind (11 Jahre): 429 €

In der Summe müsste der Vater also 953 € Kindesunterhalt (Zahlbetrag) zahlen. Zieht man nun diese 953 € von den 2.150 € Einkommen ab, so würde sein Selbstbehalt von 1.450 € unterschritten. Aus diesem Grund muss auf die Verteilungsmasse des Einkommens zurückgegriffen werden, die in diesem Fall bei 700 € liegt (2.150 € – 1.450 €). Diese Verteilungsmasse wird nun ins Verhältnis zum vollen Kindesunterhalt gesetzt, also 700 € / 953 € = 0,73. Diese 0,73 ist nun die Quote, mit der Unterhalt gezahlt wird, folglich 1. Kind 524 € * 0,73 = 384,89 € und 2. Kind 429 € * 0,73 = 315,11 €.

Mehr dazu unter Mangelfallberechnung

Mindestunterhalt beachten

Möchten Sie den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind berechnen, ist zu beachten, dass es einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt. In gleicher Höhe wird auch der Unterhaltsvorschuss erbracht, wenn der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Detaillierte Informationen zum Mindestunterhalt unter Mindestunterhalt – Unterhalt für minderjährige Kinder.