Unterhaltsrechner 2023/ 2024 – Kindesunterhalt berechnen
Mit unserem Unterhaltsrechner (aktuelle Werte gültig seit 01.01.2023 sowie vorläufig auch 01.01.2024) und frühere Fassungen der Düsseldorfer Tabelle können Sie online die Berechnung des Kindesunterhalts vornehmen. Darüber hinaus bietet unsere Rechner die Möglichkeit, auch die Höhe von z. B. Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt zu ermitteln.
Inhaltsverzeichnis
Kindesunterhalt berechnen – Erhöhung zum 01.01.2024
Die offizielle Düsseldorfer Tabelle 2024 wurde noch nicht veröffentlicht. Allerdings lassen sich aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2023 die ab dem 01.01.2024 geltenden Unterhaltsbeträge berechnen. Der Mindestunterhalt steigt nach dieser Verordnung zum Jahreswechsel 2023/ 2024 um 9,7 Prozent.
Für 2023 gilt weiterhin die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.
Hinweis: So lange aber das Oberlandesgericht Düsseldorf die offizielle Unterhaltstabelle nicht veröffentlicht hat, sind die Werte für 2024 nur eine Prognose, die auf Hochrechnungen basiert. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Werte für den Selbstbehalt sowie volljährige Kinder noch angepasst werden.
Unterhaltsrechner 2023/ 2024
Je nachdem, welchen Unterhalt Sie errechnen möchten, müssen Sie zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen in den Rechner eingeben. Von diesem Nettoeinkommen werden im Rechner-Tool noch automatisch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro).
Sollten Sie höhere berufsbedingte Aufwendungen haben, so tragen Sie diese bitte in das Feld ein. womit anschließend vom verminderten Betrag gerechnet wird. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und werden im Unterhaltsrechner nicht daraufhin geprüft. Auch Schulden sind vom Einkommen abzuziehen. Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Rechner.
Lesen Sie Informationen zur Unterhaltsberechnung
Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts
Die Grundlage zur Ermittlung des Kindesunterhalts bietet als Richtschnur die Düsseldorfer Tabelle. Um einen Überblick über die erste Einkommensstufe zu erhalten, hier ein Auszug:
gültig ab 01.01.2024 (Prognose)
NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € | ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € | BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | AB 18 | |||
1. | bis 1.900 | 480 | 551 | 645 | 689 | 1.120/ 1.370 |
gültig ab 01.01.2023
NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € | ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € | BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | AB 18 | |||
1. | bis 1.900 | 437 | 502 | 588 | 628 | 1.120/ 1.370 |
gültig ab 01.01.2022
NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € | ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € | BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | AB 18 | |||
1. | bis 1.900 | 396 | 455 | 533 | 569 | 960/ 1.160 |
Wie wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Von diesen Beträgen wird bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte und bei Volljährigen voll in Abzug gebracht. Die Kindergeldanrechnung funktioniert im Unterhaltsrechner automatisch und muss nicht gesondert nachgeholt werden.
Letztmalig wurde das Kindergeld zum 01.01.2021 um 15 Euro je Kind erhöht. Für 2023 erfolgt eine Erhöhung, so dass alle Kinder gleichermaßen 250 Euro erhalten. Das Kindergeld beträgt:
ab 01.01.2023 | 01.01.2021 | |
---|---|---|
1. und 2. Kind | 250 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 250 Euro | 225 Euro |
ab 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro |
Weitere Unterhaltsberechnungen
Mit dem Unterhaltsrechner können Sie nicht nur Kindesunterhalt berechnen, sondern auch weiteren Unterhalt berechnen:
Weitere Rechner auf unterhalt.net: Scheidungskosten Rechner
Dies ist auch der Grund, weshalb das Einkommen des Unterhaltsgläubigers abgefragt wird. Zugrunde gelegt wird dabei seit 01.01.2022 die Anwendung der 45%-Methode des Differenzeinkommens zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsempfänger (bis 31.12.2021 die 3/7-Methode).
Um für volljährige Kinder Kindesunterhalt berechnen zu können, wird zusätzlich das Nettoeinkommen des Unterhaltsempfängers benötigt, da ab Eintreten der Volljährigkeit beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet sind und sich den errechneten Barunterhalt im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander teilen müssen.
Komplexe Berechnungsabläufe
Bei der Berechnung des Unterhalts gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Zum einen die Rangfolge – minderjährige sowie privilegiert volljährige Kinder sind stets an erster Stelle zu bedienen, vor Ehegatten/ erziehenden Elternteilen und nicht privilegierten Volljährigen.
Selbstbehalt zur Sicherung des Existenzminimums
Zudem müssen die verschiedenen Selbstbehalte berücksichtigt werden, die sich ebenfalls nach der Rangordnung des Unterhaltsbedürftigen richten. Diese Werte bilden die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und sollen das Existenzminimum sichern. Diese Werte werden automatisch im Unterhaltsrechner berücksichtigt.
Welche Selbstbehalte aktuell gelten erfahren Sie unter Selbstbehalt beim Unterhalt – Eigenbedarf.
Ohne vollen Unterhalt kommt es zum Mangelfall
Je nach Höhe des Einkommens und Anzahl der Kinder kann es also durchaus passieren, dass nach der Erfüllung der Unterhaltspflicht für die Kinder kein weiterer Unterhalt mehr gezahlt werden kann, da sonst der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen unterschritten würde.
Können nicht alle Unterhaltsberechtigten mangels Einkommen mit dem vollen Unterhalt versorgt werden, erfolgt eine quotenmäßige Verteilung (Mangelfallrechnung).
Beispiel zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall
Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 2.150 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2023 folgende Unterhaltsbeträge ergeben:
- Kind (16 Jahre): 493 €
- Kind (11 Jahre): 403 €
In der Summe müsste der Vater also 840 € Kindesunterhalt zahlen. Zieht man nun diese 896 € von den 2.150 € Einkommen ab, so würde sein Selbstbehalt von 1.370 € unterschritten. Aus diesem Grund muss auf die Verteilungsmasse des Einkommens zurückgegriffen werden, die in diesem Fall bei 780 € liegt (2.150 € – 1.370 €). Diese Verteilungsmasse wird nun ins Verhältnis zum vollen Kindesunterhalt gesetzt, also 780 € / 896 € = 0,87. Diese 0,87 ist nun die Quote, mit der Unterhalt gezahlt wird, folglich 1. Kind 493 € * 0,87 = 428,91 € und 2. Kind 403 € * 0,87 = 350,61 €.
Mehr dazu unter Mangelfallberechnung
Mindestunterhalt beachten
Möchten Sie den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind berechnen, ist zu beachten, dass es einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt. In gleicher Höhe wird auch der Unterhaltsvorschuss erbracht, wenn der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Detaillierte Informationen zum Mindestunterhalt unter Mindestunterhalt – Unterhalt für minderjährige Kinder.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
Wie viel Unterhalt Sie für ein minderjähriges Kind zahlen müssen, richtet sich nach der für 2023 geltenden Fünften Verordnung zum Mindestunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle. Zur Berechnung können Sie den Unterhaltsrechner nutzen. Ab 2023 gilt für Kinder bis 6 Jahren ein Mindestunterhalt von 437 Euro, für Kinder bis 12 Jahren 502 Euro und Kinder bis unter 18 Jahren 588 Euro. Hiervon wird das halbe Kindergeld abgezogen.
Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt wird auf Basis des Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners (barunterhaltspflichtiger Elternteil) sowie den Werten der Düsseldorfer Tabelle errechnet, die nach Alter des Kindes gestaffelt sind. Nutzen Sie unseren Kindesunterhalt Rechner.
Wie viel Unterhalt muss ich bis 1.900 Euro Netto zahlen?
1.900 Euro Nettoeinkommen ist die niedrigste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Bei einem Einkommen, das diesen Wert nicht übersteigt, muss Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes gezahlt werden. So ergeben sich für 2023 Werte von 312 Euro für Kinder bis 6 Jahren, 377 Euro bis 12 Jahren und 463 Euro bis 18 Jahren des Kindes.