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Vaterschaftstest

  • Letzte Aktualisierung: 26.12.2022
  • Redakteur: Peter Piekarz

Bei einem Vaterschaftstest handelt es sich um einen DNA-Test, der Klarheit über die Abstammungsverhältnisse einer Person schaffen soll. Ist beispielsweise ein Mann sich nicht sicher, ob ein Kind wirklich von ihm stammt, besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines solchen Abstammungsgutachtens.

Ablauf eines Vaterschaftstests

Für gewöhnlich erfolgt der Test über die Entnahme von Körperzellen. Hierbei kann es sich um Haar-, Blut-, aber vor allem Speichelproben handeln. Die Speichelproben werden im Regelfall mit einem Wattestäbchen aus dem Mundraum der zu testenden Personen entnommen und anschließend im Labor untersucht.

Wo kann ich einen Vaterschaftstest machen?

Wo die Durchführung eines Abstammungsnachweises erfolgt, hängt davon ab, ob der Test rechtsgültig sein soll.

Rechtsgültiger Vaterschaftstest

Die Durchführung eines rechtsgültigen Abstammungsgutachtens ist im Gendiagnostikgesetz (GenDG) unter Abs. 3 §17 geregelt und muss in Deutschland bei Anwesenheit eines unabhängigen sachkundigen Zeugen erfolgen. Dies könnten Ärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte und auch Mitarbeiter des Jugendamts sein.

Danach werden die Proben durch die unabhängige Person in einem Umschlag versiegelt und zurück ins Labor geschickt.

Abstammungsnachweis zuhause

Mittlerweile kann man sich Testpakete von Laboren auch nachhause liefern lassen und die Speichelprobe selbst entnehmen.

Diese Tests sind jedoch vor Gericht nicht verwertbar, da nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Proben auch von den betreffenden Personen stammen.

Anschließend schickt man die Proben dann in einem im Testpaket enthaltenen Behälter wieder zurück in das Labor zur Auswertung.

Dauer bis zum Ergebnis

In manchen Fällen liegt das Ergebnis eines Tests bereits nach 3 Tagen vor. Dies ist jedoch vom Labor und dessen Auftragslage abhängig. In den meisten Fällen kann man nach einigen Wochen mit einem Ergebnis rechnen.

Sicherheit

Mithilfe eines Tests kann eine Vaterschaft entweder zu 99,9% sichergestellt oder zu 100% ausgeschlossen werden.

Kosten

Die DNA-Test-Kosten beginnen bei etwa 150€. Spezieller Labore mit Qualitätssicherungen nehmen jedoch häufig 500€ oder mehr für das Abstammungsgutachten.

Vaterschaft heimlich testen

Die heimliche Durchführung bei einem minderjährigen Kind ist ohne die Zustimmung aller Beteiligten bzw. ohne einen gerichtlichen Beschluss illegal.

Ein potentieller Vater braucht also die Zustimmung der Mutter und eine unsichere Mutter benötigt die Zustimmung des zu testenden Vaters.

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 5.000€ bestraft.

Heimlicher Vaterschaftstest: Strafen für das Labor

Wird ein Test heimlich durchgeführt, muss auch das betreffende Labor mit einer Strafe rechnen.

Aus diesem Grund nehmen die meisten Labore nur Speichelproben als DNA-Referenz. Haarproben oder Gegenstände, die mit dem entsprechenden genetischen Material in Berührung gekommen sind (Schnuller, Haarbürste, Zahnbürste etc.) werden in der Regel nicht mehr akzeptiert.

Vaterschaftstest einklagen

Stimmt bspw. eine Mutter der Durchführung eines Vaterschaftstests partout nicht zu, hat der zweifelnde Vater nur die Möglichkeit, den Test beim Familiengericht zu erwirken.

Im Rahmen einer Klage zur Vaterschaftsfeststellung erfolgt dann ein Vaterschaftsgutachten.

Im Umkehrschluss hat auch die Mutter die Möglichkeit, ohne die Zustimmung des betroffenen potentiellen Vaters, die Vaterschaft durch eine solche Vaterschaftsfeststellungsklage zu beweisen.

Abstammungsgutachten vor der Geburt

Ein Vaterschaftstest kann auch vor der Geburt von einem Arzt durchgeführt werden. Bei dem sog. pränatalen Abstammungsgutachten gibt es invasive und nicht-invasive Methoden.

Die invasiven Methoden umfassen entweder die Entnahme von Zellen des Ungeborenen im Mutterleib (Chorionzottenbiopsie) oder die Untersuchung des Fruchtwassers (Fruchtwasserentnahme). Bei diesen Methoden liegt jedoch das Risiko einer Fehlgeburt bei bis zu 1%.

Bei der nicht-invasiven Methode wird der Mutter Blut entnommen und die darin enthaltenen DNA-Zellen des Kindes vervielfältigt. Anschließend werden diese mit der DNA des Vaters verglichen.

Rechtlich ist die Durchführung eines Vaterschaftstest vor der Geburt nur dann erlaubt, wenn eine Straftat gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 GenDG, wie etwa eine Vergewaltigung vorliegt. Privatpersonen, die sich lediglich von einer Vaterschaft überzeugen wollen, steht in Deutschland die Option eines Vaterschaftstests während der Schwangerschaft also bisher nicht offen.

Vaterschaftstest: Exhumierung

Die Ausgrabung einer Leiche zur Feststellung der Vaterschaft ist in seltenen Fällen in Deutschland möglich. Möchte also der potentielle Sohn oder die Tochter klären, ob zu einem bereits Verstorbenen ein Verwandtschaftsverhältnis im Sinne einer Vaterschaft besteht, kann die Exhumierung des Toten beantragt werden.

In Deutschland steht das Recht auf Klärung der biologischen Abstammung über dem Gesetz der Totenruhe. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass genügend Indizien für die Vaterschaft vorliegen, die eine Exhumierung rechtfertigen würden (Az.: XII ZB 20/14).

Eine Exhumierung ist jedoch die letzte Möglichkeit, um eine Vaterschaft festzustellen. Im Regelfall werden zuerst DNA-Test mit den anerkannten Kindern des Verstorbenen durchgeführt, um eine Verwandtschaft zu ihnen und damit zum Vater zu belegen.

Wie wird ein Vaterschaftstest gemacht?

Bei einem Vaterschaftstest wird genetisches Material des Kindes und des vermeintlichen Vaters entnommen und anschließend in einem Labor untersucht. Im Regelfall erfolgt die Entnahme der DNA über einen Speichelabstrich.

Wer darf einen Vaterschaftstest machen?

Ein Abstammungsgutachten darf grundsätzlich nur mit dem Einverständnis aller Parteien erfolgen. Ist das betreffende Kind noch minderjährig, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.

Wie kann ich einen Vaterschaftstest machen ohne Zustimmung der Mutter?

Wird der Test mit einem minderjährigen Kind ohne die Zustimmung der Mutter durchgeführt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro für den vermeintlichen Vater ist denkbar sowie eine Geldstrafe für das betreffende Labor.