Zum Inhalt springen

Naturalunterhalt und Barunterhalt für Kinder

Eltern eines unverheirateten Kindes können in der Regel frei entscheiden, wie sie für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Gemeinhin unterscheidet man hierbei zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt.

Wer leistet Naturalunterhalt?

Der Naturalunterhalt wird nicht in Bargeld ausgezahlt, sondern in sogenannten Naturalleistungen. Diese Form des Unterhalts wird regelmäßig von Eltern gewährt, die mit ihrem Kind zusammenleben. Die Eltern stellen ihrem Kind statt Geldzahlungen Unterkunft, Kleidung, Essen, Möbel, Spielzeug etc. und ggf. Taschengeld zur Verfügung.

Kommt es zu einer Scheidung der Eltern und das Kind ist minderjährig, ist weiterhin der Elternteil zu Naturalunterhalt verpflichtet, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil wird zu Barunterhaltszahlungen verpflichtet.

Wann wird Barunterhalt gezahlt?

Zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs ist der Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente (sogenannter Barunterhalt) zu gewähren (§ 1612 BGB). Der Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt wird vor allem dann gezahlt, wenn das Kind nicht beim Unterhaltspflichtigen lebt. Ist das Kind minderjährig und die Eltern sind getrennt, wird der Barunterhalt an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt.

Dazu passend: Betreuungsunterhalt

Wann besteht eine Verpflichtung zum Sonderbedarf?

Unter Umständen kann der Unterhaltspflichtige auch über den Barunterhalt hinaus zur Zahlung von sogenanntem Sonderbedarf verpflichtet werden. Unter Sonderbedarf versteht man allgemein die Kosten für den Anfall eines unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Lebensbedarfs. Darunter fallen beispielsweise Kosten für eine Klassenfahrt, Schuldbedarf, Operationskosten etc.

Keine regelmäßigen Kosten

Nicht unter Sonderbedarf fallen die Kosten, die zwar hoch sind, aber regelmäßig anfallen. Diese Kosten sind durch den laufenden Barunterhalt abzudecken. Beim Sonderbedarf geht es ausschließlich um unregelmäßig hohe Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

Wann wird Naturalunterhalt geleistet?

Naturalunterhalt (z. B. Kleidung, Essen, Spielzeug) leisten grundsätzlich Eltern eines Kindes, das mit ihnen im Haushalt lebt. Sind die Eltern geschieden wird der Naturalunterhalt von dem Elternteil geleistet, bei dem das minderjährige Kind wohnt. Der andere Elternteil leistet dagegen Barunterhalt.

Wer zahlt Barunterhalt?

Barunterhalt zahlt der Elternteil getrennt lebender Eltern, bei dem das minderjährige, gemeinsame Kind nicht lebt. Zum Barunterhalt kann ggfs. Sonderbedarf für unregelmäßig anfallende hohe Kosten kommen.