Zum Inhalt springen

Vaterschaftsanerkennung

  • Letzte Aktualisierung: 10.11.2021
  • Redakteur: Jana Hacker

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung des Mannes, die jederzeit und auch vor der Geburt des Kindes erfolgen kann. Sie ist vor allem dann nötig, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind.

Wie wird Vaterschaft definiert?

Gemäß § 1592 BGB ist der Vater eines Kindes der Mann, der

  • zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
  • die Vaterschaft anerkannt hat bzw.,
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt und belegt wurde.

Gemeinhin wird zwischen dem biologischen, sozialen und rechtlichen Vater unterschieden.

Biologischer Vater: Der Erzeuger des Kindes

Sozialer Vater: Ein Mann, der dem Kind nahe steht, es umsorgt und persönliche Verantwortung übernimmt.

Rechtlicher Vater: Ein Mann, der die Elternrechte bzw. –pflichten für ein Kind trägt.

Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung

Das Gesetz schreibt laut § 1594 BGB die folgenden Voraussetzungen für die Anerkennung einer Vaterschaft vor:

  • Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht an Bedingungen geknüpft.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht zeitlich begrenzt sein.
  • Die Zustimmung der Mutter liegt vor.
  • Hat die Mutter das Sorgerecht für das betreffende Kind nicht, bedarf es auch der Zustimmung des Kindes.
  • Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren bedarf es der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

Vaterschaft anerkennen: Mutter stimmt nicht zu

Verweigert die Mutter die Anerkennung der Vaterschaft, bleibt dem Vater nur die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage beim Familiengericht zu stellen. In diesem Antrag muss der Vater Gründe dafür anführen, warum die Anerkennung dem Wohl des Kindes dient.

Beweggründe der Mutter feststellen

Im Anschluss daran holt das Gericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Beweggründe der Mutter ein. Lässt sich feststellen, dass die Mutter durch ihre Verweigerung zuwider dem Kindswohl handelt, lässt sich gerichtlich ein Vaterschaftsgutachten erwirken. Im Rahmen des Gutachtens wird gemäß § 1598a BGB ein Vaterschaftstest durchgeführt. Eine Zustimmung der Mutter ist bei gerichtlicher Anordnung nicht erforderlich.

Vaterschaft: Vater verweigert Anerkennung

Sollte der Vater eine Vaterschaftsanerkennung verweigern, hat im Umkehrschluss auch die Mutter die Option, eine Vaterschaftsfeststellungsklage anzustreben. Im Zuge der Klage wird ebenfalls ein DNA-Test erforderlich.

Wichtig: Wird ein Vaterschaftstest ohne das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten oder ohne richterlichen Beschluss durchgeführt, kann dies rechtliche Konsequenzen und Bußgelder zur Folge haben.

Wann und wo erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar erfolgen und muss in jedem Fall öffentlich beurkundet werden. Das heißt, dass die Vaterschaft in Anwesenheit einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss (z.B. Notar oder Mitarbeiter des Standes- bzw. Jugendamts).

Außerdem müssen „beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind“ der Mutter, dem Vater und dem Kind sowie dem zuständigen Standesamt übersendet werden (§ 1597 BGB).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es gibt kein bestimmtes Formular zur Anerkennung der Vaterschaft. Allerdings werden, um eine Vaterschaft offiziell anzuerkennen, die folgenden Dokumente benötigt:

Beim Vater

  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

Bei der Mutter

  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters (wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung erfolgt)

Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen nötig, hierüber sollte sich vorher beim zuständigen Jugend- oder Standesamt informiert werden.

Kosten der Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gebührenfrei. Erfolgt die Anerkennung jedoch erst nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde des Kindes nachträglich beim Standesamt geändert werden, da zunächst nur der Name der Mutter eingetragen wird. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 30€ fällig.

Rechte und Pflichten nach Vaterschaftsanerkennung

Erkennt ein Mann die Vaterschaft zu einem Kind vor dem Gesetz an, hat er ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Anerkennung sowohl Rechte als auch Pflichten:

Darüber hinaus ist das Kind

  • berechtigt, den Nachnamen des Vaters tragen,
  • berechtigt, nach Tod des Vaters Erbschaftsansprüche geltend machen,
  • berechtigt, nach dem Tod des Vaters Halbwaisenrente zu beziehen,
  • sorgepflichtig gegenüber dem Vater.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Wer die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, bekommt nicht automatisch auch das Sorgerecht zugesprochen. Das gemeinsame Sorgerecht wird dem nicht mit der Mutter verheirateten Vater nur zugesprochen, wenn er die Vaterschaft anerkennt und beide Elternteile die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt oder Notar erklären.

Vaterschaftsanerkennung widerrufen

Eine Vaterschaftsanerkennung kann binnen eines Jahres widerrufen werden, solange die Vaterschaft noch nicht wirksam ist. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Mutter der Vaterschaft noch nicht zugestimmt hat.

Achtung: Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese nicht einmal mit Zustimmung der Mutter widerrufen werden. In diesem Fall ist einzig ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft nötig. Hierfür müssen Beweise vorgelegt werden, dass das Kind nicht vom betroffenen Vater stammt.