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Scheidung der Ehe

Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden. Was der Kinderreim so unschuldig proklamiert, ist heutzutage Alltag. Fast jeder zweite Bund fürs Leben endet mit einer Scheidung.

Über Jahrzehnte regelte das Ehegesetz nicht nur das Zustandekommen sondern auch die Scheidung von Ehen. Mittlerweile kann man die Voraussetzungen für die Ehescheidung in §§1564 – 1568 BGB, den Vorschriften §622 und §629d ZPO und in §630 ZPO nachlesen. Scheidungsfolgen wie Fragen des Unterhaltsanspruchs oder den Versorgungsausgleich regeln die Paragrafen 1569 f.f. BGB.

Ehescheidung nur mit Gerichtsurteil

Die Ehe ist nach dem Verständnis der meisten Religionen und des deutschen Rechts eine lebenslange Institution. Sie steht sogar im Grundgesetz unter besonderem Schutz. Und nicht umsonst heißt es: „drum prüfe, wer sich ewig bindet“. Demzufolge bedarf es schon besonderer Umstände und eines Verfahrens, um die einmal geschlossene Ehe wieder zu trennen. Man kann sie nur durch Tod, Scheidung oder durch Aufhebung wieder beenden.

Scheidung oder Aufhebung können nur dann angeordnet werden, durch richterliches Urteil nämlich, wenn zuvor eine Gestaltungsklage eingereicht wurde. Scheidungsverfahren werden je nach Sachlage heutzutage relativ schnell und unkompliziert abgewickelt. Sogar Online Scheidungen sind möglich!

Scheidungsstatistik

Wie viele Ehen werden geschlossen, wie viele wieder geschieden? Antworten auf diese Fragen finden Sie unter Scheidungsstatistik.

Vor der juristischen Scheidung kommt die Trennung

Unter einer Scheidung versteht man die formelle Beendigung einer Ehe mit allen juristischen Konsequenzen. Die Trennung dagegen bedeutet, dass eine Ehe tatsächlich beendet wird. In verschiedenen Ländern, unter anderem auch in Österreich und Deutschland, gilt die Trennung als Voraussetzung um sich scheiden zu lassen. Ein Paar muss sich erst tatsächlich trennen, bevor diese Trennung gerichtlich festgestellt und die Scheidung eingereicht werden kann. Die offizielle Scheidung ist somit gleichbedeutend mit einer formalen Auflösung einer bereits nicht mehr existierenden Ehe.

Eine Annullierung bedeutet, die Eheschließung wird rückgängig gemacht. Sie kann in Deutschland nur unter besonderen Umständen erwirkt werden. Nach einer Annullierung der Ehe gilt man gesetzlich nicht als geschieden.

Dem Unterhalt bei Scheidung widmen wir uns ebenso wie Wegen zur Bewältigung einer Scheidung. Wie Sie für den Fall einer Scheidung am besten vorsorgen können verraten wie Ihnen natürlich auch.

Feststellung einer gescheiterten Ehe

Um eine Ehe scheiden zu können muss zunächst festgestellt werden, dass sie gescheitert ist. Als gescheitert betrachtet man sie, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Auch wenn die Noch-Ehegatten nach wie vor die eheliche Wohnung miteinander teilen heißt das nicht, dass sie automatisch eine häusliche Gemeinschaft bilden.

Die Zerrüttung der Ehe und die zugrunde liegenden Ursachen müssen mit Rücksicht auf das Befinden der Beteiligten nicht genau untersucht werden. Stattdessen müssen lediglich zwei Vermutungen erfüllt sein, die den Umstand der Zerrüttung nahe legen: die Ehegatten leben bereits seit einem Jahr getrennt und es besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen oder ein Ehegatte möchte sich auch nach drei Jahren Trennung noch trotz der Weigerung seines Ehepartners scheiden lassen.

Trennungsjahr

Das obligatorische Trennungsjahr12 Monate ab dem Datum der Trennung – gilt als zwingende Voraussetzung, um überhaupt einen Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen. Dabei müssen sich die Eheleute auf ein Trennungsdatum festlegen, wenn es keine anderen Anhaltspunkte für den Zeitpunkt der Trennung gibt.

Um den Beginn des Trennungsjahres zu dokumentieren empfiehlt es sich, beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung zum Familienstand abzugeben. Der Wechsel der Steuerklasse, der durch das Trennungsjahr notwendig wird, kann so auch dokumentieren, wann das Trennungsjahr offiziell anfing.

In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob Anspruch auf einen Trennungsunterhalt besteht, da die gemeinsame wirtschaftliche Basis der Lebensführung auseinander geht. Bei gemeinsamen Kindern unter drei Jahren kommt auch noch Betreuungsunterhalt hinzu.

Scheidung mit Härteklausel

Die Härteklausel erschwert eine Scheidung zusätzlich: gibt es minderjährige Kinder aus der Ehe muss geprüft werden, ob eine Scheidung zum Wohle des Kindes nicht doch vermieden werden kann. Auch eine Krankheit oder das hohe Alter eines Ehepartners kann eine Scheidung verhindern.

Vertragliche Vorsorge – Scheidungsvorsorge

Mit der Eheschließung befindet man sich kraft Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles das, was in der Ehe erwirtschaftet wird, als Gemeinschaftseigentum der Ehepartner betrachtet und im Scheidungsfall einfach durch zwei geteilt wird.

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, entsteht automatisch ein Anspruch auf Versorgungsausgleich, oft verbunden mit einem Unterhaltsanspruch. Diese Rechtsfolgen der Ehe kann man bis auf wenige Ausnahmen durch einen Vertrag mit dem Ehepartner ausschließen, falls man die gesetzlichen Regelungen nicht gutheißt.

Je nachdem, für welchen Zeitraum der Vertrag gelten soll, unterscheidet man zwischen dem Ehevertrag und der Scheidungsfolgenvereinbarung.

Scheidungsvorsorge betrifft heute nicht mehr nur Prominente wie Filmstars, Unternehmer oder Politiker. Auch ganz normalen Durchschnittmenschen kann ein solcher Vertrag helfen, sich im Falle einer Scheidung trotz Wut und Trauer schnell, gütlich und zum Wohl aller zu einigen.

Wie läuft das mit der Scheidung?

Generell geht einer Scheidung zunächst das Trennungsjahr voraus, sofern kein Härtefall vorliegt. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten sich die Eheleute bereits im Trennungsjahr auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen. Anschließend muss ein Scheidungsanwalt beauftragt werden, um den Scheidungsantrag einzureichen. Anschließend beginnt das Scheidungsverfahren mit einem Scheidungstermin. Das Verfahren endet in der Regel mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses.

Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?

Die Scheidungskosten werden in der Regel zwischen Eheleuten aufgeteilt, wobei die Gerichtskosten im Ergebnis hälftig übernommen und die Anwaltskosten jeweils selbst getragen werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Anwalt beauftragt werden. Auch diese Kosten können entsprechend aufgeteilt werden.

Wie schnell kann man sich scheiden lassen?

Wie schnell man sich scheiden lassen kann, hängt in weiten Teilen davon ab, ob sie im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt oder streitig ist. Eine streitige Scheidung kann sich in manchen Fällen über Jahre erstrecken. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ohne Versorgungsausgleich beträgt in der Regel hingegen nur wenige Monate.