Unterhaltspflichtigen ist es möglich geleistete Unterhaltszahlungen ganz oder zum Teil von der Steuer abzusetzen. Wie Sie Kindesunterhalt und Co. in ihrer Steuererklärung richtig mit aufführen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Kann man Unterhalt von der Steuer absetzen?
Ja, Unterhalt ist regelmäßig steuerlich absetzbar, wenn
- dieser auch tatsächlich geleistet wurde
- der Unterhaltsempfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt
- und der Zahler gesetzlich unterhaltspflichtig ist.
Wie kann ich Unterhalt steuerlich geltend machen?
Entweder können Sie den gezahlten Unterhalt in Ihrer Einkommenssteuererklärung als
- „Sonderausgabe“ (§ 10 Abs. 1a Nr.1 EStG)
angeben oder als
- „Außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 bzw. 33a EStG)
absetzen – je nachdem um welche Art des Unterhalts es sich handelt:
Kindesunterhalt – Steuerlich absetzen
Kindesunterhalt ist gemäß § 33a EStG ausschließlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen, wenn:
- für das Kind kein Kindergeld mehr bezogen und
- kein steuerlicher Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) geltend gemacht wird
(dazu zählen auch Kindergeld ähnliche Leistungen gemäß BFH-Urteil vom 4.12.2003, III R 32/03, BStBl. 2004 II S. 275).
So lässt sich beispielsweise der Unterhalt für volljährige Kinder über 25 Jahre, die nicht mehr in der Ausbildung sind, von der Steuer absetzen.
Ehegattenunterhalt – Unterhalt für Ex-Partner steuerlich geltend machen
Ehegattenunterhalt wird steuerlich berücksichtigt. Sowohl der Trennungsunterhalt als auch nachehelicher Unterhalt für getrennt oder geschieden lebende Ehegatten ist mit der Steuererklärung absetzbar – entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung.
Info: Ebenso verhält es sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Unterhalt für Eltern, Großeltern und Lebenspartnern.
Ehegattenunterhalt als Sonderausgabenabzug – Realsplitting
Entscheidet man sich, Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1a Nr.1 EStG. – auch als Realsplitting bezeichnet – abzusetzen, muss:
- der Betrag im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf der zweiten Seite eingetragen werden
- in der Anlage U wird der selbe Betrag in Abschnitt A verzeichnet.
Weiter wird die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers für die Steuererklärung des Unterhaltszahlenden benötigt (darf gemäß § 10 Abs. 1a Nr.1 S. 9 EStG beim zuständigen Finanzamt erfragt werden).
Außerdem gelten folgende Voraussetzungen und Regeln für das Realsplitting:
- Der Unterhaltsempfänger muss in der eigenen Steuererklärung die erhaltenen Alimente in der Anlage SO als sonstige Einnahmen angeben und versteuern.
- Unterhaltsempfänger muss Einordnung ausdrücklich mit seiner Unterschrift auf der Anlage U Abschnitt B zustimmen (§ 10 Abs. 1a Nr.1 EStG), welche jedoch jederzeit widerrufbar ist
- Der Antrag auf Sonderausgabenabzug muss jährlich neu beantragt und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers immer wieder aufs Neue eingeholt werden.
- Der Antrag kann nicht zurückgenommen werden
- Der Sonderausgabenabzug ist ab dem Jahr des Getrenntlebens möglich
Fehlende Zustimmung für Sonderausgabenabzug
Sofern die schriftliche Zustimmung für den Sonderausgabenabzug des Unterhaltsberechtigten fehlt, kann der Unterhalt nur noch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Ausnahme: Wenn das Realsplitting im Ehevetrag bzw. in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt wurde, kann der Partner auf Zustimmung verklagt werden (§ 894 ZPO).
Unterhaltsempfänger lebt im Ausland
Wenn der Unterhaltsempfänger im Ausland lebt, muss auf dem ausländischen Steuerbescheid nachgewiesen sein, dass er den erhaltenen Unterhalt versteuert hat. Je nach Land sind noch weitere Abzugsvoraussetzungen zu erfüllen.
Tipp: Der Unterhaltspflichtige hat meist höhere Einkünfte, daher ist Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug höher als die Steuernachzahlung beim Empfänger. Versuchen Sie also die Zustimmung des Ex-Ehegatten zu bekommen, indem Sie seine anfallende Einkommensteuer übernehmen.
Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen
Ist das Realsplitting vom Unterhaltsberechtigten nicht akzeptiert oder gewünscht verbleibt die Möglichkeit Unterhalt als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 bzw. 33a EStG abzusetzen. Die Zustimmung des Ex-Partners ist in diesem Fall nicht notwendig, da keine Versteuerung der erhaltenen Unterhaltsleistungen stattfindet. In dieser Variante muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden.
Als außergewöhnliche Belastung definiert das Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Abs. 1 wie folgt:
„Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastungen), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbaren Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.“
Auskunft über Einnahmen des Unterhaltsberechtigten
Um Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, muss das Finanzamt über das Einkommen des Unterhaltsempfängers informiert sein.
Der Unterhaltszahler kann die Auskunft über das Jahreseinkommen des Unterhaltsberechtigten nicht erzwingen. Wird die Auskunft verweigert, ist die Durchsetzung der außergewöhnlichen Belastung nicht mehr möglich.
Höchstbeträge für abziehbare Unterhaltszahlungen
Der Höchstbetrag, der maximal als außergewöhnliche Belastung im Kalenderjahr geltend gemacht werden darf, beträgt gemäß § 33a Abs. 1 EStG derzeit 9.408 Euro.
Beim Sonderausgabenabzug beträgt der Höchstbetrag hingegen 13.805 Euro.
Hinzukommen die Kosten für eine Basisversorgung in Kranken- und Pflegeversicherung (§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG).
Bei der Unterstützung mehrerer unterhaltsbedürftiger Personen ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Unterhaltsempfänger zu rechnen und nicht als Gesamtbetrag. Ebenso verhält es sich mit den absetzbaren Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung.
Über die Höchstgrenze hinaus gezahlter Unterhalt kann steuerlich nicht geltend gemacht werden!
Anrechnung von Einkommen
Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltszahlungen verringert sich, sobald der Unterhaltsberechtigte jährlich mehr als 624 Euro an Einkommen erzielt. Die anzurechnenden Bezüge werden dabei um eine Kostenpauschale von 180 EUR jährlich gekürzt.
Anrechnung von Ausbildungshilfen
Ebenso verringert sich der Höchstbetrag, wenn die bedürftige Person Ausbildungshilfe wie BAföG-Zuschüsse (nicht aber BAföG-Darlehen) aus öffentlichen Mitteln bezieht.
Anrechnung von Kapitalerträgen
Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden nicht als Einkünfte, aber ohne Abzug des Sparerpauschbetrags angerechnet.
Anrechnung von Vermögen
Wenn die unterhaltene Person ein höheres Vermögen als 15.500 Euro besitzt, sind die Unterhaltszahlungen nicht abzugsfähig.
Berechnung Höchstbeiträge zeitanteilig
Sollten nicht die vollen 12 Monate Unterhalt gezahlt wurden sein, muss der Höchstbetrag von 9.408 Euro bzw. von 13.805 Euro an die gezahlten Monate anteilig angepasst werden.
Das Wichtigste kurz zusammengafasst
Wird Unterhalt bei der Steuererklärung absetzbar?
Unterhalt kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn
– die Unterhaltszahlungen auch tatsächlich geleistet wurden
– der Unterhaltsempfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt
– und der Zahler gesetzlich unterhaltspflichtig ist.
Kann ich Kindesunterhalt in der Steuererklärung absetzen?
Ja, wenn kein Kindergeld mehr bezogen und kein steuerlicher Kinderfreibetrag geltend gemacht wird kann der Kindesunterhalt in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Wo wird in der Steuererklärung Unterhalt eintragen?
An welcher Stelle der Unterhalt in der Steuererklärung eingetragen wird, hängt davon ab, um welche Art des Unterhalts es sich handelt. Kindesunterhalt kann dabei als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Ehegattenunterhalt kann entweder als Sonderausgabe (Realsplitting) im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf der zweiten Seite sowie in der Anlage U oder als außergewöhnliche Belastung in der Anlage U eingetragen werden. Um die Unterhaltszahlungen steuerlich abzusetzen, müssen allerdings die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
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