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Alimente 2022 / 2023 – Anspruch, Berechnung & Zahlung von Unterhalt

  • Letzte Aktualisierung: 23.05.2023
  • Redakteur: Marie Wustmann

In Deutschland stehen Kindern von getrennten oder geschiedenen Eltern regelmäßige Aufwendungen für den Lebensunterhalt zu, welche als Alimente bezeichnet werden. Neben der Leistung des Kindesunterhaltes besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenso die Pflicht, Alimente gegenüber (Ex-)Ehegatten, Eltern oder sonstigen Familienmitgliedern zu leisten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Alimente und erhalten weiterführende Links zu dem Thema Unterhaltsrecht. 

Alimente Definition, Bedeutung & Wortherkunft

Das Wort Alimente stammt vom lateinischen Wort „alimentum“, was so viel bedeutet wie Nahrungsmittel oder Unterhaltszahlung. In der heutigen Sprache bezieht sich das Wort Alimente meist ausschließlich auf Geldunterhalt gegenüber Kindern, Ehegatten, Eltern oder sonstigen Familienmitgliedern.

Synonym Unterhalt: Der Begriff Alimente ist leicht negativ belastet. In demselben Kontext wird daher häufiger der Begriff Unterhalt verwendet, da dieser ebenso die elterliche Fürsorge, Pflege und Erziehung einbezieht.

Der Ursprung des Wortes Alimente findet sich im alten Rom. Schon damals unterstütze der Kaiser Trajan Familien mit vielen Kinder, indem er ihnen regelmäßig „alimenta“ bezahlte. Es existiert sogar eine römische Münze, auf welcher die Göttin des Nahrungsüberflusses mit einem Kind abgebildet ist und dem Schriftzug „ALIM ITAL“ (alimenta italia) darunter.

Im 16. Jahrhundert wurde der Begriff ins Deutsche überführt und wird heutzutage meist als Unterhalt bezeichnet. Andere Synonyme für Alimente sind: Unterhaltsgeld, Versorgungsbezüge, Unterhaltsbeitrag, Existenz, Unterhaltszahlung und Lebensunterhalt.

Was ist der Unterschied zwischen Alimenten und Unterhalt?

Alimente und Unterhalt werden in Deutschland zunehmend im selben Zusammenhang verwendet. Trotzdem gelten Alimente meist nur als die reine Geldzahlung an einen Unterhaltsbedürftigen. Unterhalt umfasst hingegen die Summe ALLER Unterhaltsleistungen, bestehend aus: Geldunterhalt (Alimente), Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt für Kost und Logis des Kindes auf. Ebenso ist dieser Elternteil für die alltägliche Pflege & Erziehung zuständig. Es leistet somit den Naturalunterhalt für das gemeinsame Kind. Dies ist nicht weniger wert als der Geldunterhalt.

Grundsätze der Alimente

  • Alimente als soziale Absicherung
    Insbesondere minderjährige Kinder sollten bei einer Scheidung keinen finanziellen Nachteil erleiden und mit Hilfe monatlicher Alimente einen gesicherten Lebensunterhalt erhalten.
  • Alimente und das Solidaritätsprinzip
    Eine gegenseitige finanzielle und materielle Unterstützung wird aus Mitgefühl und Verbundenheit gegenüber Familienmitgliedern geleistet wird.
  • Alimente per Gesetz oder schriftlicher Vereinbarung
    Die Zahlungen von Alimenten ist per Gesetz vorgeschrieben. Es ist aber auch möglich (zum Beispiel in einem Ehevertrag) die Höhe des Unterhaltes festzulegen. Dabei ist lediglich zu beachten, dass der Betrag den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterhalt nicht unterschreitet!

Wer hat Anspruch auf Alimente?

Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören diejenigen, die ihren Lebensunterhalt aus verschiedenen Gründen nicht selbst bestreiten können. Dazu können unter anderem Kinder, Ex-Ehegatten oder die eigenen Eltern zählen.

  • Kindesunterhalt
    Eheliche Kinder, nichteheliche Kinder und adoptierte Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern sind im Kindesunterhalt gleichgestellt. Minderjährige Kinder sind immer unterhaltsbedürftig bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Ältere Kinder zwischen 18 und 21 Jahren erhalten nur Alimente, sofern sie sich noch in einer Schulausbildung befinden und im Haushalt eines Elternteils leben. Sie gelten als volljährige priviligierte Kinder und sind den minderjährigen unverheirateten Kindern bezüglich der Zahlungen von Alimenten gleichgestellt.

Weiterführende Informationen zu dem Thema Kindesunterhalt finden Sie unter anderem auf unseren Seiten Kindesunterhalt, Unterhaltspflicht, Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss.

  • Ehegattenunterhalt
    Der Trennungsunterhalt oder nacheheliche Ehegattenunterhalt (bestehend aus Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt und Krankenunterhalt) besagt, dass der ehemalige Partner für seinen bedürftigen (Ex-)Ehepartner Alimente zahlt, solange er leistungsfähig ist (§§ 1360, 1569 ff BGB). Über den Anspruch und die Höhe der Alimente wird immer im Einzelfall entschieden.

Gut zu wissen: Lebenspartnerschaften sind im Ehegattenunterhalt gleichgestellt.

Möchten Sie mehr über den Ehegattenunterhalt erfahren? Ausführliche Informationen darüber finden Sie unter anderem auf unseren Seiten EhegattenunterhaltTrennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt und Aufstockungsunterhalt.

  • Elternunterhalt
    Sind die eigenen Eltern pflegebedürftig und ihr eigenes Einkommen ist nicht ausreichend, um die Pflegekosten oder das Pflegeheim zu bezahlen? Dann wird die fehlende Differenz vorerst vom Sozialamt übernommen. Jedoch können die eigenen Kinder für die Zahlung in Regress genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen müssen Kinder dann Alimente für ihre Eltern zahlen, um die fehlenden Kosten für die Pflege der Eltern zu decken. Siehe dazu Elternunterhalt.

Wer muss Alimente zahlen?

Wer genau die Alimente zahlen muss, ist von der Form des Unterhaltes abhängig. Im Folgenden erklären wir Ihnen für welche Personen im Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt eine Zahlung von Alimenten verpflichtend sein kann.

Unterhaltsverpflichtung im Kindesunterhalt

Wenn verheiratete Paare sich trennen oder scheiden lassen, dann sind beide Elternteile ihrem gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Sie sind verpflichtet das Existenzminimum ihres Kindes zu sichern. Nach dem Scheidungsurteil muss daher Vater oder Mutter, abhängig davon bei wem das Kind lebt, monatlich Alimente für das Kind oder die Kinder zahlen.

Der Naturalunterhalt wird durch den Elternteil geleistet, bei dem das Kind wohnt. Dieser kommt für die Verpflegung des Kindes auf, für die Erziehung und bietet ihm ein schönes Zuhause. Mit der Leistung von „Kost und Logis“ ist die Unterhaltspflicht des Elternteils abgegolten.

Die Alimente (der Barunterhalt) muss der andere Elternteil leisten. Ob Kontakt zum Ex-Ehegatten und dem Kind besteht, ist dabei nicht maßgeblich.

Weiterführende Informationen zur Unterhaltspflicht finden Sie auf unserer Seite Unterhaltspflicht.

Rangfolge im Unterhalt beachten

Wenn der Elternteil weiteren Personen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist und sein Einkommen mit Berücksichtigung seines Selbstbehaltes nicht ausreicht, muss er die Personen nach der gesetzlich festgelegten Rangfolge bedienen solange seine finanziellen Mittel für Zahlungen ausreichen. 

Falls bei Ihnen konkurrierende Unterhaltsansprüche und Pflichten vorliegen, können Sie sich auf unserer Seite Rangfolge näher informieren.

Unterhaltsverpflichtung im Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt ist in zwei Bereiche unterteilt, den Trennungsunterhalt und den Geschiedenenunterhalt.

  1. Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) findet Anwendung sofern bereits eine Trennung stattgefunden hat aber noch keine Scheidung vollzogen wurde. Dementsprechend wird Barunterhalt von dem wirtschaftlich stärkeren Ehepartner an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner gezahlt.
  2. Der Geschiedenenunterhalt (§ 1569 BGB) steht, wie der Name bereits verrät, lediglich einem geschiedenen Ehepartner zu. Der Gesetzgeber betont hier insbesondere, dass nachehelicher Unterhalt eine Ausnahme und nicht die Regel bleiben soll.

Wann eine solche Ausnahme greift und wann sie eher nicht mit Alimenten von ihrem Ex-Partner rechnen können, erfahren Sie in unserem Artikel Nachehelicher Unterhalt. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt erfüllt sein müssen und weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Trennungsunterhalt.

Unterhaltsverpflichtung im Elternunterhalt

Bei Pflegebedarf aufgrund von Krankheit können die anfallenden Kosten oft nicht durch eigene Mittel abgedeckt werden. Die Pflegeversicherungsleistungen sind meist auch nicht ausreichend. Es entsteht schnell eine Bedarfs- bzw. Pflegelücke, die durch Zahlungen von Alimenten ausgeglichen werden kann.

Kann die eigenen Eltern ihre Pflege nicht aus eigener Tasche bezahlen, muss das Sozialamt einspringen und übernimmt die fehlenden Kosten. Sofern jedoch Kinder des Betroffenen vorhanden sind, können diese in Regress genommen werden. Das bedeutet, dass die Einkommensverhältnisse der Kinder unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes und Freibeträge geprüft werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen muss das betroffene Kind oder die betroffenen Kinder den eigenen Eltern Alimente zahlen. Mehr dazu unter Elternunterhalt.

Wie hoch sind Alimente?

Wie hoch die Alimente sind, hängt ebenfalls von der Art des Unterhaltes ab. Eine erste Einschätzung für die Höhe der Alimente gibt die Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung von Alimenten. Insbesondere für den Kindesunterhalt dient sie als Richtlinie, um zu erfahren wie viele Alimente für 1 Kind, 2 Kinder oder mehr gezahlt werden müssen.

Düsseldorfer Tabelle 2023

Die Tabelle ist nicht rechtsverbindlich aber ein guter Orientierungspunkt, um die Höhe der zukünftigen Alimente einschätzen zu können. Auf der Seite Düsseldorfer Tabelle finden Sie die aktuelle Tabelle mit den Pauschalbeträgen für Kindesunterhalt, gestaffelt nach Nettoeinkommen und den Altersstufen der Kinder.

Der Tabellenunterhalt ist aber nicht gleich dem Zahlbetrag, da das Kindergeld noch nicht abgezogen ist. Auf der Seite Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbetrag finden Sie die Tabelle mit den tatsächlichen Zahlbeträgen.

Übrigens: Bei Trennung erhält das Kindergeld nur der Elternteil, bei welchem das Kind lebt. Jedoch hat das andere Elternteil ebenso Anspruch auf das Geld und kann sich so die Hälfte davon auf die Unterhaltsverpflichtung anrechnen lassen.

Selbstbehalt bei Alimenten

Je nach Art der Alimente stehen dem Unterhaltspflichtigen unterschiedlich hohe Selbstbehalte zu. Der Selbstbehalt ist ein Betrag, der bei der Berechnung des Unterhaltes unberücksichtigt bleibt. Dabei handelt es sich um gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge, die dem Betroffenen ohne Einschränkungen für den eigenen Lebensbedarf zustehen sollen.

Beispiele: Seit 2020 besteht bspw. ein Selbstbehalt von 1.370 Euro für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahre, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Geht es um Unterhalt für einen geschiedenen Ehepartner oder Elternteil eines nichtehelichen Kindes beträgt der Selbstbehalt 1.510 Euro, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist.

Auf der Seite Selbstbehalt beim Unterhalt erhalten Sie einen Überblick über das Thema Eigenbedarf beim Unterhalt und finden zusätzlich eine Tabelle zur Höhe des Selbstbehaltes.

Wie werden die Alimente berechnet?

Die Berechnung von Alimenten ist stark abhängig davon, wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht.

Berechnung des Kindesunterhaltes

Das Alter des Kindes und das Einkommen der Eltern ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes maßgeblich. Auf unserer Seite Unterhaltsrechner finden Sie einen Unterhaltsrechner, um die Höhe der Alimente für Kinder zu berechnen.

Berechnung des Ehegattenunterhaltes

Um die Höhe des Trennungsunterhaltes oder des Geschiedenenunterhaltes zu berechnen, müssen Selbstbehalt, Nettoeinkommen, Pauschalbeträge für berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Darlehensbeträge ins Verhältnis gesetzt werden. Die Seiten Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt enthalten ausführliche Beispiele für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes.

Berechnung des Elternunterhaltes

Bei der Berechnung des Elternunterhaltes sind das bereinigte Nettoeinkommen des Kindes, der Selbstbehalt und das Schonvermögen maßgeblich. Nach allen Abzügen erhält man die Höhe der Alimente, die den eigenen Eltern zusteht.

Wann findet eine Änderung von Alimenten statt?

Die Höhe von Alimenten kann sich abhängig von der Art des Unterhaltes ändern.
Beim Kindesunterhalt gibt es eine Staffelung nach Alter des Kindes, wobei sich die Höhe der Alimente in regelmäßigen Abständen mit dem Heranwachsen des Kindes erhöht.

Ebenso können sich Einkommen beider Eltern jederzeit ändern, womit die Alimente neu berechnet werden müssen. Diese können dann entsprechend höher oder geringer ausfallen.

Ehegatten- und Elternunterhalt stark vom Einkommen abhängig

Beim Ehegattenunterhalt und dem Elternunterhalt gibt es keine Pauschalbeträge für Alimente. Die Höhe der Alimente ist stark vom jeweiligen Einkommen abhängig. Hier muss immer im Einzelfall entschieden werden. Verändert sich das zu berücksichtigende Einkommen eines Ehegatten oder eines Kindes, muss die Höhe des Unterhaltes ebenfalls erneut berechnet werden.

Wie lange muss ich Alimente zahlen?

Alimente für Kinder müssen bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden oder darüber hinaus, wenn sich das Kind noch in Ausbildung/Lehre oder auf Jobsuche befindet.

Der Geschiedenenunterhalt kann befristet auf ein paar Jahre sein aber fällt in jeden Fall weg, sobald sich der Ex-Partner finanziell erholt hat, neu heiratet oder tatsächlich auf die Auszahlung der Alimente verzichtet. Ein lebenslanger Ehegattenunterhalt entspricht nicht der Regel, sondern ist eher eine Ausnahme.

Trennungsunterhalt wird hingegen bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt oder bei drastischen Veränderungen der Einkommensverhältnisse werden die Alimente früher eingestellt.

Die Dauer der Zahlung von Elternunterhalt ist lebenslang vorgesehen. Die Unterhaltspflicht endet also meist erst mit dem Tod des unterhaltsbedürftigen Elternteils oder mit Ende seiner Bedürftigkeit, falls sich seine wirtschaftliche Situation verbessert.

Kann ich Alimente steuerlich absetzen?

Es ist durchaus möglich Unterhaltszahlungen von der Steuer abzusetzen. Die Alimente für Ehegatten sind steuerlich als Sonderausgaben anzugeben oder als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

Sonderausgaben

Dabei dürfen Sonderausgaben bis zu 13.805 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Jedoch ist die Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug, dass der Unterhaltsempfänger dem Abzug zustimmt. Für die Zustimmung muss dieser auf Anlage U Abschnitt B unterschreiben. Zusätzlich müsste der Empfänger den Unterhalt in der eigenen Steuererklärung in der Anlage SO als „sonstige Einkünfte“ angeben. Die Zustimmung hat wiederum eine Versteuerung des Unterhaltes durch den Empfänger zur Folge.

Tipp: Schlagen Sie ihrem EX-Partner vor, dass Sie die anfallende Einkommensteuer übernehmen. Die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug ist nämlich meist höher als die Steuernachzahlung beim Empfänger.

Außergewöhnliche Belastung

Wenn sich der Empfänger quer stellt und die Zustimmung nicht erteilen will, besteht noch die Möglichkeit die Alimente als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Es dürfen nämlich bis zu 9.000 Euro als diese Form der Belastung abgesetzt werden. Dafür ist das Ausfüllen der Anlage Unterhalt notwendig.

Alimente nachfordern – Erhalte ich rückwirkend Unterhalt?

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt lassen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend einfordern:

  1. Der Unterhaltspflichtige wurde bereits aufgefordert über seine Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen. Die Rückwirkung gilt somit ab Monat der Aufforderung.
  2. Der Unterhaltspflichtige ist mit den Zahlungen in Verzug gekommen und wurde bereits gemahnt.
  3. Der Unterhaltspflichtige hat eine Überleitungsanzeige erhalten, womit die Behörde der Gläubiger wird.
  4. Der Unterhaltspflichtige wurde verklagt, womit ab der Klagezustellung Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Verjährung des Anspruchs auf Alimente

Auf unserer Seite Verjährung des Unterhalts finden Sie weiterführende Informationen.

  • Beim Trennungsunterhalt ist die Nachforderung auf ein Jahr begrenzt.
  • Geschiedenenunterhalt verjährt hingegen erst nach 3 Jahren.
  • Die Verjährungsfrist beim Kindesunterhalt besteht lediglich bei Ansprüchen nach dem 18. Lebensjahr, welche regelmäßig 3 Jahre beträgt.
  • Anspruch auf Alimente für minderjährige Kinder verjährt nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalt und Alimenten?

Im Gegensatz zum Unterhalt, der die Summe aller Unterhaltsleistungen einschließt (Geldunterhalt, Naturalleistungen und Betreuungsunterhalt), bezeichnen die Alimente lediglich die Geldzahlungen an den Unterhaltsberechtigten.

Wie viel muss man Alimente zahlen?

Die Höhe der Alimente orientiert sich an der Höhe des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Leitfaden für den anfallenden Unterhalt und dementsprechend auch als Richtlinie, um in Erfahrung zu bringen, wie viele Alimente zu zahlen sind.

Wie werden Alimente berechnet?

Die Berechnung von Alimenten hängt davon ab, wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht. So unterscheidet sich also die Berechnung der zu zahlenden Alimente im Kindesunterhalt von der Berechnung des Eltern- und Ehegattenunterhalts.