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Scheidungsurteil – Scheidungsbeschluss

Mit dem Scheidungsbeschluss bzw. dem Scheidungsurteil endet das Scheidungsverfahren. Doch was genau ist der Scheidungsbeschluss? Ist die Ehe damit sofort rechtskräftig geschieden?

Was ist ein Scheidungsbeschluss?

Der Scheidungsbeschluss, ehemals „Scheidungsurteil“, ist ein Dokument, das am Ende eines Scheidungsverfahrens ausgestellt wird (§ 116 FamFG). Es beinhaltet nicht nur die offizielle Verkündung des Ehe-Endes, sondern auch alle Übereinkünfte und Regelungen zwischen den Ex-Ehegatten. Hierunter fallen vor allem Vereinbarungen bzgl. der Scheidungsfolgen, wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegatten– und Kindesunterhalt.

Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

Die Scheidungswilligen haben nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses einen Monat Bedenkzeit, um ggf. Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen (§ 63 FamFG). Mit Ablauf dieser einmonatigen Frist ist der Beschluss automatisch rechtskräftig (§ 45 FamFG). Die Geschiedenen erhalten dann einen erneuten Teilauszug des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk.

Rechtsmittelverzicht während des Scheidungstermins

Die Scheidungswilligen haben jedoch schon während des Scheidungstermins die Möglichkeit, einen Rechtsmittelverzicht auszusprechen. Damit wäre die Scheidung bereits direkt nach Erhalt des Beschlusses rechtskräftig und die Geschiedenen erhalten sogleich den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Hierzu müssen allerdings während des Scheidungstermins beide Parteien anwaltlich vertreten sein (§114 FamFG). Ist jedoch nur ein Anwalt zugegen, kann ein Rechtsmittelverzicht in der Regel nicht erklärt werden. Wichtig: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt müsste ggf. für den Scheidungstermin ein gesonderter Rechtsbeistand für den nicht-anwaltlich vertretenen Ehegatten beauftragt werden. Wurde während des Scheidungstermins kein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen, beginnt die einmonatige Bedenkzeit zur eventuellen Einlegung von Rechtsmitteln erst mit Erhalt des Scheidungsbeschlusses.  

Scheidungsbeschluss: Zustellung

Der Scheidungsbeschluss wird nach dem Scheidungstermin ausgestellt. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses erfolgt per Post und kann abhängig von der Auslastung des Gerichts bis zu 6 Wochen dauern. Wurde man während der Scheidung durch einen Anwalt vertreten, erhält der Anwalt den Scheidungsbeschluss und händigt ihn dem Geschiedenen aus. Ist man, wie etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, nicht anwaltlich vertreten, wird der Scheidungsbeschluss direkt an den Geschiedenen übersandt.

Zustellung: Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk erfolgt weitere 2 bis 6 Wochen nach Ablauf der Bedenkzeit. Das Gericht muss nämlich erst prüfen, ob in der einmonatigen Frist nach Erhalt des bloßen Scheidungsbeschlusses, Rechtsmittel erhoben wurden. Wichtig: Der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist gut aufzubewahren, da er als Beweis für die rechtskräftige Scheidung gilt.

Scheidungsbeschluss verloren

Verliert ein Geschiedener seine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk, empfiehlt es sich zunächst, den damaligen Anwalt oder den Ex-Partner zu kontaktieren. Das Dokument wird in mehrfacher Ausführung ausgestellt, aus diesem Grund besteht die nicht zu vernachlässigende Chance, dass das Dokument in Besitz einer der genannten Personen ist. Dieses Dokument kann dann beim zuständigen Bürgeramt als Vorlage für eine beglaubigte Kopie dienen. Die Scheidung ist trotz Verlust des Scheidungsbeschlusses weiterhin rechtskräftig.

Scheidungsbeschluss verloren: Neuen anfordern

Besteht jedoch nicht die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie des Dokuments des Ex-Gattens anfertigen zu lassen, lässt sich beim damals zuständigen Amts- oder Familiengericht eine weitere Ausfertigung anfordern. Hierbei empfiehlt es sich, das Aktenzeichen des damaligen Verfahrens vorliegen zu haben, da dies den Prozess der erneuten Ausstellung beschleunigt.

Die Verwaltungskosten für eine erneute Ausstellung des Scheidungsurteils bei Gericht belaufen sich auf etwa 25 bis 30 Euro und müssen vom Geschiedenen selbst getragen werden.

Wo bekomme ich ein rechtskräftiges Scheidungsurteil?

Die Scheidungsurkunde wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt.

Wann kommt der Scheidungsbeschluss?

Nach Scheidungstermin kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis der Scheidungsbeschluss per Post bei den Geschiedenen eintrifft. Wurde ein Anwalt einbezogen, wird der Scheidungsbeschluss an diesen versendet.

Wie lange dauert es bis Scheidung rechtskräftig ist?

Nach Scheidungsbeschluss besteht eine einmonatige Bedenkzeit. Danach ist der Scheidungsbeschluss automatisch rechtskräftig.