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Scheidung zurückziehen – Rücknahme des Scheidungsantrags

Glückliches Paar hält sich im Arm

Hin und wieder kommt es vor, das sich ehemals scheidungswillige Eheleute während des laufenden Scheidungsverfahrens wieder versöhnen. Wollen die Parteien es nochmal miteinander versuchen, muss man die Scheidung zurückziehen. Dies ist unter § 141 FamFG als Aufhebung des Scheidungsverfahrens geregelt.

Wer kann die Scheidung zurückziehen?

Grundsätzlich kann nur der Antragssteller den Scheidungsantrag zurückziehen. Das heißt, nur derjenige, dessen Anwalt die Scheidung eingereicht hat, kann ihn auch wieder zurücknehmen.

Der Antragsgegner, also die Partei, die den Antrag nicht eingereicht hat, kann den Antrag nicht zurücknehmen. Allerdings hat der Antragsgegner die Möglichkeit, der Rücknahme des Scheidungsantrages zu widersprechen und dann selbst die Scheidung einzureichen.

Haben beide Parteien die Scheidung beantragt, müssen auch beide ihren Scheidungsantrag zurücknehmen. Nimmt einer der Eheleute seinen Antrag nicht zurück, wird das Verfahren entsprechend seines Antrags fortgeführt, sofern die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind.

Wichtig: Ist der Scheidungsantrag einmal zurückgenommen worden, kann er nicht wiederaufgenommen werden.

Wie kann man die Scheidung zurückziehen?

Die Rücknahme des Scheidungsantrages erfolgt über einen Schriftsatz beim zuständigen Familiengericht oder mündlich während des Scheidungstermins. Der Schriftsatz muss vom Anwalt des Antragsstellers beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Für den Antragsgegner besteht für die Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags allerdings kein Anwaltszwang.

Entscheidet man sich dafür, die Scheidung zurückzuziehen bedeutet das auch, dass sämtliche Scheidungsfolgen, wie bereits getroffene Vereinbarungen über Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Zugewinnausgleich, als nichtig zu betrachten sind.

Bis wann kann man den Scheidungsantrag zurückziehen?

Der Scheidungsantrag lässt sich bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zurückziehen. Im Grunde ließe sich die Scheidung also noch während des Scheidungstermins revidieren, der Scheidungsantrag kann auch noch im Monat nach dem Scheidungstermin zurückgezogen werden, sofern kein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen wurde.

Scheidung zurückziehen: Was kostet das?

Für den Antragssteller kann eine Rücknahme der Scheidung recht kostspielig werden. Er muss sowohl für seine bisher angefallenen Scheidungskosten für Gericht und Anwalt als auch für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen.

Wenn sich die Eheleute später doch scheiden lassen wollen, müssen die Anwalts-und Gerichtskosten erneut gezahlt werden. Auch das Trennungsjahr beginnt von Neuem.

Wichtig: Wurde für die Scheidung Prozesskostenhilfe beantragt, entfällt diese und die angefallenen Kosten müssen selbst übernommen werden.

Scheidungsverfahren ruhen lassen

Paare, die etwas Bedenkzeit brauchen, können auch erstmal das Scheidungsverfahren ruhen lassen. In einem Antrag auf Aussetzung des Scheidungsverfahrens kann der Anwalt des Antragstellers bei Gericht bewirken, dass die Scheidung zunächst auf Eis gelegt wird. Das Verfahren kann innerhalb eines Jahres wiederaufgenommen werden, falls sich die Ehepartner nicht dazu entscheiden, die Scheidung zurückzuziehen.