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Unterhaltsanspruch – Anspruch auf Unterhaltszahlung

Unterhaltsanspruch bezeichnet den Betrag, den der Unterhaltsberechtigte zum Zwecke der Bestreitung seines Lebensbedarfs von dem Unterhaltspflichtigen verlangen kann. Wesentliche Rechtsgrundlage einer bestehenden Unterhaltspflicht ist § 1601 BGB, in dem ausdrücklich für den Unterhaltsanspruch geregelt ist, dass Verwandte in gerader Linie einander zu Unterhalt verpflichtet sind. Somit beruht die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern nicht auf der elterlichen Sorge, sondern auf dem Verwandtschaftsverhältnis.

Im Folgenden erhalten Sie zu diesen verschiedenen Konstellationen weitere Informationen und Verweise:

  • Kindesunterhalt – Unterhalt von Eltern an ihre Kinder
  • Ehegattenunterhalt – Unterhaltsanspruch gegenüber Ehegatten
    • Betreuungsunterhalt (auch bei nichtehelichen Kindern)
  • Elternunterhalt – Unterhaltsanspruch von Eltern gegenüber ihren Kindern

Welchen Unterhaltsanspruch haben Kinder?

Mit der letzten großen Unterhaltsreform wurde ein einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder festgesetzt. Der Unterhaltsanspruch beträgt für Kinder in 2023:

  • zwischen 0 bis 5 Jahren: 437 Euro
  • ab 7 Jahren bis 11 Jahren: 502 Euro
  • ab 12 bis 17 Jahren: 588 Euro

Weitere Bedarfssätze können Sie der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, Insbesondere die Bedarfssätze für volljährige (ggfls. privilegiert volljährige Kinder), die ebenfalls einen Unterhaltsanspruch an die Eltern haben.

Weitere Informationen zum Unterhaltsanspruch für Kinder finden Sie unter Kindesunterhalt.

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt hat zum 01.01.2022 stattgefunden. Wie sich der Unterhaltsanspruch ermittelt, lesen Sie mit weiteren Verweisen auf Unterhaltsberechnung.

Wann besteht Anspruch auf Unterhalt bei Ehegatten?

Ehegatten sind einander zu Unterhalt verpflichtet (§§ 1360, 1569 ff BGB). Zwischen den Ehegatten wird die Unterhaltspflicht durch die Eheschließung begründet, Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften.

Darüber hinaus kann sich ein Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt (§ 1615 l BGB) eines gemeinsamen Kindes ergeben. Danach steht der Mutter eines nichtehelichen Kindes ebenfalls ein eigener Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater zu.

Arten des Ehegattenunterhalts

  • Trennungsunterhalt (im Trennungsjahr vor rechtskräftiger Scheidung)
  • Nachehelicher Unterhalt (nach rechtskräftiger Scheidung zur Kindesbetreuung, zur Aufstockung, wegen Alters, Krankheit und Gebrechen, Erwerbslosigkeit, als Ausbildungsunterhalt oder Billigkeitsunterhalt)

Übrigens: Der Unterhaltsanspruch kann sich nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertrag ergeben. Nach neuem Recht sind vertragliche Unterhaltsvereinbarungen nur dann rechtswirksam, wenn sie notariell geschlossen worden sind.

Weitere Informationen zu diesen Unterhaltsansprüchen im Detail unter Ehegattenunterhalt.

Welche Voraussetzungen müssen für Unterhaltszahlungen erfüllt sein?

Um einen Unterhaltsanspruch geltend machen zu können, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein.

Zum einen muss der Beanspruchende auf den Unterhalt angewiesen sein, was bei minderjährigen Kindern und gleichgestellten privilegierten immer gegeben ist und zum anderen muss der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner im Stande sein, den Unterhalt zu zahlen.

Mehr dazu unter: Bedürftigkeit & Leistungsfähigkeit

Wie bemisst sich der Unterhaltsbedarf?

Unter den Unterhaltsbedarf fallen Nahrung, Wohnung, Gesundheitsvorsorge, gesellschaftliche Bedürfnisse und Freizeit einschließlich der Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung und sonstiger Erziehungsmaßnahmen (§ 1610 Abs. 2 BGB).

Ausgeschlossen sind Unterhaltspflichten, die der Bedürftige seinerseits zu erfüllen hat, da sich anderenfalls für den Bedürftigen die Möglichkeit ergäbe ohne besonderen Eigenaufwand auf Unterhaltspflichten Dritter zurückzugreifen.

Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt?

Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs von Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle, die von den Oberlandesgerichten als Leitlinie zur Bemessung des Unterhalts angenommen wird.

Sie können auch unseren Unterhaltsrechner zur Ermittlung des Unterhalts verwenden.

Darüber hinaus richtet sich der Anspruch auf Unterhalt nach den unterschiedlichen bisherigen Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bedürftigen. Damit wird klargestellt, dass es keineswegs ausschließlich nur um das Notwendigste geht.

Eine Grenze der Inanspruchnahme ist dort gesetzt, wo die Gefährdung des eigenen Lebensbedarfs des Unterhaltsschuldners beginnt, aus diesem Grund steht diesem auch ein angemessener Freibetrag als Selbstbehalt zu.

Wie lange dauert der Unterhaltsanspruch?

Der Unterhaltsanspruch ist bei minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern immer gegeben, da diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Volljährige, nicht privilegierte über 21. Jahren, können nur dann einen Anspruch auf Unterhalt geltend machen, wenn sie sich in einer Ausbildung oder Studium befinden oder arbeitslos sind.

Weiterführende Informationen dazu unter Unterhalt für volljährige Kinder.

Betreuungsunterhalt auf drei Jahre begrenzt

Nach der Reformierung des Unterhaltsrechts haben Mütter (verheiratet oder nicht) nur noch einen Anspruch von drei Jahren auf Betreuungsunterhalt nach Geburt des gemeinsamen Kindes.

Dies ist so gesehen ein „schmerzhafter“ Einschnitt aus Sicht der Mutter, da vor der Reformierung des Unterhaltsrechts der Betreuungsunterhalt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zustand bzw. bis zum Besuch der 3. Schulklasse.

Prinzip der Eigenverantwortung

Ab Vollendung des dritten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes muss die Mutter einer Erwerbstätigkeit nachkommen, um für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen (Eigenverantwortung), ihr eigener Unterhaltsanspruch für die Betreuung erlischt. Der Kindesunterhalt selbst bleibt aber vom Betreuungsunterhalt unberührt, da der Unterhaltsanspruch des Kindes weiterhin besteht.

Bei einvernehmlicher Regelung länger als 3 Jahre

Der Unterhaltsanspruch kann über die Dauer von drei Jahren hinausgehen, wenn eine einvernehmliche Regelung der Ehegatten besteht, dass die Kindsmutter die Erwerbstätigkeit zum Wohle des Kindes aufgegeben hat.

Ferner besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt, sofern der Mutter des gemeinsamen Kindes keine Kinderbetreuungsmöglichkeit gegeben ist oder wenn durch bspw. Behinderung des Kindes eine persönliche Betreuung weiterhin notwendig ist.

Wann muss Elternunterhalt geleistet werden?

Kinder sind grundsätzlich dazu verpflichtet Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zu leisten. Hintergrund ist, dass die Bevölkerung immer älter wird und somit die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, es aber durch Geburtenrückgang eine immer größer werdende Lücke zwischen Bedarf und Pflege gibt.

Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 wurde eine Einkommensgrenze festgesetzt: Elternunterhalt muss erst geleistet werden, wenn das Jahreseinkommen des Kindes 100.000 € oder mehr beträgt.

Wann hat man Recht auf Unterhalt?

Um einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen geltend zu machen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Der Unterhaltsempfänger muss bedürftig und der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein.

Welche Unterhaltsansprüche gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Unterhaltsansprüche, z. B.: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt (zur Kinderbetreuung), nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt und Elternunterhalt.

Wann besteht kein Unterhaltsanspruch?

Minderjährige und volljährige privilegierte Kinder haben immer einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Eltern. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber auch über das 21. Lebensjahr hinaus unterhaltspflichtig, bis diese ihre erste berufliche Ausbildung (Studium/ Ausbildung) abgeschlossen haben.