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Scheidung mit Mediation – Rosenkrieg vermeiden

  • Letzte Aktualisierung: 23.10.2019
  • Redakteur: Jana Hacker

Eine Scheidung geht mit einer hohen nervlichen Belastung einher. Oftmals sind die Fronten so verhärtet, dass die Ehegatten nicht mehr miteinander kommunizieren können oder wollen. In einem solchen Fall bietet sich die Mediation durch einen Scheidungsmediator an.

Scheidungsmediation: Was ist das?

Mediation bei Scheidungswilligen dient in erster Linie dem Zweck der Vermittlung zwischen den Parteien. Ein Mediator soll als unbeteiligter Dritter die Ehegatten auf eine Basis führen, auf der sie ohne Streit miteinander kommunizieren und Lösungen finden können.

Bei einer Scheidungsmediation geht es nicht darum, die Ehepartner wieder zueinander zu führen, sondern vielmehr um Streitschlichtung und Konfliktlösung. Eine strittige Scheidung mit Rosenkrieg ist allgemein um ein Vielfaches teurer und nervenaufreibender als eine einvernehmliche Scheidung.

Mediatoren sind nicht nur für Scheidungstreitfälle zuständig, sondern können in anderen rechtlichen Streitfällen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung beitragen.

Mediationsgesetz

Das Mediationsgesetz (MediationG) gilt als Arbeitsgrundlage für zertifizierte Mediatoren. Das Gesetz schreibt zwar keinen genauen Verfahrensablauf der Mediation vor, hält aber die grundlegenden Aufgaben und Prinzipien fest, an die sich ein Mediator halten muss, wie die Verschwiegenheits- und Neutralitätspflicht.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Scheidungsmediation ist, dass beide Partner kooperieren. Trotz aller Diskrepanzen müssen beide gewillt sein, Lösungen für die Konfliktpunkte zu finden und entsprechend Kompromisse einzugehen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Mediation nicht gelingen.

Scheidungsmediaton: Ablauf

Eine Mediation bei einer Scheidung verläuft nach keinem festgelegten Schema. Streitfälle sind immer individuell und somit muss auch der Mediator sein Vorgehen der Situation anpassen.

Erstes Treffen

In der Regel erfolgt zuerst ein Treffen mit beiden Parteien. Hierbei geht es dem Mediator darum, sich ein Bild von den Konflikten zu machen, anhand dessen er festmacht, ob er sich dem Fall annimmt. Beharren die Parteien zu sehr auf ihrem eigenen Standpunkt und sind nicht gewillt, zu kooperieren, kann der Mediator den Fall ablehnen. Entscheidet er sich für die Übernahme der Mediation, skizziert er den Scheidungswilligen zunächst sein weiteres Vorhaben und einen entsprechenden Kostenvoranschlag.

Lösungen finden

Der Mediator wird im Rahmen weiterer Treffen die Problematik und Konflikt zwischen den Parteien erörtern und zusammen mit den Scheidungswilligen Lösungen erarbeiten. Hierbei geht der Mediator nicht nur auf harte Fakten ein, sondern auch auf das Gefühlsleben der Ehegatten. Dies dient dem gegenseitigen Verständnis und trägt dazu bei, schneller zu Ergebnissen zu kommen.

Der Mediator verhält sich den Ehegatten gegenüber vollkommen neutral und behandelt alle Angaben der Parteien streng vertraulich (§ 1 Abs. 1 und 2 Mediationsgesetz). Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, kann der Mediator strafrechtlich belangt werden.

Mediationsvereinbarung

Nachdem die Scheidungswilligen alle Konfliktpunkte aufgearbeitet und mit dem Mediator Lösungen gefunden haben, werden diese zusammengetragen. Der Mediator ermittelt im nächsten Schritt die Praxistauglichkeit der Lösungsansätze und hinterfragt die Situation kritisch. Dadurch kann er anschließend eine Lösung vorschlagen, die für beide Parteien geeignet ist.

In einem letzten Schritt werden die praktisch anwendbaren Lösungen in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die Mediation für erfolgreich beendet erklärt.

Diese Mediationsvereinbarung kann dann im Weiteren die Grundlage für einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung darstellen, wobei dies notariell zu beurkunden ist.

Mediation bei Scheidung: Kosten

Die Kosten für eine Scheidungsmediation berechnen sich in der Regel über eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis. Das Honorar ist meist individuell zu verhandeln, hierbei gibt es keine vorgeschriebenen Regelungen. 

Allgemein ist die Höhe der Kosten für eine Mediation abhängig von der Komplexität des Einzelfalles. Ein Ehepaar mit wenig Konfliktpotential kann also im Regelfall mit niedrigeren Kosten rechnen als Scheidungswillige, bei denen komplexe Sachverhalte aufgearbeitet werden müssen.

Das Honorar eines als Mediator fungierenden Rechtsanwalts ist in der Regel sehr viel höher als das eines Mediators einer therapeutischen oder sozialen Berufsgruppe.

Kostenlose Mediation bei Scheidung

Handelt es sich bei den Konfliktpunkten des Ehepaars um Kindschaftssachen, wie etwa Umgangs– oder Sorgerecht, bieten Erziehungsberatungen oder das Jugendamt kostenlose Anlaufstellen für Mediationen. Ist dies nicht der Fall, bieten teilweise geförderte Beratungsstellen Mediationen zu einem an den Einkommensverhältnissen orientierten Preis.

Mediator finden

Die Bezeichnung „Mediator“ ist nicht geschützt. Als zertifizierter Mediator gilt allerdings nur, wer gemäß §5 Abs.2 MediationsG eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat. Dies ist häufig ein Rechtsanwalt, kann aber auch ein Notar mit einer entsprechenden zusätzlichen Ausbildung sein. Bei Kindschaftssachen ist in der Regel das Jugendamt der erste Ansprechpartner.