Werden sich Eltern nicht einig, wenn es um den Hauptwohnsitz ihres Kindes oder andere Fragen des Aufenthaltsrechts geht, besteht die Möglichkeit des Rechtsweges.
Wie ist der Ablauf bei Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts?
Um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, muss dies entweder beim Familiengericht am Wohnort des Kindes beantragt oder eingeklagt werden. Dies erfolgt gemäß § 1671 Abs. 1 2. über einen Antrag bei Gericht, wobei keine Anwaltspflicht besteht.
Das Gericht entscheidet dann anhand der folgenden Parameter darüber, was das Beste für das betreffende Kind ist:
- Wünsche des Kindes
- Erziehungskompetenzen der Elternteile
- Alter des Kindes
- Soziale Kontakte des Kindes
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht berechtigt Sorgeberechtigte den kurz- und langfristigen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, wie bspw. den Wohnort, Urlaube oder die Freizeitgestaltung. Detaillierte Infos dazu unter Aufenthaltsbestimmungsrecht – Rechte und Pflichten.
Verhandlung
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, kann das Gericht sich vorbehalten, Zeugen zu laden und auch das betreffende Kind anzuhören. Bei einer mündlichen Verhandlung besteht im Weiteren Anwaltspflicht.
Häufig wird bei der Entscheidungsfindung des Gerichts das Jugendamt zu Rate gezogen, wobei das Jugendamt selbst keine absolute Entscheidungsgewalt innehat, sondern lediglich als Beratungshilfe fungiert.
Wichtig: Grundsätzlich orientiert sich das Gericht bei seiner Entscheidung immer am Kindeswohlprinzip (§ 1697a BGB). Die Interessen und Vorlieben der Eltern treten hierbei in den Hintergrund.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für Gericht und Anwalt bemessen sich am Streitwert. Der Streitwert in Sachen des Sorge- und Umgangsrechts beträgt gemäß § 45 Abs. 1 FamGKG 3.000 Euro.
Rechtssuchende müssen also mit Verfahrenskosten in Höhe von rund 900 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für eventuelle richterliche Gutachten.
Tipp: Rechtssuchende mit kleinem Geldbeutel, haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Mehr dazu unter Prozesskostenhilfe beantragen.
Hat der Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts Einfluss auf das Sorgerecht?
Wird einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht aberkannt, heißt dies nicht, dass die übrigen Teilbereiche des Sorgerechts für den betreffenden Elternteil ebenfalls entfallen.
Der Elternteil darf lediglich nicht mehr über kurz – oder längerfristigen Aufenthalt des Kindes verfügen, muss jedoch an den verbliebenen Bereichen des Sorgerechts beteiligt werden (BGH, Beschl. v. 04.06.2014 , Az.: XII ZB 353/13).
Was genau ins Sorgerecht fällt erfahren Sie unter Sorgerecht – Elterliche Fürsorge.
Wie schnell bekommt man das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt ab Geburt des Kindes derjenige, der sorgeberechtigt ist. Bei verheirateten Eltern sind das beide, bei Unverheirateten ohne Sorgerechtserklärung des Vaters ist es die Mutter. Soll das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden, kann sich das Verfahren ab Beantragung beim Familiengericht einige Wochen ziehen, je nachdem wann ein Termin frei ist und ob eine gerichtliche Verhandlung notwendig ist.
Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Möchte ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, muss dies beim Familiengericht am Wohnort des Kindes beantragt werden. Das Gericht entscheidet dann nach Kindeswohl. Kommt es zur Klärung in gerichtlicher Verhandlung werden ggfs. Zeugen geladen, das Kind befragt, das Jugendamt beratend hinzugezogen und auf jeden Fall ein Anwalt benötigt.