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Scheidung anfechten – Rechtsmittel gegen Scheidungsbeschluss

Ehemann unterschreibt Scheidungspapiere und nimmt seinen Ring ab

Eine Scheidung ist ein langwieriger Prozess. Entscheidet man sich dazu, das Scheidungsurteil anzufechten, kann dies den Prozess um ein Vielfaches verlängern.

Wie lange kann man die Scheidung anfechten?

Der Scheidungsbeschluss kann bis zu einem Monat nach Erhalt angefochten werden, wenn kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde (§ 71 FamFG). Die Ehegatten erhalten den Beschluss nach dem Scheidungstermin, womit die einmonatige Bedenkzeit beginnt. Haben die Ehegatten allerdings während des Scheidungstermins den Rechtsmittelverzicht erklärt, ist der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig (§ 67 FamFG).

Rechtsmittel nach Scheidung

Die Wahl der Rechtsmittel hängt von den Gründen der Anfechtung ab und kann nur von einem Anwalt in Auftrag seines Mandanten eingelegt werden. Um einen Scheidungsbeschluss anzufechten, sind gemäß Zivilprozessordnung folgende Rechtsmittel zulässig:

Berufung

Entscheidet man sich für das Rechtsmittel der Berufung (§ 511 ZPO), wird das gesamte Scheidungsverfahren von vorne begonnen. Jedwede Verhandlungen über Scheidungsfolgesachen werden neu angesetzt und ggf. neue Gutachten angefordert. Nicht selten kommt es vor, dass Scheidungswillige einen neuen Anwalt mit ihrem Fall beauftragen.

Revision

Anders als bei der Berufung, wird bei einer Revision (§ 545 ZPO) das Verfahren lediglich rückwirkend auf Rechtsfehler geprüft. Neue Gutachten, Verhandlungen etc. gibt es hierbei nicht. Eine Revision kann nur erfolgen, wenn das Scheidungsurteil auf einer Rechtsverletzung beruht. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Scheidungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Beschwerde

Beschwerdeverfahren (§ 567 ZPO) können in der Regel nur in Bezug auf Einzelentscheidungen erfolgen und nicht auf das Scheidungsurteil als Ganzes. Ein Ehegatte kann also bspw. Beschwerde gegen die Scheidungsfolgesachen, wie den Versorgungsausgleich einreichen. Im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens besteht zudem die Möglichkeit Rechtsbeschwerde bei der nächsthöheren Instanz einzureichen (§ 576 ZPO).

Rechtskräftige Scheidung anfechten

Nach Eintritt der Rechtskraft lässt sich eine Scheidung in der Regel nicht mehr anfechten. Einzig in Irreführungs- oder Täuschungsfällen, z.B. bzgl. Vermögensdinge, ließe sich ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss anfechten, indem man eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstrebt.

Abänderungsklage

In den meisten Fällen ist es zwar nicht möglich, einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss anzufechten, allerdings besteht die Option einer Abänderungsklage. Eine Abänderungsklage ändert zwar nichts am Scheidungsurteil selbst, kann jedoch gegen Vereinbarungen bzgl. der Scheidungsfolgesachen vorgehen.