Scheidung ohne Anwalt

Ehepaar sitzt vor Scheidungspapieren

Abgesehen von der mentalen Seite kann eine Scheidung sehr kostspielig werden. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen immer Kosten für einen Anwalt sowie das Gericht an. Sind sich die gescheiterten Eheleute einig über die rechtliche Trennung, so spielen sie vielleicht mit dem Gedanken, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen, allerdings macht der Gesetzgeber hier einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund ihrer rechtlichen Beschaffenheit kann eine Ehe nicht einfach so geschieden werden, weshalb auf die Eheleute durchaus beachtliche Scheidungskosten zukommen können.

Scheidung nur per Urteil vom Gericht

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Scheidung nur per Gericht möglich. Alle Vorstöße des Gesetzgebers, eine einvernehmliche Scheidung – etwa durch einen Notar – möglich zu machen, sind bis heute am Widerstand verschiedener Interessengruppen gescheitert. Hier ist also selbst bei vollkommenem Einvernehmen der zu scheidenden Ehepartner keine Einsparung möglich.

Anwaltszwang, aber nur für eine Partei

Der bedeutendste Kostenfaktor sind die Anwaltshonorare. Diese sind grundsätzlich nicht unerheblich und durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) so geregelt, dass hier nur wenig Ermessensspielraum in der Honorargestaltung ist.

Eine Möglichkeit zur Einsparung besteht aber dadurch, dass Anwaltszwang nur für die Partei besteht, die den Scheidungsantrag einreicht. Die Kosten für einen mit dem Ablauf der Scheidung betrauten Anwalt fallen also nur einmal an und können durch Vereinbarung der zu scheidenden Eheleute untereinander aufgeteilt werden.

Offiziell bleibt der Anwalt aber Vertreter nur eines Ehepartners. Dies wäre schon aus standesrechtlichen Gründen nicht anders möglich – Interessenkollision. Praktisch dürfte dies aber keine Bedeutung haben, da der Anwalt nicht wider den Willen seines Mandanten eine Lösung zuungunsten des – formal gesehen – Gegners herbeiführen wird.

Wichtig ist, dass beide Parteien – auch wenn nur eine der Mandant ist – ein Vertrauensverhältnis zum Anwalt haben. Dieser sollte idealerweise ein Fachanwalt für Familienrecht sein.

Hier lässt sich fast die Hälfte der Scheidungskosten einsparen.

Der Ehevertrag als „Versicherung“

Einen Ehevertrag zu schließen, ist heute nichts Ungewöhnliches mehr. Wohl dem, der im Falle einer Ehescheidung auf diese Weise vorgesorgt hat. Die Scheidungsfolgen sind damit verbindlich geregelt. (siehe auch Scheidungsfolgenvereinbarung)

Es mag dem, der „in guten wie in schlechten Zeiten“ geloben will, unredlich vorkommen, gleichzeitig einen Ehevertrag schließen zu wollen. Aber ändert diese Absicherung für den schlimmsten Fall etwas an der Ernsthaftigkeit der Eheschließung? Nein, denn niemand, der eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abschließt, möchte einen Schaden herbeiführen.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung ohne Rechtsstreit bezeichnet man als einvernehmliche Scheidung. Wenn zwischen den Ehepartnern Einvernehmen herrscht, können die Scheidungsfolgen auch ohne vorliegenden Ehevertrag gemeinsam geregelt werden.

Als Scheidungsfolgen bezeichnet man Unterhalt (für den Ehepartner und ggfs. für gemeinsame Kinder), Güterstand (Zugewinn, Gütertrennung), das Sorgerecht für die Kinder (ein Partner oder beide), das Umgangsrecht (also wann und wie der Partner ohne Sorgerecht Kontakt zu seinen Kindern halten kann) sowie Versorgungsausgleich (die Verteilung der gemeinsam erworbenen Rentenansprüche).

Bei Gericht erübrigt sich so eine Verhandlung dieser Punkte. Es bleibt beim Termin bei sorgfältiger Vorbereitung eigentlich nur, das Urteil entgegenzunehmen.

Die streitige Scheidung

Sind die Ehepartner nicht einig über die Scheidungsfolgen geworden, wird das Gericht diese festsetzen. Hier dürfte die Beauftragung eines zweiten Anwalts der Regelfall sein. Das treibt die Scheidungskosten in die Höhe, denn die Anwaltsgebühren machen ohnehin den Großteil der Kosten aus. Müssen die Scheidungsfolgen gerichtlich geklärt werden, so gehen diese Posten zusätzlich in beide Anwaltshonorare ein. Die Höhe bemisst sich hierbei nach dem Gegenstandswert, also nach der Höhe der streitigen Beträge.

Eine Scheidung ohne Gericht und ohne Anwalt gibt es also nicht, aber eine Minimierung der Scheidungskosten ist in vielen Fällen möglich.

Titelbild: Bacho/ shutterstock.com

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