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Umgangsrecht verweigern

Das Umgangsrecht bezeichnet den Anspruch des Kindes mit seinen Eltern und bestimmten Dritten Zeit zu verbringen und besteht unabhängig vom Sorgerecht. Verweigert ein Elternteil einem Umgangsberechtigten den Kontakt zum Kind, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Darf ein Elternteil dem anderen den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht einfach unbegründet verweigern. Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird.

Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung. Auch interessant die Regelungen zum Umgangsrecht für Großeltern.

Sicherstellung des Umgangsrechts durch das Jugendamt

Ferner kann in solchen Fällen vom Jugendamt ein Umgangspfleger gestellt werden, der dafür sorgt, dass das Umgangsrecht des Vaters nicht durch die Mutter beeinträchtigt wird.

Sorgerecht? Umgangsrecht? Wie sich beide unterscheiden unter Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht.

Loyalitätspflicht der Eltern

Zwischen den Eltern besteht eine Loyalitätspflicht, wonach sie alles zu unterlassen haben, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil erschwert oder beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Lebt ein Kind bei seiner Mutter, die ständig schlecht über den umgangsberechtigten Vater redet, könnte dies bewirken, dass das Kind den Vater nicht mehr sehen will. Der Vater könnte den Vorfall dem Jugendamt melden und die Mutter müsste mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden?

Das Umgangsrecht darf nur verweigert werden, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind. Hierzu zählen u.a.:

  • Kindesmisshandlung
  • Kindesmissbrauch
  • schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem
  • Entführungsgefahr
  • Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten
  • Ansteckende Krankheiten

Wichtig: Das Umgangsrecht sollte nicht eigenmächtig verweigert werden, wenn keine Gefahr in Verzug ist. Eine Verweigerung des Umgangsrechts sollte immer mit dem Jugendamt als erste Beratungsstelle besprochen werden.

Kann das Kind den Umgang mit einem Elternteil verweigern?

Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.

In vielen Fällen stammt die Abneigung gegenüber einem Elternteil aus der Solidarität zu dem anderen Elternteil. In solchen Fällen sollte beide Eltern ihr Verhalten reflektieren und versuchen, ihr Kind aus der eventuellen Streitsituation mit dem anderen Elternteil herauszuhalten.

Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?

Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.

Bekannt sind beispielsweise Fälle, in denen das Kind einem Elternteil zuliebe keinen Umgang mit dem anderen Elternteil haben wollte oder sogar gezielt zu einer Abneigung gegen diesen anderen Elternteil erzogen wurde.

Welche Strafe droht bei Verweigerung des Umgangs?

Wird einem Umgangsberechtigten der Kontakt zum Kind unzureichend oder gar nicht begründet verweigert, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denkbar sind bei gültiger Umgangsvereinbarung ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft.

Achtung: Das Ordnungsgeld kann sich hierbei auf Summen zwischen 500 € (OLG Oldenburg, 28.07.2016, Az.: 13 WF 55/16) und 25.000 € (BGH, 19.02.2014, Az.: XII ZB 165/13) belaufen.

In manchen Fällen kann vom Jugendamt ein Umgangspfleger gestellt werden, der sicherstellt, dass das Umgangsrecht nicht etwa durch einen Elternteil beeinträchtigt wird.

Wird der Umgang kurzfristig verweigert, nachdem der Umgangsberechtigte bereits Kosten aufgewendet hatte, können sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden (OLG Köln, 04.07.2014, AZ.: 4 UF 22/13).

Alle wichtigen Informationen zur Umgangsvereinbarung sind unter Umgangsvereinbarung – Elternvereinbarung nachzulesen.

Was passiert wenn die Mutter das Umgangsrecht verweigert?

Verwehrt ein Elternteil dem anderen ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes den Umgang mit dem gemeinsamen Kind, kann dies dazu führen, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird. In manchen Fällen stellt das Jugendamt einen Umgangspfleger, der darauf achtet, dass der umgangsberechtigte Elternteil auch zu seinem Recht kommt.

Wann kann ein Umgangsrecht entzogen werden?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung oder -missbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit dem Umgangsberechtigten, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.

Kann man mich zum Umgangsrecht zwingen?

Der Umgang mit dem eigenen Kind ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient.