Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung
Trennt sich ein Paar mit gemeinsamem Kind, ist es besonders wichtig für das Kind, Kontakt zu seinen Eltern zu wahren. Häufig wohnt das Kind nach der Scheidung oder Trennung bei der Mutter, der Vater hat dann zumindest das Umgangsrecht. Das Umgangsrecht oder auch Besuchsrecht regelt den Anspruch eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern Zeit zu verbringen und umgekehrt auch das Recht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind (§ 1684 BGB).
Hinweis: Die im Folgenden beschriebenen Regelungen sind selbstverständlich auch auf die Rechte der Mutter zu beziehen, wenn das Kind nach einer Trennung beim Vater wohnt.
Inhaltsverzeichnis
Trennung: Was dürfen Väter bestimmen?
Trennen sich die Eltern eines Kindes, teilen sie sich für gewöhnlich das Sorgerecht. Das bedeutet, beide Elternteile treffen wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes (z.B. Erziehung, langfristiger Aufenthaltsort oder medizinische Eingriffe) gemeinsam.
Umgangsrecht ohne gemeinsames Sorgerecht
Hat jedoch nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, hat der Vater zumindest das Umgangsrecht. Dies gilt solange, wie der Umgang dem Kind nicht schadet. Das Umgangsrecht bleibt also für den Vater bestehen, solange ein Gericht nicht im Interesse des Kindes dagegen entscheidet.
Besteht also nur das Recht auf Umgang mit dem Kind, jedoch kein gemeinsames Sorgerecht für das Kind, darf er zwar Kontakt mit dem Kind pflegen, wichtige Entscheidungen bzgl. des Lebens des Kindes bleiben aber der Mutter überlassen.
Umgangsrecht: Wie oft dürfen Väter ihr Kind sehen?
Väter haben die Möglichkeit einer Abmachung bzw. Umgangsvereinbarung mit der Mutter, die regelt, wann und wie lange er das Kind wo sieht.
Meist entscheiden sich die Eltern für eine Regelung je nach Alter des Kindes, nach der der Vater das Kind an bestimmten Tagen in der Woche besucht oder zu sich holt. Seitens des Gesetzgebers gibt es hierbei aber keine genauen Regelungen.
Umgangsvereinbarung
In einer schriftlich festgehaltenen Umgangsvereinbarung kann im Streitfall geregelt sein, wie der Umgang zwischen Kind und einem Umgangsberechtigten stattfinden soll. Gerade Im Fall einer Trennung der Eltern, bei der nur ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist eine solche Vereinbarung sinnvoll. Die Umgangsvereinbarung sollte z.B. die folgenden Punkte beinhalten:
- An welchem Wochentag treffen sich Kind und Elternteil?
- Zu welcher Zeit und wie lange treffen sich Kind und Elternteil?
- Wie häufig treffen sich Kind und Elternteil?
- Wo treffen sich Kind und Elternteil?
- Regelungen bzgl. Urlaub und Feiertagen
- Regelungen bzgl. Übernachtungen
Unterschiedliche Regelungen für Babys und Teenager
Bei kleinen Kindern und Babys empfiehlt es sich, die Treffen kurz aber häufig zu halten. Wenn das noch kleine Kind bei der Mutter wohnt, soll es so wenigstens in der Lage sein, die Beziehung zum Vater zu festigen und sich besser an ihn zu gewöhnen.
Bei älteren Kindern und Teenagern wird häufig die Vereinbarung getroffen, dass das Kind jedes zweite Wochenende beim Vater verbringt und so seine Freizeit im Wechsel mit beiden Elternteilen verbringt.
Umgangsrecht: Vater arbeitet an Wochenenden
Wenn der Vater auf Grund seiner Arbeitszeiten nicht in der Lage ist, sein Kind am Wochenende zu sehen, müssen die Umgangszeiten diesen Umständen angepasst werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Schichtdienst. In Fällen wie diesen muss eine Abmachung zwischen beiden Elternteilen getroffen werden, die gewährleistet, dass alle Beteiligten von ihrem Umgangsrecht Gebrauch machen können.
Weihnachten und Geburtstage
Viele Eltern entscheiden sich dafür, dass das gemeinsame Kind Weihnachten und Geburtstage im jährlichen Wechsel bei den Elternteilen verbringt. So kann das Kind sowohl mit seiner Mutter als auch mit dem umgangsberechtigten Vater wichtige Erinnerungen schaffen und eine eigenständige Beziehung zu jedem Elternteil aufzubauen.
Inhaftierter Vater
Selbst inhaftierte Väter haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) geht hervor, dass eine Inhaftierung das Umgangsrecht nicht automatisch ausschließt (OLG Hamburg, 02.08.2017, Az.: 2 UF 49/16). Väter können im Gefängnis Umgang mit ihrem Kind haben, solange das Gefängnis eine entsprechende Vater-Kind-Gruppe bzw. Räumlichkeit bietet, die einen möglichst unbeschwerten Umgang zwischen beiden gewährleistet.
Umgangsrecht: Elternteil möchte keinen Umgang mit Kind
Die Rechtslage in dieser Situation ist komplex: Für beide Elternteile besteht nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch die Umgangspflicht. Allerdings sei die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltspflicht laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Urteil: BVerfG, 01.04.2008 1 BvR 1620/04) nicht dem Kindeswohl dienlich.
Gibt es im Einzelfall jedoch Hinweise darauf, dass ein erzwungener Umgang dem Kind gegenüber förderlich ist, kann der umgangsunwillige Elternteil dazu rechtlich gezwungen werden, Umgang mit dem Kind zu pflegen.
Verweigerung des Umgangsrechts
Ein Elternteil darf dem anderen das Umgangsrecht nicht grundlos verweigern. Kommt es zu einer Verweigerung des Umgangsrechts, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Vater hat neue Partnerin
Hat der Vater eine neue Partnerin, darf die sorgeberechtigte Mutter dies allein nicht als Grundlage nehmen, den Kontakt zum Kind zu unterbinden. Das Umgangsrecht darf nur verweigert werden, wenn das Kindswohl gefährdet wird. Eifersucht auf die neue Partnerin ist jedoch keine hinreichende Begründung für eine Verweigerung des Kontakts. Die Mutter sollte in einem solchen Fall ihr eigenes Verhalten überdenken und ihrem Kind zuliebe an einer sinnvolleren Lösung arbeiten.
Umgangsrecht: Kind will nicht
Wenn das Kind sich weigert, den eigenen Vater zu treffen oder Zeit mit ihm zu verbringen, ändert das nichts an dessen Umgangsrecht. Enge Bezugspersonen sollten in einem solchen Fall auf das unwillige Kind einwirken und den Umgang zwischen beiden fördern.
Häufig lohnt es sich, das eigene Verhalten zu überdenken und zu reflektieren: Es kommt nicht selten vor, dass Kinder ihre Bezugspersonen oder insbesondere die Mutter schlecht über den Vater sprechen hören und der Mutter zuliebe den Kontakt mit ihm verweigern. Dies sollte möglichst vermieden werden, um dem Kind eine unvoreingenommene Meinung zu ermöglichen.
Was ist Umgangsrecht des Vaters?
Wenn sich die Eltern eines Kindes trennen, lebt das Kind danach häufig bei der Mutter. Das Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht des Vaters regelt in diesem Fall den Anspruch eines minderjährigen Kindes mit seinem Vater Zeit zu verbringen und umgekehrt auch das Recht des Vaters auf Umgang mit seinem Kind.
Wo ist das Umgangsrecht geregelt?
Die gesetzliche Grundlage bildet § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was tun wenn Umgang verweigert wird?
Grundsätzlich darf ein Elternteil dem anderen sein Umgangsrecht nicht ohne Weiteres verweigern. Wird es einem Elternteil grundlos verweigert, kann der Betroffene das Jugendamt einschalten und sich so zu seinem Recht verhelfen.