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Scheinvaterregress: Wann gezahlter Kindesunterhalt zurückgefordert werden kann

Das Wichtigste in Kürze
  • Rechtskraft vor Zahlungsstopp: Kindesunterhalt muss bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens weitergezahlt werden.
  • Rückwirkung ab Geburt: Mit Rechtskraft entfällt die rechtliche Vaterschaft rückwirkend ab der Geburt des Kindes.
  • Regress nur gegen den leiblichen Vater: Eine Rückforderung ist in der Praxis nur gegenüber dem biologischen Vater möglich.
  • Keine Auskunftspflicht der Mutter: Die Mutter muss dem Scheinvater die Identität des leiblichen Vaters nicht offenlegen.

Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr. Doch was, wenn sich später herausstellt, dass man gar nicht der biologische Vater ist? Im Volksmund spricht man in diesen Fällen von einem „Kuckuckskind“. Eine solche Situation ist nicht nur sehr schmerzhaft für die Beteiligten, sondern kann auch aus finanzieller Sicht sehr ärgerlich sein. Wie lässt sich Scheinvaterregress durchsetzen? Kann der gehörnte Scheinvater den gezahlten Kindesunterhalt zurückfordern?

Wer gilt rechtlich als Vater – und warum das entscheidend ist

Als rechtlicher Vater gilt gemäß § 1592 BGB derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war bzw. die Vaterschaft anerkannt hat. Ist ein Mann also verheiratet und die Frau bekommt während der Ehe ein Kind, gilt der Ehemann vor dem Gesetz automatisch als Vater und ist dem Kind gegenüber auch unterhaltspflichtig.

Unterhalt trotz falscher Vaterschaft: Wann eine Rückforderung überhaupt möglich ist

Bevor Kindesunterhalt zurückgefordert werden kann, muss zunächst in einem Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600 BGB festgestellt werden, dass der Scheinvater nicht der rechtliche Vater des Kindes ist. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest.

Ein negativer Vaterschaftstest allein berechtigt jedoch nicht dazu, laufende Unterhaltszahlungen sofort einzustellen, dies ist erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zulässig.

Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entfällt die rechtliche Vaterschaft des Scheinvaters rückwirkend ab der Geburt des Kindes, Unterhaltsansprüche gegen ihn bestehen von Beginn an nicht.

Scheinvaterregress: Wie bereits gezahlter Unterhalt zurückgeholt werden kann

Im Anschluss an das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft kann der Scheinvater ein Unterhaltsregressverfahren beim Familiengericht anstreben, um den gezahlten Unterhalt zurückzuerhalten (BGH, XII ZR 194/09).

Zu beachten ist hierbei auch, dass der Scheinvater grundsätzlich in der Beweis- und Darlegungspflicht ist. Er muss also nachweisen können, wann und in welcher Höhe er Unterhalt gezahlt hat (BGH, Az.: XII ZB 385/17).

Ein Scheinvaterregressverfahren kann nur nach einer rechtskräftigen Anfechtung der Vaterschaft erfolgen.

Warum Mutter und Kind in der Regel nicht haften

Es ist nicht sinnvoll, den zu Unrecht gezahlten Kindesunterhalt von der Mutter zurückzufordern. Die untreue (Ehe-)Frau kann sich in einem solchen Fall darauf berufen, die gezahlten Alimente bereits ausgegeben zu haben (§ 818 Abs.3 BGB). Außerdem ist sie dem Scheinvater gegenüber nicht schadenersatzpflichtig.

Unterhalt vom Kind zurückfordern verspricht in der Praxis auch selten Erfolg. Unterhaltszahlungen erfolgen zur Deckung laufender Kosten und nicht zur Bereicherung, daher können sie in diesem Fall nicht vom Begünstigten zurückgefordert werden.

Rückforderung nur gegenüber dem leiblichen Vater – und wann das scheitert

Der bereits gezahlte Unterhalt kann in der Praxis nur vom leiblichen Vater zurückgefordert werden (§ 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB). Dies ist allerdings nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Scheinvater kennt die Identität des biologischen Vaters
  • Die Mutter erteilt freiwillig Auskunft über die Identität des biologischen Vaters
  • Der Scheinvater erhält vom Kind Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters
  • Der Scheinvater strebt ein Scheinvaterregressverfahren gegen den biologischen Vater an, im Zuge dessen ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest erfolgt

Warum die Mutter nicht zur Auskunft verpflichtet ist

Die Mutter ist nicht verpflichtet, dem Scheinvater Auskunft über die Identität des biologischen Vaters zu erteilen, das urteilte das Bundesverfassungsgericht 2015 (Az.:1 BvR 472/14). Lediglich gegenüber dem Kind muss die Mutter sich zur Identität des Vaters bekennen (§ 1600d BGB)

Weigert sich die Mutter also dem Scheinvater die Identität des biologischen Vaters preiszugeben und er auch sonst keine Anhaltspunkte bzgl. der personenbezogenen Daten des Vaters hat, können keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

Die Regressansprüche des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater verfallen, wenn der biologische Vater mit der Zahlung nachweislich überfordert wäre.

Scheinvaterregress: Wann der Anspruch verjährt

Der Anspruch auf Scheinvaterregress unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anfechtung der Vaterschaft rechtskräftig abgeschlossen ist und der Scheinvater Kenntnis von der Identität des leiblichen Vaters hat. Der Scheinvater muss den Regress daher innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Vaterschaftsanfechtung geltend machen.

Häufige Fragen zum Scheinvaterregress

Kann man den Kindesunterhalt sofort einstellen, wenn ein Vaterschaftstest negativ ist?

Nein. Ein negativer Vaterschaftstest allein berechtigt nicht dazu, die Unterhaltszahlungen sofort zu beenden. Der Kindesunterhalt muss bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Vaterschaft weitergezahlt werden.

Ab wann entfällt die Unterhaltspflicht des Scheinvaters?

Die Unterhaltspflicht endet erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zur Vaterschaftsanfechtung. Die Aufhebung wirkt jedoch rückwirkend ab der Geburt des Kindes.

Muss die Mutter den leiblichen Vater benennen?

Nein. Die Mutter ist dem Scheinvater gegenüber nicht verpflichtet, die Identität des leiblichen Vaters offenzulegen. Eine Auskunftspflicht besteht nur gegenüber dem Kind selbst.

Wie lange kann ein Scheinvater den Unterhalt zurückfordern?

Der Anspruch auf Scheinvaterregress verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Vaterschaftsanfechtung rechtskräftig abgeschlossen ist und der Scheinvater Kenntnis von der Identität des leiblichen Vaters hat.