Mit unserem Unterhaltsrechner für 2025 und 2026 und früheren Fassungen der Düsseldorfer Tabelle können Sie online die Berechnung des Kindesunterhalts vornehmen. Darüber hinaus bietet unsere Rechner die Möglichkeit, auch die Höhe von z. B. Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt zu ermitteln.
Inhaltsverzeichnis
Kindesunterhalt berechnen – Erhöhung zum 01.01.2026
Die offizielle Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde am 02.12.2025 veröffentlicht. Die Werte basieren auf der siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 204 I Nr. 359) die ab dem 01.01.2026 gelten. Der Mindestunterhalt stieg nach dieser Verordnung zum Jahreswechsel um durchschnittlich 0,83 Prozent.
Unter Düsseldorfer Tabelle finden Sie sowohl die aktuelle als auch die vergangene Unterhaltstabelle.
Unterhaltsrechner
Je nachdem, welchen Unterhalt Sie errechnen möchten, müssen Sie zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen in den Rechner eingeben. Von diesem Nettoeinkommen werden im Rechner-Tool noch automatisch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro).
Sollten Sie höhere berufsbedingte Aufwendungen haben, so tragen Sie diese bitte in das Feld ein. womit anschließend vom verminderten Betrag gerechnet wird. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und werden im Unterhaltsrechner nicht daraufhin geprüft. Auch Schulden sind vom Einkommen abzuziehen. Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Rechner.
Lesen Sie Informationen zur Unterhaltsberechnung
Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts
Die Grundlage zur Ermittlung des Kindesunterhalts bietet als Richtschnur die Düsseldorfer Tabelle. Um einen Überblick über die erste Einkommensstufe zu erhalten, hier ein Auszug:
gültig ab 01.01.2026
| NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € | ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € | BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | AB 18 | |||
| 1. | bis 1.900 | 482 | 554 | 649 | 693 | 1.200/ 1.450 |
gültig ab 01.01.2025
| NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € | ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € | BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | AB 18 | |||
| 1. | bis 1.900 | 482 | 554 | 649 | 693 | 1.200/ 1.450 |
Wie wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Von diesen Beträgen wird bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte und bei Volljährigen voll in Abzug gebracht. Die Kindergeldanrechnung funktioniert im Unterhaltsrechner automatisch und muss nicht gesondert nachgeholt werden.
Seit 2023 erhalten alle Kinder einheitlich das Kindergeld in gleicher Höhe, da es keine Unterscheidung mehr nach Anzahl der Kinder gibt. Für 2024 beträgt das Kindergeld 250 Euro und für 2025 liegt der monatliche Betrag bei 255 Euro. Obwohl die Kindergrundsicherung zunächst nicht weiter von der Politik verfolgt wird, wie das Familienministerium bekannt gab, bleibt der Kinder Sofortzuschlag bestehen und erhöht sich von 20 Euro auf 25 Euro ab 2025.
| Kindergeld | ab 01.01.2026 | bis 31.12.2025 |
|---|---|---|
| je Kind | 259 Euro | 255 Euro |
Weitere Unterhaltsberechnungen
Mit dem Unterhaltsrechner können Sie nicht nur Kindesunterhalt berechnen, sondern auch weiteren Unterhalt berechnen:
Dies ist auch der Grund, weshalb das Einkommen des Unterhaltsgläubigers abgefragt wird. Zugrunde gelegt wird dabei die Anwendung der 45%-Methode des Differenzeinkommens zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsempfänger. Die sog. 3/7-Methode galt noch bis Ende 2021.
Um für volljährige Kinder Kindesunterhalt berechnen zu können, wird zusätzlich das Nettoeinkommen des Unterhaltsempfängers benötigt, da ab Eintreten der Volljährigkeit beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet sind und sich den errechneten Barunterhalt im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander teilen müssen.
Komplexe Berechnungsabläufe
Bei der Berechnung des Unterhalts gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Zum einen die Rangfolge – minderjährige sowie privilegiert volljährige Kinder sind stets an erster Stelle zu bedienen, vor Ehegatten/ erziehenden Elternteilen und nicht privilegierten Volljährigen.
Selbstbehalt zur Sicherung des Existenzminimums
Zudem müssen die verschiedenen Selbstbehalte berücksichtigt werden, die sich ebenfalls nach der Rangordnung des Unterhaltsbedürftigen richten. Diese Werte bilden die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und sollen das Existenzminimum sichern. Diese Werte werden automatisch im Unterhaltsrechner berücksichtigt.
Ohne vollen Unterhalt kommt es zum Mangelfall
Je nach Höhe des Einkommens und Anzahl der Kinder kann es also durchaus passieren, dass nach der Erfüllung der Unterhaltspflicht für die Kinder kein weiterer Unterhalt mehr gezahlt werden kann, da sonst der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen unterschritten würde.
Können nicht alle Unterhaltsberechtigten mangels Einkommen mit dem vollen Unterhalt versorgt werden, erfolgt eine quotenmäßige Verteilung (Mangelfallrechnung).
Beispiel zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall
Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 2.090 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2026 folgende Unterhaltsbeträge ergeben:
- Kind (16 Jahre): 523,50 €
- Kind (11 Jahre): 428,50 €
In der Summe müsste der Vater also 952 € Kindesunterhalt (Zahlbetrag) zahlen. Zieht man nun diese 952 € von den 2.090 € Einkommen ab, so würde sein Selbstbehalt von 1.450 € unterschritten, da lediglich 1.138 € übrig blieben. Aus diesem Grund muss auf die Verteilungsmasse des Einkommens zurückgegriffen werden, die in diesem Fall bei 640 € liegt (2.090 € – 1.450 €). Diese Verteilungsmasse wird nun ins Verhältnis zum vollen Kindesunterhalt gesetzt, also 640 € / 952 € = 0,67. Diese 0,67 ist nun die Quote, mit der Unterhalt gezahlt wird, folglich 1. Kind 523,50 € * 0,68 = 350,75 € und 2. Kind 428,50 € * 0,68 = 287,10 €.
Mehr dazu unter Mangelfallberechnung
Mindestunterhalt beachten
Möchten Sie den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind berechnen, ist zu beachten, dass es einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt. In gleicher Höhe wird auch der Unterhaltsvorschuss erbracht, wenn der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
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