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Unterhaltsvorschuss: Bis zu 394 Euro für 16- und 17-Jährige stehen auf der Kippe

Die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses ist in der Koalition offen umstritten. Bundesfamilienministerin Karin Prien will die Leistung künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen. Für 16- und 17-Jährige geht es derzeit um bis zu 394 Euro im Monat. Das SPD-Präsidium hat die Absenkung am 17. August 2026 ausdrücklich abgelehnt und fordert stattdessen einen schärferen Rückgriff bei Unterhaltssäumigen. Beschlossen ist die Kürzung nicht.

SPD stellt sich gegen die Altersgrenze von 16 Jahren

Prien hatte im Juli angekündigt, ihren Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses in die Regierungsabstimmung zu geben. Kernpunkt ist eine neue Altersgrenze: Statt bis zur Volljährigkeit soll der staatliche Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt werden.

Nach Angaben des Familienministeriums gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio wären davon rund 80.000 Kinder betroffen. Prien bezifferte die mögliche Entlastung des Bundeshaushalts auf 245 Millionen Euro. Sie begründet den Vorstoß mit den stark gestiegenen Ausgaben und damit, dass Alleinerziehende mit älteren Kindern grundsätzlich eher einer Vollzeittätigkeit nachgehen könnten. Wo das Einkommen trotzdem nicht reicht, verweist sie auf die Grundsicherung.

Genau an der Altersgrenze entzündet sich nun der Koalitionsstreit. Das SPD-Präsidium lehnt in seinem Beschluss vom 17. August eine Absenkung von 18 auf 16 Jahre ausdrücklich ab. Die Partei akzeptiert zwar, dass der Unterhaltsvorschuss reformiert werden soll. Einsparungen sollen aber vor allem durch einen besseren Rückgriff auf säumige Unterhaltspflichtige erreicht werden.

Für 12- bis 17-Jährige sind 2026 bis zu 394 Euro vorgesehen

An der aktuellen Rechtslage hat der Streit zunächst nichts geändert. Der Unterhaltsvorschuss kann weiterhin bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Das Familienministerium weist für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 2026 bis zu 394 Euro im Monat aus.

Der Höchstbetrag ist nicht mit dem Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle gleichzusetzen. Beim Unterhaltsvorschuss werden vom gesetzlichen Mindestunterhalt der Altersstufe von 653 Euro die vollen 259 Euro Kindergeld abgezogen. Daraus ergeben sich 394 Euro. Andere Unterhaltszahlungen oder bestimmte eigene Einkünfte des Kindes können den Vorschuss mindern.

Der Unterhaltsvorschuss bemisst sich am gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes und wird jährlich zusammen mit der Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Für die Altersgruppe ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. Ein Anspruch besteht grundsätzlich, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient. Wer aktuell 16 oder 17 Jahre alt wird, verliert den Unterhaltsvorschuss deshalb nicht allein wegen des Geburtstags. Dafür wäre zunächst eine Gesetzesänderung nötig.

SPD will stärker an Unterhaltsschulden heran

Der SPD-Beschluss setzt an einer anderen Stelle an. Nach Angaben der Partei holt der Staat derzeit nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Unterhaltsvorschüsse von Unterhaltspflichtigen zurück. Diese Quote soll steigen.

Dazu fordert die SPD unter anderem längere Fristen für staatliche Rückforderungen. Außerdem sollen Pfändungsfreigrenzen anders ausgestaltet werden, damit Unterhaltspflichtige nicht zu schnell als zahlungsunfähig gelten. Das Existenzminimum soll ausdrücklich gewahrt bleiben.

Noch weiter geht der Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage für Meldungen von Unterhaltsschulden an die SCHUFA zu schaffen. Auch § 170 StGB zur Verletzung der Unterhaltspflicht soll nach dem Willen der SPD geändert werden. Der Beschluss nennt unter anderem die Streichung der sogenannten Gefährdungsklausel und eine Umkehr der Beweislast zulasten des Unterhaltsschuldners. Zusätzlich verlangt die SPD schnellere Kontopfändungen, einen besseren digitalen Datenaustausch zwischen Behörden und stärker zentralisierte Rückgriffsstellen in den Ländern.

Keiner dieser Punkte ist bereits geltendes Recht. Es handelt sich um Forderungen der SPD für die weitere Reform.

Der Streit entscheidet über das Sicherheitsnetz für zwei Jahrgänge

Der Unterschied zwischen beiden Ansätzen ist erheblich. Priens Modell würde 16- und 17-Jährige aus dem Unterhaltsvorschuss herausnehmen. Die SPD will die Altersgrenze bei 18 Jahren belassen und stattdessen stärker versuchen, ausgezahltes Geld von leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen zurückzuholen.

Dabei bleibt ein Punkt leicht missverständlich: Der Unterhaltsvorschuss ersetzt nicht die zivilrechtliche Unterhaltspflicht. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig, springt der Staat unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst ein. Soweit der andere Elternteil leistungsfähig ist, kann der Staat das Geld zurückfordern. Würde die Altersgrenze tatsächlich auf 16 Jahre sinken, würde damit nicht automatisch der Kindesunterhalt entfallen. Es würde lediglich der staatliche Vorschuss für diese Altersgruppe wegfallen.

Für Alleinerziehende mit 16- oder 17-jährigen Kindern gilt deshalb vorerst die bestehende Regelung weiter. Politisch ist die Kürzung seit dem SPD-Beschluss vom 17. August deutlich umkämpfter als noch nach Priens Ankündigung im Juli. Der nächste entscheidende Schritt ist, ob die Koalition einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegt und welche Altersgrenze darin tatsächlich steht.