Auch bei einer Scheidung im Ausland kann der Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen anschließend in Deutschland durchgeführt werden.
Voraussetzungen Versorgungsausgleich nach Scheidung im Ausland
Um den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung im Ausland in Deutschland durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Ehegatte ist Deutscher bzw. war dies zum Zeitpunkt der Eheschließung
- Einer der Partner hat deutsche Rentenanwartschaften erworben
- Das Scheidungsland führt keinen Versorgungsausgleich durch
- Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht grob unbillig nach § 27 VersAusglG
Versorgungsausgleich in Deutschland beantragen
Ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs erwünscht und werden die o. g. Voraussetzungen erfüllt, kann das Versorgungsausgleichsverfahren in Deutschland beantragt werden. Das deutsche Familiengericht darf den Versorgungsausgleich nicht automatisch durchführen, sodass mindestens ein Ehegatte die Durchführung beantragen muss.
Leben beide Ehegatten im Ausland, kann/muss der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs beim Amtsgericht Schöneberg gestellt werden:
Amtsgericht Schöneberg
– Familiengericht –
Grunewaldstraße 66 – 67
10823 Berlin
Wenn einer der Partner in Deutschland lebt, kann der Antrag beim zuständigen Familiengericht des Wohnortes gestellt werden.
Versorgungsausgleich nur mit anerkannter Auslandsscheidung möglich
Nachdem der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs beim Gericht eingegangen ist, muss es erst einmal prüfen, ob das ausländische Scheidungsurteil auch in Deutschland anerkannt werden kann.
Wurde die Ehe in der EU (außer Dänemark) geschieden, wird sie i. d. R. auch in Deutschland anerkannt.
In allen anderen Ländern und Staaten gilt: Wenn beide Ehegatten nicht ausschließlich Staatsangehörige des Landes sind, in dem die Scheidung durchgeführt wurde, kann es sein, dass die Scheidung erst noch nach § 107 FamFG bei der zuständigen Landesjustizverwaltung (des Bundeslandes, indem der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat) oder dem zuständigen Oberlandesgericht (Senatsverwaltung für Justiz) anerkannt werden muss.
So funktioniert das Versorgungsausgleichsverfahren
Wie das Familiengericht den Versorgungsausgleich im Anschluss durchführt, erfahren Sie unter Versorgungsausgleichsverfahren.
Versorgungsausgleich mit ausländischen Anwartschaften
Auch, wenn das deutsche Familiengericht auf Antrag über den Versorgungsausgleich nach einer im Ausland vollzogenen Scheidung entscheiden wird, muss beachtet werden, dass ein deutsches Familiengericht keine Ausländischen Anwartschaften in öffentlich-rechtlicher Form übertragen oder begründen darf. Einzige Ausnahme: Der ausländische Versorgungsträger stimmt der Übertragung zu.
Ohne eine ausdrückliche Zustimmung kann der Versorgungsausgleich nur im schuldrechtlichen Sinne vorgenommen werden. Das Familiengericht wird in einem solchen Fall anordnen, dass der Ausgleichsverpflichtete, sobald er die Rente bezieht, einen hälftigen Anteil der ausländischen Anwartschaften an den berechtigten Partner auszahlen muss. Alternativ kann auch eine andere einvernehmliche Regelung getroffen werden.
Beispiel:
- Herr Muster hat während der Ehe in England gearbeitet und dort Rentenanwartschaften aufgebaut.
- Seine Ehefrau hat immer in Deutschland gearbeitet und Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut.
- Im Rahmen des Versorgungsausgleichs beschließt das deutsche Familiengericht, dass die Eheleute gegenseitig einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vornehmen müssen.
- Wenn Herr Muster das Rentenalter erreicht hat, muss er Frau Muster die Hälfte der englischen Anwartschaften auszahlen.
- Gleichzeitig wird Frau Muster ihrem Ex-Mann im Rentenalter die Hälfte der deutschen Rentenanwartschaften auszahlen.
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