Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht

Mutter spielt mit einem Kleinkind

Der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht besteht maßgeblich darin, dass ein Sorgeberechtigter das Recht und die Pflicht hat, wichtige Entscheidungen bzgl. der Lebensführung des Kindes zu treffen. Ein Umgangsberechtigter hat lediglich das Recht, Kontakt zu dem Kind zu pflegen.

Sorge- und Umgangsrecht: Die wichtigsten Unterschiede

Weitere bedeutende Unterschiede zwischen Sorge- und Umgangsrecht sind nachfolgend in einer Tabelle dargestellt:

SorgerechtUmgangsrecht
InhaltPersonen- und Vermögenssorge eines KindesKontaktpflege zwischen Kind und Umgangsberechtigten
ZweckPflege, Versorgung und Erziehung eines KindesFestigung der Bindung zwischen Kind und Umgangsberechtigten
InhaberIn der Regel Mutter und VaterIn der Regel Mutter, Vater und Dritte, z.B. Großeltern und volljährige Geschwister
GesetzgebungKlar geregelt in § 1626 BGBKeine klare Regelung nach § 1684 BGB

Während ein Sorgeberechtigter also die Pflege, Versorgung und Verantwortung für das Kind übernimmt, hat ein Umgangsberechtigter zunächst einmal nur das Recht, das Kind zu sehen oder auf andere Weisen (Handy, E-Mail, Postweg etc.) Kontakt zu halten.

Hinzu kommt, dass das Sorgerecht vom Gesetzgeber klar geregelt ist ( § 1626 BGB). Das Umgangsrecht ist jedoch nicht klar abgesteckt und bedarf einer individuellen Absprache mit dem Sorgeberechtigten. Kommt es seitens eines Sorgeberechtigten zu einer Verweigerung des Umgangsrecht, kann auch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen werden.

Gemeinsamkeiten von Sorgerecht und Umgangsrecht

Eine wichtige Gemeinsamkeit des Sorge- und Umgangsrecht liegt darin, das Kindeswohl zu fördern und zu wahren. Sieht das Familiengericht das Kindeswohl gefährdet, kann einer Person das Sorge-und Umgangsrecht entzogen oder eingeschränkt werden.

Wichtig: Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. Ein leiblicher Elternteil hat immer das Umgangsrecht mit dem Kind und umgekehrt, sofern es das Kindswohl nicht gefährdet. Dies hängt nicht davon ab, ob der Elternteil sorgeberechtigt ist.

Titelbild: Evgeny Atamanenko/ shutterstock.com

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