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Scheidungsfolgen – Konsequenzen einer Scheidung

Eine Scheidung hat nicht nur psychologische Folgen für alle Beteiligten. Sie betrifft alle Bereiche des bisherigen gemeinsamen Lebens. Alles, was bisher gemeinsam angeschafft, gemeinsam finanziert oder gemeinsam abgesichert wurde, muss jetzt aufgeteilt werden. Nicht selten ergeben sich daraus Streitigkeiten, die bei Unterhalt und Vermögen anfangen und beim Besuchsrecht für die Kinder aufhören.

Da haben Sie über Jahre Vermögen gebildet, vielleicht jeden Euro in das Haus gesteckt, an die Altersvorsorge gedacht und jetzt das. Gerade bei gemeinsam gebildetem Vermögen stellt sich nach einer Scheidung immer die Frage: wer bekommt was?

Vermögensausgleich

Der Vermögensausgleich wird häufig auch Zugewinnausgleich genannt. Prinzipiell geht man davon aus, dass mindestens einer der Ehepartner im Laufe der Ehe etwas hinzugewonnen hat. Er hat Vermögen gebildet oder anders gesagt: Am Ende der Ehe ist er reicher als am Anfang.

Beide Eheleute sollen hälftig profitieren

Nun nimmt der Gesetzgeber an, dass grundsätzlich beide Eheleute zur Hälfte am Vermögenszuwachs beteiligt waren und davon nun auch zur Hälfte profitieren sollten. Deshalb lautet die Berechnungsformel hier auch Vermögenszuwachs geteilt durch zwei.

Grundsätzlich Privatsache

Grundsätzlich gehört der Vermögensausgleich in den privaten Raum, das Gericht schaltet sich in diesem Punkt erst ein, wenn es mittels einer Klage angerufen wird. Auf jeden Fall ist eine außergerichtliche Einigung darüber sehr empfehlenswert, da sonst die Gebühren für Gericht und Anwalt die Scheidungskosten in die Höhe schnellen lassen und zudem das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen.

Eigenheim oder Wohnung

Bei einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus müssen viele Dinge geregelt werden, damit alles möglichst friedlich abläuft. Zunächst einmal sollte geklärt werden, was nach der Scheidung aus der Wohnung oder dem Haus wird.

Ist der Mietvertrag von der Scheidung betroffen? Wer zieht aus? Zieht überhaupt jemand aus? Und wer kommt für laufende Miete und laufende Kredite auf? Diese Fragen gilt es frühzeitig zu beantworten, ebenso wie die Frage nach den Eigentumsverhältnissen beim Hausrat.

Hausrat

Beim Hausrat sollte man zwischen dem Alleineigentum der Ehegatten, gemeinsamem Eigentum und dem Eigentum Dritter unterscheiden. Bei Alleineigentum einer Sache ist die Entscheidung klar: der Eigentümer behält die Sache. Gemeinsam angeschaffte Sachen stehen im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten. Hier müssen Lösungswege gefunden werden und meist entsteht an dieser Stelle der größte Streit.

Als Faustregel gilt: Gegenstände, die für den angemessenen Lebensbedarf der Familie angeschafft wurden (egal von wem), gelten als gemeinsames Eigentum. Luxusgegenstände sind Alleineigentum des Ehegatten, der sie angeschafft hat.

Schulden

Ebenso wie beim Hausrat muss auch bei Schulden unterschieden werden zwischen gemeinsamen Schulden der Ehegatten und Schulden, für die nur ein Ehegatte einstehen muss.

Grundsätzlich gilt: Schulden sind nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung verpflichtet haben. Für private Schulden eines Ehegatten haftet der andere nicht automatisch mit.

Konto und Steuererklärung

Wie auch bei Schulden und Hausrat spielt bei den Bankgeschäften eines Ehepaares eine große Rolle, auf wessen Namen das Girokonto läuft, also wer den Vertrag mit der Bank abgeschlossen hat. Oft kommt Streit darüber auf, wer für ein Minus auf dem Konto haftet oder ob man das gemeinsame Konto kurz vor bzw. während der Scheidung einfach so leer räumen darf.

Prinzipiell gilt in einem solchen Fall: Räumt ein Ehegatte mehr als die Hälfte des Geldes vom gemeinsamen Konto ab, muss er die Differenz zurückzahlen.

Daneben sollte sich jeder auch darüber im Klaren sein, dass eine Scheidung Einfluss auf die Steuerklasse, die Veranlagung bei der Steuererklärung, Kindergeld und –freibeträge, die Unterhaltspflicht usw. hat. Hier gilt es, die entsprechenden Ansprechpartner rechtzeitig zu informieren, um späteren Nachzahlungsforderungen entgegen zu wirken.

Welche Folgen hat eine Scheidung für die Kinder?

Kinder egal welchen Alters leiden meist sehr unter der Scheidung der Eltern. Oft geben sie sich die Schuld am Verhalten der Eltern, entwickeln Ängste und Schuldgefühle. Sie brauchen in der für alle schwierigen Umstellungszeit besonders viel Aufmerksamkeit und offene Gespräche. Vermeiden Sie es in jedem Fall, vom Ex-Partner vor dem Kind schlecht zu reden.

Wohlbefinden von Scheidungskindern

Aber nicht nur auf die Psyche von Scheidungskindern sollte geachtet werden, wenn es zu einer Scheidung kommt. Wichtig ist vor allem sein Wohlbefinden. Und wenn es sich bei Papis neuer Freundin oder Mamis neuem Freund nicht wohl fühlt, sollte das akzeptiert werden.

Viel Feingefühl gefordert

Das Sorgerecht bzw. Umgangsrech gibt wohl den meisten Familien zu denken, die sich scheiden lassen. Es ist schwer, das richtige Maß zu finden und erfordert viel Feingefühl und wenn nötig auch die Hilfe eines Experten.

Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, wo das Scheidungskind oder die Scheidungskinder bleiben sollen, kann nur ein Gericht zum Wohle des Kindes entscheiden. Gerichte nehmen die Frage des Sorge- und Umgangsrechts aber erst auf Antrag in den Verhandlungskatalog auf.

Unterhalt und finanzielle Absicherung

Ebenso wichtig wie das Sorgerecht und Umgangsrecht ist die finanzielle Absicherung des Kindes. Die Frage nach dem Kindesunterhalt hat aber schon so manche, eigentlich harmonisch verlaufende, Scheidung getrübt.

Auch wer zukünftig das Kindergeld erhält muss geklärt werden, wer Freibeträge geltend machen darf usw. Was die meisten vergessen ist auch: welchen Namen soll das Kind weiterhin tragen?

Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für das Kind/ Kinder zu leisten oder unterbleiben die Zahlungen aus anderen Gründen, kann der erziehende Elternteil einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen. Besonders gegenüber Minderjährigen haben Eltern eine gesteigerte Unterhaltspflicht, um deren Lebensunterhalt zu sichern.

Namensänderung nach der Scheidung

Nach einer Scheidung stellt sich oft die Frage nach dem Nachnamen des Ex-Ehegatten bzw. der Kinder. Natürlich ist es möglich, den bei der Hochzeit angenommenen Namen weiterhin zu tragen. Ein geschiedener Ehegatte kann nach einer Scheidung aber auch seinen alten Namen wieder annehmen, relativ problemlos sogar, mit einer Namensänderung. Notwendig dafür ist lediglich das Scheidungsurteil. Damit geht man zum zuständigen Standesamt und lässt die Namensänderung vornehmen. Sie ist erst mit einer rechtsgültigen Scheidung durchführbar.

Namensänderung gemeinsamer Kinder schwierig

Schon schwieriger wird es bei Kindern: ihren Namen kann man auch nach einer Scheidung nur mit Einwilligung beider Elternteile ändern. Ausnahme: wenn der geschiedene Ehegatte erneut heiratet, kann das Familiengericht die Einwilligung des geschiedenen Ehegatten ersetzen.

Welche Folgen hat eine Scheidung?

Eine Scheidung hat weitreichende Folgen, das gemeinsame Leben endet und eine Menge Fragen müssen geklärt werden. Dabei geht es um gemeinsames Vermögen, Haus, Wohnung & Hausrat sowie Kontoführung, Steuern und Namensänderung. Sind Kinder vorhanden müssen Kindesunterhalt und Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden.

Wie erleben Kinder die Trennung?

Kinder entwickeln durch eine Trennung der Eltern oft Ängste und Schuldgefühle, denn oft geben sie sich selbst die Schuld am Verhalten ihrer Eltern. Eltern sollten in dieser Umstellungszeit besonders offen, aufmerksam und feinfühlig mit ihren Kindern umgehen und den Ex-Partner auf gar keinen Fall schlechtreden!