Als Scheidungsunterlagen oder auch Scheidungspapiere bezeichnet man die Dokumente, die ein Anwalt von seinem Mandanten benötigt, um die Scheidung einzureichen.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf einer Scheidung
Anwaltliche Vollmacht
Bevor ein Anwalt den Scheidungsantrag formulieren kann, benötigt er die vom Mandaten unterzeichnete anwaltliche Vollmacht.
Scheidungsantrag
Der Scheidungsantrag steht am Anfang jedes Scheidungsverfahrens. Die rechtlichen Grundlagen bilden für den Antrag bilden § 1564 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 121 ff Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Dieses Dokument muss von einem Anwalt der Noch-Ehegatten formuliert und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Die Scheidungswilligen können den Antrag nicht selbst abgeben. Im Scheidungsantrag ist unter anderem Folgendes festgehalten:
- Persönliche Daten der Eheleute (Namen, Adresse etc.)
- Letzte gemeinsame Adresse
- Trennungsdatum
- Vorläufiger Verfahrenswert
- Scheidungswunsch
Erhält das Gericht den Antrag eines Ehegatten auf Scheidung, stellt es ihn dem anderen Ehegatten zu. Nach dessen Zustimmung wird das Scheidungsverfahren in die Wege geleitet.
Wichtig: Der Scheidungsantrag kann nur in Härtefällen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.
Heiratsurkunde
Dem Scheidungsantrag muss eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde der Scheidungswilligen beigefügt werden. Die Urkunde dient als Beleg dafür, dass die zu scheidende Ehe überhaupt besteht und beinhaltet eine Vielzahl an für die Scheidung relevanten Informationen wie:
- Namen der Ehegatten,
- Hochzeitsdatum,
- Ort der Eheschließung und
- Heiratsregisternummer.
Die Heiratsurkunde findet sich im Familienstammbuch. Im Stammbuch werden alle Personenstandsurkunden der Familie, wie Sterbe-, Geburts- oder Eheurkunden aufbewahrt.
Geburtsurkunden der Kinder
Hat das Noch-Ehepaar gemeinsame Kinder muss dem Scheidungsantrag außerdem eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden beigefügt werden. Unterhaltspflichtige Kinder werden bei der Errechnung des Streitwertes berücksichtigt und mit jeweils 250 Euro mit dem Einkommen der Ehepartner verrechnet.
Ehevertrag
Besteht ein Ehevertrag zwischen den Scheidungswilligen, muss eine Kopie davon dem Anwalt übermittelt werden. Eheverträge werden vor oder während der Ehe aufgesetzt und bieten die Grundlage für eine schnelle und unkomplizierte Scheidung. Fragen zu Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und ggf. Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Unterhalt sind im Ehevertrag bereits abgehandelt und müssen nicht mehr während des Scheidungsverfahrens geklärt werden. Auf diese Weise kann Zeit und Geld gespart werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Ähnlich wie der Ehevertrag regelt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung Fragen zur Aufteilung des Vermögens, Zugewinnausgleich und Sorgerecht. Im Gegensatz zum Ehevertrag wird sie allerdings erst im Falle einer Ehescheidung aufgesetzt. Eine Kopie der Scheidungsfolgenvereinbarung ist ggf. ebenfalls dem Anwalt auszuhändigen, damit er sie bei Gericht mit dem Scheidungsantrag einreichen kann.
Unterlagen für den Versorgungsausgleich
Die Unterlagen für den Versorgungsausgleich werden zwar nicht zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, sind aber elementarer Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Nach Eingang des Scheidungsantrages bei Gericht erhalten die Ehepartner ein Formular, indem sie ihre Renten und Rentenanwartschaften offen darlegen sollen. Auf Basis dieses Fragebogens erfolgt dann der Versorgungsausgleich. Das Gericht kann keinen Scheidungstermin ansetzen, wenn die Formulare nicht vorliegen.
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Scheidungen sind zeitintensiv und vor allem teuer. Wer sich scheiden lassen möchte, allerdings nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung wird zusammen mit den Unterlagen für den Versorgungsausgleich vom Anwalt bei Gericht eingereicht.
Wofür benötigt man einen Scheidungsantrag?
Der Scheidungsantrag setzt das Scheidungsverfahren in Gang.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Scheidungsantrag sind u.a. die Heiratsurkunde, evtl. Geburtsurkunden der Kinder, evtl. Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung beizulegen.