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Privilegierte volljährige Kinder beim Unterhalt

Grundsätzlich stehen minderjährige Kinder beim Unterhalt an erster Stelle. Ihnen gegenüber ist also vorrangig der Unterhaltsanspruch zu erfüllen. Volljährige Kinder sind in der Rangfolge an vierter Stelle, also noch nach betreuenden Elternteilen oder Ehegatten. Hintergrund ist, dass Volljährigen zugemutet werden kann, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Allerdings macht der Gesetzgeber in § 1603 Abs. 2 BGB eine Ausnahme und privilegiert volljährige Kinder insofern, dass sie mit minderjährigen Kindern in der ersten Rangfolge beim Unterhalt stehen. Wir erklären nachfolgend unter welchen Umständen volljährige Kinder privilegiert sind und was das für die Eltern genau bedeutet.

Welche Voraussetzungen für privilegierte volljährige Kinder?

Um als volljähriges Kind für die Privilegierung infrage zu kommen müssen einige Bedingungen erfüllt werden.

Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn das volljährige Kind:

  1. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat 
  2. unverheiratet ist
  3. im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
  4. sich in allgemeiner Schulausbildung befindet

Es müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein!

Der Gesetzgeber bindet diese Privilegierung von volljährigen Kindern aber auch an die Ausnahmen, dass kein anderer Verwandter vorhanden sein darf, der dem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist oder das Kind in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus dem eigenen Vermögen zu bestreiten.

Wie der Unterhalt für Kinder ab 18 Jahren generell geregelt ist kann unter Unterhalt für volljährige Kinder nachgelesen werden.

Sind privilegierte Volljährige mit minderjährigen Kindern gleichgestellt?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes in § 1603 Abs. 2 BGB sind also volljährige privilegierte Kinder gleichrangig den Minderjährigen und haben gleichermaßen einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern.

Dadurch werden sie nicht in die Lage versetzt, aufgrund der Rangfolge im Unterhaltsrecht, erst nach Abzug des Kindesunterhalts für Minderjährige zum Zuge zu kommen. Volljährige, die nämlich nicht privilegiert und damit in der 4. Rangordnung sind, haben meist den Nachteil, dass sie aufgrund des Selbstbehalts des Unterhaltsschuldners keinen oder nur sehr geringen Unterhalt mehr bekommen können.

Nach der Rechtslage für privilegierte Volljährige muss der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auf diese sowie auf minderjährige Kinder gleichmäßig verteilt werden.

Die Rangfolge ist unter Rangfolge im Unterhaltsrecht – Reihenfolge beim Unterhalt im Detail zu finden.

Wird das Kindergeld angerechnet?

Bei dem tatsächlichen Zahlbetrag ergeben sich jedoch Unterschiede. Während bei minderjährigen Kindern der Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle um das halbe Kindergeld gekürzt wird, können Unterhaltsschuldner für privilegierte volljährige Kinder den vollen Betrag des Kindergeldes abziehen.

Tipp: Wie hoch der tatsächliche Zahlungsbetrag des Unterhalts ausfällt, können Sie in der Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbeträgen ermitteln oder unseren Unterhaltsrechner nutzen.

Welche Form des Unterhalts wird ab 18 erbracht?

Mit Eintritt in die Volljährigkeit, also ab Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen rechtlich gesehen beide Elternteile den Unterhalt in Form von Barunterhalt erbringen – bis zum 18. Geburtstag hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt ein Wahlrecht, ob er/sie diesen finanziell oder als Naturalunterhalt, in Form von Kost und Logis, erbringen.

Lebt das Kind aber nach dem 18. Geburtstag weiterhin bei einem Elternteil, ist es in der Praxis unüblich, dass dieser Elternteil auch Barunterhalt erbringt. Im Gegenzug könnte dieser nämlich eine Kostenbeteiligung an den Wohnkosten, Haushaltskosten, Lebensmitteln etc. verlangen. 

Mehr zu den Unterhaltsformen unter Form des Unterhalts – Barunterhalt und Naturalunterhalt.

Was sind nicht privilegierte Volljährige?

Volljährige Kinder sind nicht privilegiert, wenn eine der 4 Grundvoraussetzungen nicht erfüllt wurde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das Vorhandensein eines anderen unterhaltspflichtigen Verwandten oder die Tatsache, dass das Kind in der Lage ist, aus eigenem Vermögen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, die Privilegierung verhindern.

Wann sind volljährige Kinder privilegiert?

Um als privilegiertes volljähriges Kind zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem gehört dazu, das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten zu haben und im Elternhaus zu wohnen.

Wie lange besteht Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern?

Die Unterhaltspflicht besteht solange, bis das volljährige Kind sein Leben unabhängig selbst finanzieren kann.