Kinderbonus: 150 Euro als Corona-Hilfe 2021

Kinderbonus Auszahlung Mai 2021

Auch im Jahr 2021 ist die Corona-Pandemie allgegenwärtig, sodass die Regierung Maßnahmen ergreift, um die Auswirkungen der Covid19-Krise abzumildern. Wie auch im Vorjahr, wird es einen weiteren, einmaligen Kinderbonus zusätzlich zum Kindergeld in Höhe von 150 Euro (300 Euro in 2020) je kindergeldberechtigtem Kind im Jahr 2021 geben – darauf einigte sich der Koalitionsausschuss am 03. Februar 2021.

Kinderbonus Auszahlungstermin

Wie auch im vergangenen Jahr wird die Auszahlung des Kinderbonus durch die Familienkassen erfolgen. Der Auszahlungstermin ist im Mai 2021, kurz nach regulärer Auszahlung des Kindergeldes.

Bestand zu einem früheren Zeitpunkt in 2021 oder besteht erst zu einem späteren Zeitpunkt in 2021 Anspruch auf den Kinderbonus, bspw. für Neugeborene, wird er ggf. später ausgezahlt.

Kinderbonus beantragen

Der Kinderbonus muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird wie das Kindergeld auch automatisch von den zuständigen Familienkassen an Berechtigte ausgezahlt.

Handelt es sich um Neugeborene, die bisher noch keinen Kinderbonus bezogen haben reicht der Antrag auf Kindergeld aus, um den Kinderbonus ebenfalls zu bekommen.

Nur für Kinder mit Kindergeldanspruch

Berechtigt für den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro sind nur Kinder, die mindestens einen Monat im Jahr 2021 auch Anspruch auf Kindergeld haben. Dies erstreckt sich nicht nur auf minderjährige Kinder, sondern auch auf volljährige Kinder bspw. in Ausbildung – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei längerem Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus, z.B. bei Behinderung des Kindes, wird der Kinderbonus ebenfalls gezahlt.

Wichtig: Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II/ Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld angerechnet.

Anrechnung des Kinderbonus auf Unterhaltszahlungen

Der Kinderbonus wird wie das Kindergeld behandelt. Bei getrennt lebenden Elternteilen (ohne Unterhaltstitel) erhält also der alleinerziehende Elternteil den vollen Kinderbonus.

Der Kinderbonus wird, wie das Kindergeld auch, zur Hälfte – 75 Euro – auf die Unterhaltszahlung des Unterhaltspflichtigen angerechnet. Der Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle darf vom Unterhaltspflichtigen also um den halben Kinderbonus reduziert werden. Diese Reduzierung ist freiwillig und kann zugunsten des Kindeswohls unterlassen werden.

Unser nachfolgendes Berechnungsbeispiel für den Abzug des Kinderbonus bezieht sich auf den zu leistenden Zahlbetrag (Kindesunterhalt nach Abzug des halben Kindergeldes) für ein 12- bis 17-jähriges unterhaltsberechtigtes Kind.

Beispielrechnung:

Regulärer Zahlbetrag Kindesunterhalt418,50 Euro
Abzügl. halber Kinderbonus75 Euro
Zu leistende Unterhaltszahlung Mai 2021=343,50 Euro

Wichtig: Wird Unterhalt für ein volljähriges Kind geleistet, wird der Kinderbonus wie auch das Kindergeld in voller Höhe auf die Unterhaltszahlung angerechnet.

Anrechnung des Kinderbonus bei gerichtlichen Unterhaltstiteln

Bei gerichtlichen Unterhaltstiteln kommt es auf die Abstimmung der Eltern untereinander an. Hier handelt es sich um einen festgeschriebenen Unterhaltsbetrag, der nicht einfach reduziert werden kann, auch nicht im Falle des Kinderbonus. Möchte der Unterhaltspflichtige den Zahlbetrag reduzieren, muss er den Unterhaltsberechtigten schriftlich und nachweislich zum Verzicht auf die 75 Euro (halber Kinderbonus) auffordern.

Keine Anrechnung des Kinderbonus auf Unterhaltsvorschuss

Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, sodass weiterhin eine vollständige Auszahlung des Unterhaltsvorschusses trotz Kinderbonus stattfindet.

Anrechnung des Kinderbonus im Mangelfall

Liegt ein Mangelfall vor, kann also vom Unterhaltspflichtigen aufgrund geringen Einkommens weniger als der Mindestunterhalt geleistet werden, darf der Zahlbetrag aufgrund des Kinderbonus max. so weit gekürzt werden, bis der für den Mai 2021 geltende Zahlbetrag für den Mindestunterhalt erreicht ist.

Beispiel: Für ein 14-jähriges Kind beträgt der reguläre Zahlbetrag für Mindestunterhalt 418,50 Euro. Um den halben Kinderbonus 2021 (75 Euro) reduziert ergibt das einen Mindestunterhalt für Mai 2021 in Höhe von 343,50 Euro. Kann der Unterhaltspflichtige aufgrund eines Mangelfalls generell die 418,50 Euro nicht aufbringen, sondern zahlt nur 380 Euro Kindesunterhalt, darf die Unterhaltszahlung im Rahmen des Kinderbonus höchstens um 36,50 Euro auf 343,50 Euro reduziert werden.

Ist die geleistete Unterhaltszahlung nicht höher als der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt im Mai 2021 in der jeweiligen Altersklasse, kann der Unterhaltspflichtige den Kinderbonus gar nicht vom Unterhalt abziehen. Stattdessen wird der Kinderbonus dem Unterhaltsberechtigten in voller Höhe ausgezahlt, damit sichergestellt ist, dass er das Kind erreicht.

Anrechnung des Kinderbonus im Wechselmodell

Betreiben getrennt lebende Eltern die Versorgung und Betreuung des gemeinsamen Kindes im paritätischen Wechselmodell, wird der Kinderbonus ebenso einkommensabhängig behandelt, wie die Unterhaltszahlungen und das Kindergeld. Ggfs. kann eine Verrechnung mit den Unterhaltszahlungen durchgeführt werden, sodass beide Elternteile vom Bonus profitieren können.

Gutverdiener gehen leer aus

Bei Eltern mit hohem Einkommen – die vom Kinderfreibetrag anstatt vom Kindergeld profitieren – kommt der Kinderbonus jedoch nicht an. Wie auch das Kindergeld, wird der Kinderbonus am Jahresende bei der steuerlichen Veranlagung der Günstigerprüfung unterzogen. Stellt das Finanzamt nach Abgabe der Steuerklärung fest, dass der Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 Euro je Kind für 2021 günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld + 150 Kinderbonus, verpufft die Corona-Hilfe.

Als Gutverdiener gelten in dieser Hinsicht z.B. Alleinstehende mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 66.000 Euro. Verheiratete Paare würden ab etwa 86.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht mehr vom Kinderbonus profitieren.

Im Vergleich zu 2020 haben sich folgende Beträge in 2021 geändert:

  • Kinderfreibetrag von 7.812 Euro auf 8.388 Euro gestiegen
  • Kindergeld je Kind um 15 Euro erhöht
  • Solidaritätszuschlag bis zu einem Bruttoeinkommen von ca. 73.000 Euro (Alleinstehende) und 136.000 Euro (verheiratete) vollständig abgeschafft.

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Seite jobrecht.de unter Kinderbonus & steuerliche Behandlung

Das Wichtigste kurz zusammengafasst

Kinderbonus 2021 Auszahlungstermin

Der Kinderbonus wird im Mai 2021 kurz nach regulärer Auszahlung des Kindergeldes von den Familienkassen ausgezahlt. Bestand vor Mai 2021 oder besteht erst danach Anspruch auf den Kinderbonus, findet die Auszahlung später statt.

Wer erhält den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro?

Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird als Corona-Hilfe an alle Eltern ausgezahlt, für deren Kinder Anspruch auf Kindergeld besteht.

Wie wirkt sich der Kinderbonus auf Unterhalt aus?

Im Regelfall teilen sich beide Elternteile den Kinderbonus bei minderjährigen Kindern. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus, sodass bei minderjährigen Kindern der Unterhalt um den halben Kinderbonus vom Unterhaltspflichtigen reduziert werden kann. Bei volljährigen Kindern kann der Unterhalt um den gesamten Kinderbonus reduziert werden.

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