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Zugewinngemeinschaft in der Ehe

Sobald sich zwei Menschen das Ja-Wort geben, müssen nebst den Hochzeitsvorbereitungen vermögensrechtliche Entscheidungen getroffen werden. Der Güterstand regelt alle Fragen rund um das Vermögen in einer Ehe. Die Wahl der Güterstandsform sollte wohl überlegt sein, da diese Vorteile und ebenso Nachteile mit sich bringen kann. Der gesetzlich standardisierte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft mit dem Zugewinnausgleich, welche im Folgenden weiter ausgeführt wird.

Was ist ein Güterstand?

Im Zuge der Eheschließung muss sich ein Ehepaar entscheiden, welchen Güterstand sie wählen wollen. Der Güterstand ist eine gesetzliche Ordnung, die Vorschriften über die Zurechnung von Vermögensgegenständen, über deren Verwaltung und deren Aufteilung (z.B. bei Scheidung) gibt. In Deutschland stehen drei Güterstande zur Wahl: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft.

Die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung müssen in einer Klausel im beurkundeten Ehevertrag festgehalten werden. Sollte das (zukünftige) Ehepaar sich jedoch gegen einen Ehevertrag entscheiden, greift automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser ist der Regelfall und gilt immer, wenn keine andere Regelung durch das Ehepaar getroffen wird.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Standard unter den drei verfügbaren Güterständen.
In diesem gilt, dass die Vermögen beider Ehegatten in der Ehe getrennt voneinander bleiben. Das bedeutet, dass das Vermögen, welches mit in die Ehe gebracht wurde in dem alleinigen Besitz des jeweiligen Ehepartners verbleibt. Ebenso verhält es sich mit dem Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wird. Die Zugewinngemeinschaft sieht am Ender einer Ehe einen Ausgleich der Zugewinne beider Ehegatten vor, den Zugewinnausgleich.

Verfügung über Vermögen in Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehepartner verwaltet zwar sein eigenes Vermögen, jedoch darf ein Partner ohne Zustimmung des anderen Partners nicht über sein Vermögen im GESAMTEN verfügen (§ 1365 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für Gegenstände im ehelichen Haushalt. Insbesondere schließt diese Regelung Gegenstände ein, die gemeinschaftlich genutzt werden oder einen Großteil des Vermögens eines Partners ausmachen. In diesem Fall muss immer erst die Zustimmung eines Partners eingeholt werden, bevor die Gegenstände verkauft oder verschenkt werden können.

Zugewinnausgleich in der Zugewinngemeinschaft

Zudem wird am Ende einer Ehe der Zugewinnausgleich berechnet. Der Zugewinn umfasst den Gewinn, den ein Ehepartner innerhalb einer Ehe erwirtschaftet hat. Hat ein Partner einen höheren Zugewinn erwirtschaftet als der andere, muss er die Hälfe der Differenz zwischen beiden Zugewinnen als Ausgleich an den Partner mit dem geringeren Zugewinn zahlen – den sogenannten Zugewinnausgleich.

Gilt Zugewinngemeinschaft auch im Trennungsjahr?

Im Trennungsjahr gilt weiterhin die Zugewinngemeinschaft, sofern nichts Weiteres vertraglich vereinbart ist. Sollte im Trennungsjahr ein Partner also zum Beispiel einen Lottogewinn erhalten, wird dieser auf den Zugewinn angerechnet. Erbschaften werden jedoch nicht dem Zugewinn angerechnet, da sie einen persönlichen Bezug haben. Erbschaften in der Zugewinngemeinschaft zählen zum Anfangsvermögen des jeweiligen Erben.

Grundsätze der Zugewinngemeinschaft

  • Getrennte Vermögensmassen
    Voreheliches Eigentum bleibt im eigenen Besitz und fließt nicht in den Zugewinn ein.
  • Gesetzlicher Güterstand
    Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft (als gesetzlicher Güterstand) in der Ehe.
  • Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Tod
    Sobald ein Ehegatte verstirbt oder die Scheidung eingereicht wird, findet die Zahlung eines Zugewinnausgleiches (§ 1373 BGB) statt.
  • Aufhebung oder Änderung jederzeit möglich
    Die Regelung über die Zugewinngemeinschaft lässt sich jederzeit aufheben oder ändern, indem ein Ehevertrag aufgesetzt wird. In diesem können Modifikationen zur Zugewinngemeinschaft festgehalten werden oder die Gütergemeinschaft oder Gütertrennung gewählt werden. Der Ehevertrag ist beurkundungspflichtig – ansonsten ist er nichtig.
  • Zugewinngemeinschaft gilt nur bei verheirateten Ehepaaren
    Der Güterstand gilt ausschließlich bei verheirateten Paaren, nicht etwa bei unverheirateten Paaren ohne Trauschein. Diese werden vermögensrechtlich wie zwei Fremde behandelt.
  • Auskunftspflicht
    Für beide Ehegatten besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Partner bezüglich seiner Vermögensverhältnisse.

Was bedeutet modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Eine Alternative zur Zugewinngemeinschaft ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, in der verschiedene Modifikationen an dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgenommen werden können. Diese Modifikationen müssen in Form von Klauseln im Ehevertrag festgehalten werden. Ebenso ist eine Beurkundung weiterhin Pflicht. Folgende Punkte können darin unter anderem modifiziert werden:

  • Zugewinn ausschließen
  • Bedingungen für den Zugewinn festlegen (z.B. nur Ausgleich, wenn ein Kind geboren wird)
  • Wertsteigernde Erbschaften ausklammern
  • Ausklammern von einzelnen Gegenständen aus dem Vermögen
  • Zugewinn als Sachwert anstatt Barwert
  • Werte verschiedener vermögensgegenstände festhalten
  • Anfangsvermögen festhalten
  • Endvermögen begrenzen

Wichtig: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Individuelle Anpassungen sind immer möglich. Die persönlichen Wünsche sollten jedoch mit einem Anwalt besprochen werden.

Unterschied Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand an sich, welche den Zugewinnausgleich enthält. Bei dem Zugewinnausgleich handelt es sich daher nicht um einen Güterstand, sondern lediglich um einen finanziellen Ausgleich zwischen zwei Partnern am Ende einer Ehe.

Voraussetzung für Zugewinnausgleich: Das Ehepaar lebte in dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist der einzige Güterstand, der einen Zugewinnausgleich vorsieht.

Schuldenhaftung

In der Zugewinngemeinschaft haftet jeder Ehegatte alleine für die Schulden, die er verursacht hat und muss keine Haftung für die Schulden seines Partners übernehmen.

Eine Ausnahme besteht, sobald gemeinsame Verbindlichkeiten bei Schuldnern eingegangen wurden sind wie zum Beispiel: Hauskauf, Vertragsabschluss, Darlehensverträge etc.

Steuerliche Auswirkungen

Welche Auswirkungen hat die Zugewinngemeinschaft auf die Steuer? Im Grunde gibt es keine nennenswerten steuerlichen Nachteile, die die Zugewinngemeinschaft mit sich bringt – ganz im Gegenteil:

Tod des Ehepartners – Muss das Erbe versteuert werden?

Nein, der Zugewinn unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. Der Ausgleichsbetrag wird somit nicht mit der Erbschaftssteuer belastet. Das generelle Erbe muss jedoch weiterhin nach deutschem Gesetz versteuert werden.

Eheende durch Scheidung – Muss der Ausgleichsbetrag versteuert werden?

Nein, der Zugewinnausgleich muss nicht versteuert werden. Es fällt keine Schenkungssteuer oder Ähnliches an.Zusammenveranlagung: Die Frage der Zusammenveranlagung von Eheleuten, lässt sich unabhängig vom Güterstand klären. Die Wahl des Güterstandes ist somit nicht entscheidend, ob eine steuerliche Zusammenveranlagung möglich ist.

Vorteile der Zugewinngemeinschaft

  • Getrennte Vermögensmassen
    Das Vermögen bleibt getrennt voneinander. Es entsteht kein gemeinsames Eigentum der Eheleute. Jeder verfügt über sein eigenes Vermögen.
  • Profit durch Zugewinnausgleich
    Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn während der Ehe profitiert durch einen finanziellen Ausgleich bei Scheidung.
  • Steuerfreier Zugewinn
    Der Zugewinn bei Scheidung ist steuerfrei (§ 5 ErbStG).
  • Keine gemeinsame Haftung
    Jeder Ehegatte haftet nur alleine und mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten, welche vor oder während der Ehe entstehen.

Nachteile der Zugewinngemeinschaft

  • Gemeinsames Verfügungsrecht
    Es gibt keine alleinige Entscheidungsgewalt über das eigene Vermögen im Ganzen (§ 1365 BGB), ebenso wenig wie über Haushaltsgegenstände (§ 1369 BGB).
  • Zahlung eines Zugewinnausgleiches
    Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn in der Ehe muss dem Partner mit dem geringeren Zugewinn die Differenz auszahlen.
  • Fehlerhafte Angaben über Anfangs- und Endvermögen
    Wenn Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten nicht genau festgehalten werden, entstehen oft Streitigkeiten am Ende einer Ehe bezüglich der Höhe des Zugewinnausgleiches.

Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten eine Zugewinngemeinschaft zu beenden bzw. diese aufzuheben:

  • Die Zugewinngemeinschaft endet, sobald der Ehevertrag aufgehoben wird
  • Die Zugewinngemeinschaft wird aufgehoben, sobald ein Ehegatte verstirbt.
  • Die Zugewinngemeinschaft endet durch ein rechtskräftiges Urteil auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.
  • Die Zugewinngemeinschaft endet durch ein Scheidungsurteil.

Auch bei Ende einer Zugewinngemeinschaft muss in jedem Falle der Zugewinn beglichen werden – außer ein Ehegatte verzichtet auf seinen individuellen Anteil.

Was meint man mit Güterstand?

Der Güterstand bezeichnet die Verwaltung des Vermögens in einer Ehe. In Deutschland kann zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden.

Was zählt zum Zugewinn in der Ehe?

Als Zugewinn gilt das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Dazu zählen Barvermögen, Immobilien, Wertpapiere und Lottogewinne.

Wann wird der Zugewinnausgleich ausgeführt?

Hat das Ehepaar zuvor in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich ausgeführt werden.