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Elternunterhalt umgehen – Unbillige Härte

Um erfolgreich Einspruch gegen Teile der Unterhaltsforderungen einzureichen, müsste eine Zahlung als „unbillig“, also unangemessen und ungerecht anerkannt werden. Um die Unterhaltspflicht vollständig auszuschließen, muss eine „grobe Unbilligkeit“ vorliegen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um den Elternunterhalt umgehen zu können, erfahren Sie nachfolgend.

Wann Unterhaltspflicht besteht

Grundsätzlich müssen Kinder für ihre Eltern seit dem 01. Januar 2020 keinen Unterhalt mehr leisten, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt. Nur Kinder, deren Einkommen darüber liegt, können zum Elternunterhalt verpflichtet werden. Vorausgesetzt wird Bedürftigkeit der Eltern – also kein Bestreiten des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln möglich – und kein bestehender Anspruch auf Grundsicherung, die vorrangig zu beziehen wäre.

Unbillige Härte

Unbillige Härte (§ 1611 BGB) liegt vor, wenn bewiesen werden kann, dass der betroffene Elternteil die Armut selbst verschuldet hat, also ein sogenanntes „sittliches Verschulden“ vorliegt. Darunter fallen unter anderem Spielsucht, Alkoholsucht und Drogensucht. Dies gilt allerdings nur, wenn eine Behandlung der Sucht vom Betroffenen abgelehnt wurde (OLG Celle, v. 13.03.1990 – Az. 17 UF 107/88).

Eine Unbilligkeit liegt auch vor, wenn die Unterhaltspflicht gegenüber dem eigenen Kind vernachlässigt wird. Hat der Elternteil sich über mehrere Jahre nicht um das eigene Kind gekümmert und keinen Kindesunterhalt gezahlt (AG Leipzig v. 18.09.1996 – Az. 23 C 280/95), muss das Kind für seine Eltern im Alter nicht aufkommen.

Grobe Unbilligkeit

Grobe Unbilligkeit liegt nur unter Umständen einer „schweren Verfehlung“ vor. Beispielsweise Bedrohung, sexueller Missbrauch oder andere körperliche Übergriffe der Eltern gegenüber des unterhaltspflichtigen Kindes.

Bei Härtefall Widerspruch einlegen

Sollte einer der oben genannten Fälle zutreffen, können Sie mittels Rechtsanwalt Widerspruch gegen die Unterhaltsverpflichtung einlegen. Ihre Chancen stehen in diesem Fall gut, die Zahlung von Elternunterhalt umgehen zu können.

Wie kann ich Elternunterhalt umgehen?

Sind Kinder unterhaltspflichtig ggü. ihren Eltern können Sie den Elternunterhalt nur umgehen, wenn unbillige Härte vorliegt. Diese liegt vor, wenn die Eltern ihre Bedürftigkeit selbst herbeigeführt haben oder die Kinder durch die Eltern in der Vergangenheit vernachlässigt oder misshandelt worden sind.

Was versteht man unter unbillige Härte?

Unbillige Härte in Bezug auf Elternunterhalt liegt vor, wenn eine Zahlung als unangemessen anerkannt werden kann, z. B. wenn die Armut des Elternteils durch Spielsucht, Alkohol- oder Drogensucht selbst verschuldet ist und eine Therapie verweigert wird.