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Kindesunterhalt – Unterhalt für Kinder

Grundsätzlich haben Kinder immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben die Eltern gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nicht, wer den Unterhalt für das Kind zahlen muss. Leben die Eltern getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Der andere Elternteil ist hingegen zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet – unabhängig des Einkommens des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Wesentliche Veränderungen beim Unterhalt in 2024

Für 2024 ergeben ergeben sich wesentliche Änderungen beim Kindesunterhalt. So steigen die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle 2024 signifikant um 9,7 Prozent, gleichzeitig aber auch die Selbstbehalte der Unterhaltsschuldner. Gleichzeitig wurden die Einkommen in der neuen Düsseldorfer Tabelle 2024 angehoben.

Anspruch besteht für minderjährige und volljährige Kinder

Dabei besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden. In beiden Fällen müssen diese allerdings unverheiratet sein, da mit einer Eheschließung der Unterhaltsanspruch vorrangig auf den eigenen Ehepartner übergeht.

Höhe des Unterhalts für Kinder in Düsseldorfer Tabelle festgelegt

Im Familienrecht ist die Unterhaltspflicht gesetzlich geregelt. Der Unterhalt für Kinder steht damit von vorne herein fest, muss nur noch in der Höhe bestimmt werden – als Leitlinie dient dabei die Düsseldorfer Tabelle.

Dabei ist die Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt vom Einkommen des Unterhaltsschuldners sowie des Alters des Kindes abhängig – abzüglich des Kindergeldes ergeben sich dann die Zahlbeträge für den Unterhalt.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie hoch der Unterhalt für Kinder ausfällt, können Sie mit unserem kostenfreien Unterhaltsrechner berechnen.

Kindesunterhalt berechnen

Eine Eheschließung oder Scheidung des Elternpaares selbst hat keinen Einfluss auf die Berechnung und Höhe des Kindesunterhalts.

Kindesunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden

WICHTIG: Während der Ehegattenunterhalt und der Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden können, ist dies beim Unterhalt für Kinder nicht möglich. Enthält ein Ehevertrag eine solche Klausel zum Ausschluss des Kindesunterhalts bei einer Scheidung, ist diese nicht rechtsgültig.

Wie unterscheidet das Familienrecht beim Unterhalt?

Minderjährige

Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf den Mindestunterhalt, unabhängig davon wo sie leben und ob sie sich noch in einer Ausbildung befinden.

Mindestunterhalt

Hier verlangt schon das Prinzip der elterlichen Verantwortung den Lebensbedarf sicherzustellen. Für minderjährige und privilegiert volljährige Kinder besteht auf Elternseite eine gesteigerte Pflicht zur Sicherstellung des Kindesunterhalts, daher ist für Minderjährige auch der Mindestunterhalt anhand des sächlichen Existenzminimums geregelt und ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Privilegiert Volljährige

Privilegiert volljährige Kinder sind den minderjährigen Kindern in der Rangfolge beim Unterhaltsrecht gleichgestellt. Als privilegiert Volljährige bezeichnet man Kinder, die volljährig sind und

  • sich in allgemeiner Schulausbildung befinden
  • nicht älter als 21 Jahre alt sind
  • im Haushalt eines Elternteils leben
  • noch nicht verheiratet sind

Mehr zum Thema: privilegiert volljährige Kinder

Volljährige Kinder

Volljährige Kinder, die nicht privilegiert sind, beispielsweise weil sie älter als 21 Jahre alt sind oder sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befinden, haben ebenfalls Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Der Einfachheit halber sind Informationen zu volljährigen Kindern beim Unterhalt in verschiedene Kategorien aufgeteilt:

Eine Besonderheit beim Kindesunterhalt für volljährige Kinder ergibt sich noch beim Kindergeld. Während beim Unterhalt für Minderjährige das halbe Kindergeld vom Tabellenunterhalt abgezogen wird, können Unterhaltspflichtige das ganze Kindergeld bei Volljährigen vom Tabellenunterhalt abziehen.

Selbstbehalt für den Eigenbedarf

Als Selbstbehalt wird derjenige Betrag bezeichnet, der dem Unterhaltsverpflichteten unabhängig von dessen Unterhaltsschuld nach der Düsseldorfer Tabelle unangetastet verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Hier wurden letztmalig zum 01.01.2023, zusammen mit der neuen Düsseldorfer Tabelle, die Werte verhältnismäßig stark angehoben.

Unterhaltspflicht fürSelbstbehalt (in €) ab 01.01.2023Selbstbehalt (in €) ab 01.01.2024
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger erwerbstätig)1.3701.450
Minderjährige und privilegierte Volljährige bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)1.1201.200
andere volljährige Kinder1.6501.750
Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes (Unterhaltsschuldner erwerbstätig)1.5101.600
Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes (Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)1.3851.475
Eltern2.0002.000

Man unterscheidet zwischen dem sogenannten kleinen Selbstbehalt und dem großen Selbstbehalt. Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie hier: Selbstbehalt beim Unterhalt – Eigenbedarf

Mangelfallberechnung wenn Einkommen nicht ausreicht

Es kann dem Unterhaltsschuldner, insbesondere bei einer Unterhaltspflicht mehrerer Personen gegenüber, durchaus passieren, dass er sein Nettoeinkommen bis zum Erreichen des ihm zustehenden Selbstbehaltes komplett für Unterhaltszahlungen verwenden muss.

Sollte das vorhandene Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ohne Gefährdung bzw. Unterschreitung des ihm zustehenden Selbstbehaltes nicht ausreichen, um sämtliche Unterhaltsberechtigten nach der Düsseldorfer Tabelle zu befriedigen, so ist eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen.

Zählkinder / Zählkindervorteil

Kinder auf Sofa
Beim Zählkindervorteil werden Kinder aus einer früheren Beziehung berücksichtigt

Ein sogenannter Zählkindvorteil steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Anrechnung des Kindergeldes im Kindesunterhalt – jedoch kommt dieser nur noch bis zum 31.12.2022 zum Tragen. Seit 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro, die Staffelung nach Anzahl der Kinder ist weggefallen.

Ausreichende Bemühungen bei Arbeitslosigkeit

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet nachzuweisen, dass er sich in ausreichend Maße um eine Erwerbstätigkeit bemüht, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.

Der Maßstab für das „ausreichende Maß“ wird in der Regel durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestimmt und liegt zur Zeit bei mindestens 20 Bewerbungen pro Monat. Bei dem ausreichenden Maß geht man davon aus, dass für die Arbeitssuche so viel Zeit aufgewendet werden kann, wie für eine Vollzeitbeschäftigung.

Auf welche Art können Eltern ihren Kindern Unterhalt gewähren?

Naturalunterhalt

Im Übrigen besteht ein enger Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt, denn: der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, erfüllt in der Regel schon durch sein Pflege- und Erziehungsleistung seinen Unterhalt, und zwar im Sinne des sogenannten Naturalunterhalts.

Barunterhalt

Der andere Elternteil zur Erbringung von Barunterhalt verpflichtet. Den Unterhaltsbedürftigen wird keine eigene Erwerbstätigkeit zugemutet, solange sie sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Schließlich soll eine solche Ausbildung die Basis für eine angemessene berufliche und wirtschaftliche Selbständigkeit bilden.

Während dieser Zeit sind also die Eltern verpflichtet, sowohl die allgemeine Unterhaltspflicht (Wohnung, Nahrung etc.) als auch die speziellen Ausbildungskosten aufzubringen.

Weitere Informationen:

Unterhalt für Kinder berechnen (Beispiele)

Auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 01.01.2024. Sie können auch unseren kostenfreien Unterhaltsrechner zur Ermittlung des Kindesunterhalts nutzen.

Beispiel 1:
Kind 1 (K1) 8 Jahre – 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre)
Kind 2 (K2) 17 Jahre – 3. Altersstufe (12 -17 Jahre)
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters (V) 1.800 € – Einkommensgruppe 1 (bis 1.900 €) Ermittlung des Unterhaltsbedarfs: 502 € für K1 und 588 € für K2 als Tabellenbetrag, so dass hiervon noch jeweils das halbe Kindergeld mit 125 € abzusetzen ist und sich dann ein Zahlbetrag i.H.v. 377 € monatlich für K1 und 463 € für K2 ergibt. Für Beide muss also nach Düsseldorfer Tabelle 840 € monatlich aufgebracht werden.

In diesem Rechenbeispiel ist nach Abzug der jeweils zu zahlenden Unterhaltsbeträge der dem V zustehende Selbstbehalt in Höhe von 1.370 € nicht gewahrt. Wenn dieser Betrag unterschritten wird, muss eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.

Beispiel 2:
K1 7 Jahre, K2 13 Jahre, Mutter (M) hat bereinigte Einkünfte i.H.v. monatlich 1.200 €, V erzielt ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen i.H.v. 2.900 €:

Zunächst ist der Unterhaltsbedarf vorrangig für K1 und K2 vor dem Unterhaltsbedarf der M zu ermitteln.

V: Einkommensgruppe 4 (Einkommen 1.701 € – 3.100 €)
K1: 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre)
K2: 3. Altersstufe (12 – 17 Jahre)

Für die Ermittlung des der M zustehenden Unterhalts ist es erforderlich, vorab die Tabellenbeträge vom Einkommen des V abzusetzen:

Einkommen V2.900€
abzüglich Tabellenunterhalt für K1 und K21.255 €
verbleibt ein für den Ehegattenunterhalt anrechnungsfähiges Einkommen des V monatlich1.645 €
abzüglich Eigeneinkünfte der M1.200€
so dass ein Betrag i.H.v. verbleibt445 €
Von diesem Differenzbetrag stehen M 45% zu200,25 €

In diesem Beispiel wird der Selbstbehalt des Vaters gewahrt. Eine Mangelfallberechnung ist nicht erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für ein Kind?

Der Mindestunterhalt hängt vom Alter des Kindes ab. Im Jahr 2024 liegt der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 bis 5 Jahren bei 480 Euro (437 Euro in 2023). Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 551 Euro (502 Euro) zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 645 Euro (588 Euro).

Wie wird der Unterhalt für ein Kind berechnet?

Die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt für Kinder bildet die Düsseldorfer Tabelle. Je nach Kindesalter und bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ergibt sich ein entsprechender Betrag. Von diesem Betrag wird dann bei minderjährigen Kindern das halbe und bei volljährigen Kinder das volle Kindergeld abgezogen, um den letztendlichen Unterhaltszahlbetrag zu erhalten.

Wie lange muss für ein Kind Unterhalt gezahlt werden?

Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, bis diese ihre erste Berufsausbildung (Studium oder Ausbildung) abgeschlossen haben. Ein Unterhaltsanspruch kann dementsprechend auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bestehen.

Bildnachweise: Vladyslav Starozhylov /