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Namensänderung nach Scheidung

Bei einer Hochzeit nehmen viele den Nachnamen ihres Ehepartners an, in der Erwartung, diesen bis zum Lebensende tragen zu wollen. Kommt es jedoch zu einer Scheidung, wünschen sich viele Ex-Gatten, den Ehenamen wieder abzulegen. Wie erfolgt eine Namensänderung nach Scheidung?

Möglichkeiten der Namensänderung nach Scheidung

In vielen Fällen wird der Ehename auch nach einer Scheidung fortgeführt. Ist dies nicht gewünscht, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Namensänderung:

  1. Geburtsname wird wieder angenommen
  2. Geburtsname und der Ehename werden zu einem Doppelnamen
  3. Ehename aus einer vorherigen Ehe wird wieder angenommen

Namensänderung nur nach rechtskräftiger Scheidung

Für eine Änderung des Nachnamens nach einer Scheidung ist zunächst ein Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bzw. eine beglaubigte Abschrift dessen nötig. Eine Änderung des Namens, bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist, ist in der Regel nicht möglich.

Namensänderung kann nicht erzwungen werden

Oftmals wünschen sich Ex-Partner, dass ihr ehemaliger Gatte den Ehenamen wieder ablegt. Der Ehegatte, der den Namen des anderen angenommen hat, kann jedoch nicht dazu gezwungen werden, ihn wieder abzulegen.

Namensänderung: Wo und wie?

Eine Namensänderung kann zu jedem Zeitpunkt nach einer Scheidung beantragt werden und bedarf nicht der Einhaltung einer bestimmten Frist. Der Antrag auf eine Namensänderung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Hierfür werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

Kosten einer Namensänderung

Beim Standesamt ergeben sich für Beglaubigungen und Urkunden Kosten in Höhe von ca. 25€. Hinzu kommen die Gebühren für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch in Höhe von etwa 10€.

Aber: Nach einer Namensänderung müssen auch alle wichtigen Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Krankenkassenkarte, Führerschein etc. geändert werden. Dies ist ebenfalls mit Kosten verbunden.

Namensänderung von Kindern

Nach einer Scheidung können auch die gemeinsamen Kinder den Nachnamen wechseln, z.B., wenn die Kinder bei einem Elternteil leben, der einen neuen Namen in nächster Ehe trägt. Die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung kann allerdings nur erfolgen, wenn die folgenden Umstände gegeben sind:

  • der Elternteil, der die Namensänderung wünscht, hat das alleinige Sorgerecht
  • die Eltern tragen das gemeinsame Sorgerecht und stimmen beide zu
  • das Kind ist über 5 Jahre alt und stimmt zu

Eine Namensänderung ohne die Zustimmung beider Elternteile bei gemeinsamen Sorgerecht ist nur in Ausnahmefällen möglich (Az.: XII ZB 298/15).

Wie lange nach der Scheidung kann man den Namen ändern?

Die Namensänderung nach einer Scheidung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durchgeführt werden.

Wo beantrage ich Namensänderung nach der Scheidung?

Der Antrag auf Namensänderung nach Scheidung erfolgt beim zuständigen Standesamt.

Wie viel kostet eine Namensänderung nach Scheidung?

Die Kosten für eine Namensänderung nach Scheidung liegen bei ca 35 € für Beglaubigungen und Urkunden. Zu bedenken ist, dass Änderungen von Personalausweis, Reisepass, Krankenkassenkarte und Führerschein ebenfalls mit Kosten verbunden sind.