Die Heirat bringt auch steuerliche Vorteile mit sich, darunter die gemeinsame Veranlagung in der Einkommensteuer. Sind die Einkommen der Eheleute in der intakten Ehe relativ gleich, nutzen beide Ehegatten die Steuerklassen IV/ IV (was nach der Eheschließung automatisch gilt). Verdient ein Ehegatte deutlich mehr als der andere, beispielsweise da die Mutter sich um die Kinder kümmert, wird auch häufig auf das Steuerklassenmodell III/ V zurückgegriffen. Der Partner mit dem höheren Einkommen nimmt die Steuerklasse III und der andere V – was zu einer erheblich günstigeren Lohnsteuer in der monatlichen Gehaltsabrechnung bei dem Partner mit Steuerklasse III führt.
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