Aktuelles vom 04.02.2021: Der Koalitionsausschuss beschloss am Mittwoch, den 03.02.2021, einen erneuten Kinderbonus in Höhe von einmalig 150 Euro, siehe auch Kinderbonus 2021
Der Kinderbonus ist eine Maßnahme der Regierung, um die Auswirkungen der Corona-Krise In 2020 abzumildern. Hier wurden 300 Euro je kindergeldberechtigtes Kind beschlossen. Das Bundeszentralamt für Steuern spricht beim Kinderbonus von einer Kindergelderhöhung in den Monaten der Auszahlung.
Die Auszahlung erfolgt – für Kinder, die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld hatten – in zwei Monatsraten zu 200 Euro ab September 2020 und anschließend zu 100 Euro ab Oktober 2020. Für Kinder, die im September 2020 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten aber in einem anderen Monat im Jahr 2020, erfolgt die Auszahlung analog in den Monaten November und Dezember 2020. Die genauen Auszahlungsdaten können Sie der Tabelle weiter unten entnehmen. Zwar wird der Kinderbonus ebenfalls von der Familienkasse an das Kind bzw. den betreuenden Elternteil ausgezahlt, wie auch das Kindergeld selbst – jedoch nicht zusammen mit dem Kindergeld.
Voraussetzung ist, dass für ein Kind mindestens für einen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld bestand. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Auszahlungstermine für Kinderbonus
Die Auszahlungstermine, die abweichend von den Kindergeld Auszahlungen sind, richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer – zu finden auf Ihrem Kontoauszug oder Kindergeldbescheid. Hier ergeben sich folgende Auszahlungstermine:
Endziffer KG-Nummer | 200 Euro | 100 Euro |
---|---|---|
0 | 07.09.2020 | 07.10.2020 |
1 | 08.09.2020 | 08.10.2020 |
2 | 09.09.2020 | 09.10.2020 |
3 | 10.09.2020 | 12.10.2020 |
4 | 11.09.2020 | 14.10.2020 |
5 | 14.09.2020 | 15.10.2020 |
6 | 16.09.2020 | 16.10.2020 |
7 | 18.09.2020 | 19.10.2020 |
8 | 21.09.2020 | 21.10.2020 |
9 | 22.09.2020 | 22.10.2020 |
Zunächst sollte man wissen, dass es sich beim Kindergeld – und sodann auch beim Kinderbonus – um eine steuerliche Ausgleichzahlung handelt. Bei höheren Einkommen, ab etwa 86.000 Euro für verheiratete Paare mit einem Kind ist der Kinderfreibetrag günstiger, so dass Kindergeld und Kinderbonus nicht mehr zum Tragen kommen… aber dies nur am Rande. Eine Berechnung hierzu finden Sie bspw. auf jobrecht.de.
Klar ist also, dass der Kinderbonus wie das Kindergeld behandelt wird – aus Mangel einer gesetzlichen Grundlage. Da es sich unterhaltsrechtlich beim Kindergeld um Einkommen des Kindes handelt, ist dies eine durchaus interessante Konstellation, bei der deutlich wird, dass zwar das Covid-19 Konjunkturpaket helfen soll, getrennt lebende und betreuende Eltern aber nicht bedacht werden – zumindest nicht rechnerisch.
Für die unterhaltsrechtliche Begutachtung des Kinderbonus haben wir vier Konstellationen:
- Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
- Kindesunterhalt für volljährige Kinder
- Kindesunterhalt in Form eines Unterhaltstitels
- Unterhaltsvorschuss
Diese werden nachfolgend ausgeführt
Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
Beim Kindesunterhalt für minderjährige Kinder wird das halbe Kindergeld vom Unterhalt abgezogen. Daher gibt es auch den Unterschied zwischen der Düsseldorfer Tabelle und der Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbeträgen. Der tatsächliche Zahlbetrag des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle wird um das halbe Kindergeld (204 : 2 = 102 Euro) gekürzt. So wird sichergestellt, dass beide Elternteile etwas vom Kindergeld haben – denn das Kindergeld ist Einkommen des Kindes.
Erhöht sich nun der Kindergeldbetrag um den Kinderbonus, also in den Monaten September und Oktober um jeweils 200 Euro bzw. 100 Euro, reduziert sich automatisch die Unterhaltspflicht des Barunterhaltspflichtigen um 100 Euro bzw. 50 Euro für jeden Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird.
Kindesunterhalt für Volljährige
Auch volljährige Kinder können Anspruch auf Unterhalt haben – bei volljährigen Kindern in Erstausbildung spricht man von privilegiert Volljährigen, die den Minderjährigen in der Rangfolge gleichgestellt sind.
Allerdings gibt es beim Kindesunterhalt für Volljährige eine andere Kindergeldanrechnung. Während bei minderjährigen Kindern der Unterhalt nur um das halbe Kindergeld vom Unterhaltsschulder gekürzt werden darf, erfolgt bei volljährigen Kindern die volle Anrechnung der Kindergeldes.
Zahlt der Unterhaltspflichtige also noch Kindesunterhalt für einen volljähriges Kind, welches kindergeldberechtigt ist, darf der Unterhalt in den Monaten, in denen der Kinderbonus ausgezahlt wird – jeweils um den gleichen Betrag – also 200 Euro und 100 Euro monatlich gekürzt werden.
Kindesunterhalt mit Unterhaltstitel
Ein titulierter Kindesunterhalt wird prinzipiell nach den gleichen Grundsätzen (Düsseldorfer Tabelle unter Anrechnung des Kindergeldes) berechnet wie der Kindesunterhalt ohne Unterhaltstitel. Der Unterschied ist allerdings, dass ein titulierter Unterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Betrag festgeschrieben ist und sich nicht automatisch dynamisch nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt, bis er abgeändert wird. Daran ändert auch die Auszahlung des Kinderbonus nichts.
Betreuenden Elternteil zur Anrechnung auffordern
Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 200 Euro und 100 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 100 Euro bzw. 50 Euro zu verzichten.
Unterhaltsvorschuss und Kinderbonus
Zwar wird Kinderbonus wie Kindergeld angesehen und beim Unterhaltsrecht auch so behandelt, jedoch wird er beim Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet – wie das Bundesfamilienministerium schreibt. Die Unterhaltsvorschuss Zahlungen laufen wir bisher weiter.
Keine gesetzliche Regelung zum Kinderbonus beim Unterhalt
Wie grundsätzlich mit dem Kinderbonus im Unterhaltsrecht verfahren wird, steht in keinem Gesetz – dafür ist diese Corona-Hilfe zu kurzfristig. Es lassen sich aber Parallelen ziehen zur bisherigen Verwendung eines Kinderbonus. Bereits im Jahr 2009 wurde im Rahmen des Konjunkturpaket II nach der Wirtschaftskrise ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen. Damals hatte sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Kinderbonus nach den grundsätzlichen, steuerlichen Vorschriften des Kindergeldes an die/ den Kindergeldberechtigte/n auszuzahlen. Die/ der nicht Kindergeldberechtige/r hatte dagegen einen zivilrechtlichen Anspruch.
Alleinerziehende haben das Nachsehen
Nach Veröffentlichung des Beschlusses zum Kinderbonus hagelte es Kritik von Alleinerziehenden und Sozialverbänden. Durch die Anrechnung des hälftigen Kinderbonus auf den Barunterhalt von nicht kindergeldberechtigten Elternteilen erhalten Kinder von Alleinerziehenden effektiv nur 150 Euro von den 300 Euro, da der Unterhalt in den Monaten der Auszahlung um den halben Kinderbonus bei Minderjährigen gekürzt wird.
Lesen Sie auch: UNTERHALT in der CORONA Krise – das gilt es zu beachten
Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit – Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ zum Kinderbonus und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Familienleistungsausgleich – Einzelweisung Kinderbonus 2020 vom 06.08.2020
- Kabinett beschließt Kinderbonus für jedes Kind (BMFSFJ vom 12.06.2020)
Das Wichtigste kurz zusammengafasst
Wird der Kinderbonus beim Unterhalt angerechnet?
Beim Kindesunterhalt wird Kindergeld angerechnet, bei Minderjährigen zur Hälfte und bei volljährigen Kindern voll. Da es sich beim Kinderbonus um eine temporäre Kindergeld Erhöhung handelt, wird der Kinderbonus analog zum Kindergeld auf den dynamischen Unterhalt angerechnet. Beim Unterhaltstitel sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
Wie viel Kinderbonus gibt es?
Der Kinderbonus beträgt 300 Euro und wird in zwei Raten ausgezahlt. Beginnend im September 2020 mit 200 Euro zusätzlich zum Kindergeld und im Oktober 2020 weitere 100 Euro zusätzlich.
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in den Monaten September und Oktober 2020. Die genauen Termine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer und sind in der folgenden Tabelle zu finden.